Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 3 Next »

1.1                 Berechnung tatsächlicher Steuern [Deutschland]

1.1.1                 Workflow / Erfassungsalternativen

In Abhängigkeit von der in den Stammdaten hinterlegten Rechtsform [Kapitelgesellschaft / Personengesellschaft] werden unterschiedliche Dialoge bzw. Formulare eingeblendet [bei Personengesellschaften z.B. zusätzlich der Bereich Feststellungen]:

Abbildung 1: Dialoge zur Berechnung tatsächlicher Steuern bei einer Kapitalgesellschaft [Deutschland]

Mit Auswahl der Steuerformulare 2015 und 2016 [vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.] sind die Steuerformulare mit dem Dialog Tatsächliche Steuern grundsätzlich automatisch verbunden. D. h. das Werte aus den Detaildialogen automatisch in die Spalte Eigene Werte der Tatsächlichen Steuern übernommen werden. Die Spalte Detaildialoge und das Daten kopieren von Daten aus Detailidalogen entfällt damit.

Abbildung 2: Übernahme der Werte aus den Detaildialogen in den Dialog Tatsächliche Steuern ab Steuerformulare 2015

Der Anwender kann sich frei entscheiden, ob Daten in den Formularen oder in der Tatsächlichen Steuer eingegeben werden. Er kann auch die Dateneigabe kombinieren. Grund dafür ist, dass der Datenfluss in der Regel in beide Richtungen, d. h. von der Tatsächlichen Steuer in die Detailialoge und von den Detaildialogen in die Tatsächliche Steuer mit dem Speichern automatisch hergestellt wird. In wenigen Ausnahmen ist eine Eingabe in die Tatsächliche Steuer nicht möglich (bspw. Zeile 25.1 „Umwandlungsgewinne (-)/-verluste (+)“). Grund ist, das zwecks Verkürzung des Dialogs Tatsächliche Steuern auf eine zu hohe Detailierung verzichtet wurde. In diesen Fällen ist die Eingabe in den Tatsächlichen Steuern gesperrt und nur im jeweiligen Steuerformular möglich. Anhand des Tooltipps der entsprechenden Zeile der Tatsächlichen Steuern ist die Eingabezeile im Steuerformular ersichtlich.


 

Vor der Auswahl des Steuerformulars 2015 bot das GTC zwei Erfassungsalternativen für die Steuerberechnung:

Abbildung 3: Übernahme der Werte aus den Detaildialogen in den Dialog Tatsächliche Steuern bis Steuerformulare 2015

Alternative 1 ist eine Option für Zwecke des Jahresabschlusses. Soll mit dem GTC auch die elektronische Steuererklärung an die Finanzverwaltung versendet werden, so müssen zwingend die steuerlichen Detaildialoge genutzt werden. Zudem besteht für eine Vielzahl von Eingabefeldern die Möglichkeit der Synchronisation zwischen dem Dialog Tatsächliche Steuern und den Detaildialogen. Hierzu muss in der betreffenden Periode in den Stammdaten die Automatisierung Tatsächliche Steuern aktiviert werden

Abbildung 4: Automatisierung Tatsächliche Steuern

Bei Personengesellschaften muss, unabhängig von den dargestellten Erfassungsalternativen, der Dialog Einkünfte immer verwendet werden. Der Einkünftedialog ist ebenfalls mit dem Dialog Tatsächliche Steuern verknüpft und ab den Steuerformularen 2015 vollständig nicht editierbar.

Anmerkung zur Zeilennummerierung der Formulardialoge

Bei einem Veranlagungszeitraum vor 2016 weisen die Formulardialoge zwei Spalten für die Zeilennummerierung auf. Hierbei ist zwischen der Zeile im Formular [veröffentlichtes Steuerformular der Finanzverwaltung] und der technischen GTC-Zeile zu unterschieden. Die Tooltipps im Dialog Tatsächliche Steuern verweisen auf die technischen GTC-Zeilen.

Abbildung 5: Unterscheidung zwischen Zeile im Formular und technischer Zeile (VZ vor 2016)

Ab dem VZ 2016 weisen die Formulardialoge nur noch 1 Spalte für die Zeilennummerierung auf. Diese steht sowohl für die Zeile im Formular als auch für die technische GTC-Zeile.

Abbildung 6: Zeilennummerierung in der KSt 1 A (ab VZ 2016)

  • No labels