In diesem Abschnitt
Zusammenfassung der Übermittlungsoptionen
Die KKE muss handels- und steuerrechtliche Werte enthalten (Ausnahme: Einheitsbilanzen). Es sind somit immer zwei Berechnungsschritte notwendig. Für die Durchführung der KKE stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Option | Konstellation | Vorgehen / Abbildung in SmartTaxBalance |
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Option 1 | Kapitalkonten liegen im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Ableitbarkeit der Werte möglich. | Mappingdialog Zuordnung der handelsbilanziellen Konten unter ″Konten | Kontenmapping | Reiterkarte Kapitalkontenentwicklung″. Manuelle Erfassung der steuerbilanziellen-Anpassungen im KKE-Dialog. |
Option 2 | Kapitalkonten liegen im Buchungssystem nicht gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Ableitbarkeit der Werte nicht möglich. | KKE-Dialog EMPFEHLUNG Manuelle Erfassung der KKE über die Programmoberfläche (HB und StB-Werte). |
Option 3 | Kapitalkonten liegen im Buchungssystem nicht gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Ableitbarkeit der Werte nicht möglich. | NIL-Werte keine Schritte notwendig. KKE wird programmseitig automatisch mit NIL-Werten übermittelt (siehe auch Allgemeine Anmerkungen zur Kapitalkontenentwicklung / Abschnitt Übermittlungspflicht) |
Option 1: Verwendung Mappingdialog
Bei dieser Option erfolgt eine Zuordnung von importierten (handelsrechtlichen) EK-Konten zu einzelnen Posten der KKE. Hierzu ist zunächst im Mappingdialog die Reiterkarte "Kapitalkontenentwicklung" aufzurufen:
Anschließend müssen die KKE-Kontoeinstellungen angegeben werden:
Kontentyp:
- Eigenkapitalkonten Vollhafter
- Eigenkapitalkonten Teilhafter
- Fremdkapitalkonten Vollhafter (freiwillige Angabe)
- Fremdkapitalkonten Teilhafter (freiwillige Angabe)
Kontenart:
- Festkapital
- variables Kapital
- Verlustvortragskonto
- usw. (je nach Kontenmodell: Zweikontenmodell, Dreikontenmodell, Vierkontenmodell)
Gesellschafter:
Die Auswahlliste richtet sich nach den in der Stammdatenverwaltung hinterlegten Mitunternehmern bzw. Gesellschaftern
Nach der Konfiguration dieser Kontoeinstellungen ist im unteren Bereich des Dialogs die eigentliche Struktur der KKE sichtbar:
Die Konten können nun per drag&drop auf die Positionen der KKE gezogen werden. Im Ergebnis wird dann eine handelsrechtliche Entwicklung der Kapitalkonten vorgenommen.
Praxishinweis
Für die Verwendung der Option 1 sollten die Kapitalkonten im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vorliegen.
In der Regel wird die Granularität der importierten HGB-Konten allerdings nicht für die KKE ausreichen. In diesen Fällen kann mit der Funktion "Konto aufteilen" oder mit der Anlage manueller Konten gearbeitet werden. Empfehlenswerter ist deshalb Option 2 und die Verwendung des KKE-Dialogs.
Steuerrechtliche Anpassungen erfolgen im KKE-Dialog (siehe Option 2). Zudem können im KKE-Dialog auch die (gemappten) handelsrechtlichen Werte überschrieben werden. Führend ist immer der KKE-Dialog.
Option 2: Verwendung KKE-Dialog
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