In diesem Abschnitt
Zusammenfassung der Übermittlungsoptionen
Die KKE muss handels- und steuerrechtliche Werte enthalten (Ausnahme: Einheitsbilanzen). Es sind somit immer zwei Berechnungsschritte notwendig. Für die Durchführung der KKE stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Option | Konstellation | Vorgehen / Abbildung in SmartTaxBalance |
---|---|---|
Option 1 |
| Mappingdialog Zuordnung der handelsbilanziellen Konten unter ″Konten | Kontenmapping | Reiterkarte Kapitalkontenentwicklung″. Manuelle Erfassung der steuerbilanziellen-Anpassungen im KKE-Dialog. |
Option 2 |
| KKE-Dialog EMPFEHLUNG Manuelle Erfassung der KKE über die Programmoberfläche (HB und StB-Werte). |
Option 3 |
| NIL-Werte keine Schritte notwendig. KKE wird programmseitig automatisch mit NIL-Werten übermittelt (siehe auch Allgemeine Anmerkungen zur Kapitalkontenentwicklung / Abschnitt Übermittlungspflicht) |
Option 1: Verwendung Mappingdialog
Bei dieser Option erfolgt eine Zuordnung von importierten (handelsrechtlichen) EK-Konten zu einzelnen Posten der KKE. Hierzu ist zunächst im Mappingdialog die Reiterkarte "Kapitalkontenentwicklung" aufzurufen:
Anschließend müssen die KKE-Kontoeinstellungen angegeben werden:
Kontentyp:
- Eigenkapitalkonten Vollhafter
- Eigenkapitalkonten Teilhafter
- Fremdkapitalkonten Vollhafter (freiwillige Angabe)
- Fremdkapitalkonten Teilhafter (freiwillige Angabe)
Kontenart:
- Festkapital
- variables Kapital
- Verlustvortragskonto
- usw. (je nach Kontenmodell: Zweikontenmodell, Dreikontenmodell, Vierkontenmodell)
Gesellschafter:
Die Auswahlliste richtet sich nach den in der Stammdatenverwaltung hinterlegten Mitunternehmern bzw. Gesellschaftern
Nach der Konfiguration dieser Kontoeinstellungen ist im unteren Bereich des Dialogs die eigentliche Struktur der KKE sichtbar:
Die Konten können nun per drag&drop auf die Positionen der KKE gemappt werden. Im Ergebnis wird dann eine handelsrechtliche Entwicklung der Kapitalkonten vorgenommen.
Praxishinweis
Für die Verwendung der Option 1 sollten die Kapitalkonten im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vorliegen.
In der Regel wird die Granularität der importierten HGB-Konten allerdings nicht für die KKE ausreichen. In diesen Fällen kann mit der Funktion "Konto aufteilen" oder mit der Anlage manueller Konten gearbeitet werden. Empfehlenswerter ist deshalb Option 2 und die Verwendung des KKE-Dialogs.
Steuerrechtliche Anpassungen erfolgen im KKE-Dialog (siehe Option 2). Zudem können im KKE-Dialog auch die (gemappten) handelsrechtlichen Werte überschrieben werden. Führend ist immer der KKE-Dialog.
Option 2: Verwendung KKE-Dialog
Bei dieser Option zur Erstellung der KKE wird der Dialog für das Kontenmapping (=Option 1) nicht verwendet (auch nicht teilweise). Die Erfassung erfolgt manuell über die Programmoberfläche.
Option 3: Übermittlung von NIL-Werten
Bei dieser Option muss nur die im Abschnitt "Notwendige Einstellungen für die KKE" erwähnte Konfiguration beachtet werden. Es erfolgt kein Mapping von Konten (=Option 1) und auch keine Eingabe über die Programmoberfläche (=Option 2). Die KKE wird programmseitig automatisch mit NIL-Werten übermittelt. Allerdings: bereits die teilweise Erfassung von Werte in der KKE deaktiviert die programmseitige "NIL-Automatik". Die KKE wird folglich bei der Übermittlung der E-Bilanz vollumfänglich validiert.
Praxishinweis
Es ist davon auszugehen, dass die derzeit zulässige Übermittlung reiner NIL-Werte in der KKE zukünftig durch die Finanzverwaltung abgeschafft wird.