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1.1                 Hinweise zum Erstellen von Steuererklärungs-Perioden

1.1.1                 Fall A: Jahresabschluss-Periode 2016 ist erstellt

Auf Basis der Jahresabschluss-Periode 2016 soll eine Steuererklärungs-Periode für den Veranlagungszeitraum [VZ] 2016 erstellt werden

 


Abbildung 1: Beispielkonfiguration einer Steuerklärungsperiode [Fall A]

1)       Im Feld Stammdaten / Steuerberechnung: Kopie auf Basis von ist der Jahresabschluss 2016 zu wählen und die Bewegungsdaten sind mitzukopieren. Damit in der neuen Steuererklärungs-Periode noch gearbeitet werden kann, sollen die Meilensteinstatus-Werte nicht mitkopiert werden.

2)      Die Steuerberechnungsmethode ist auf Steuererklärung (Brutto) zu stellen und die Rundung entspr. Steuererklärungslogik zu aktivieren.

Achtung: Die beim Anlegen vorgenommenen Einstellungen in den Feldern Steuerformular, Berechnungsgrundlage und aktivierte Patches werden überschrieben, wenn die Periode auf Basis einer anderen Periode angelegt wird. Daher müssen diese Einstellungen in einem 2. Schritt (siehe nächstes Kapitel) korrigiert werden.

WICHTIG

Bitte beachten Sie die Anpassungen im Steuerformular 2016

Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen / Steuerformulare

 

1)       Für den VZ 2016 ist hier der Eintrag 2016 zu wählen.

2)      Im Feld Berechnungsgrundlage den Pfeil zum Übernehmen der letzten Berechnungsgrundlage drücken.

3)      Die Einträge im Feld aktivierte Patches entfernen.

4)      Die verfügbaren Patches durch Drücken des Buttons Übertragen in die aktivierten Patches übernehmen.

5)      Anpassungen durch Drücken des Buttons Ändern übernehmen.

Abbildung 2: BRG der Periode editieren [Fall A]

 

 

1.1.2                Fall B: Steuererklärungs-Periode 2016 ist erstellt

Auf Basis einer bestehenden Steuererklärungs-Periode 2016 soll eine aktuelle Steuererklärungs-Periode erstellt werden

 

Abbildung 3:Beispielkonfiguration einer Steuerklärungsperiode [Fall B]

 

1)       Im Feld Stammdaten / Steuerberechnung: Kopie auf Basis von ist die bisher bestehende Steuerklärungs-Periode 2016 zu wählen und die Bewegungsdaten sind mitzukopieren. Damit in der neuen Steuererklärungs-Periode noch gearbeitet werden kann, sollen die Meilensteinstatus-Werte nicht mitkopiert werden.

2)      Die Steuerberechnungsmethode ist auf Steuererklärung (Brutto) zu stellen und die Rundung entspr. Steuererklärungslogik zu aktivieren.

 

WICHTIG

Bitte beachten Sie die Anpassungen im Steuerformular 2016

 

 

Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen / Steuerformulare

 

1)       Für den VZ 2016 ist hier der Eintrag 2016 zu wählen.

2)      Im Feld Berechnungsgrundlage den Pfeil zum Übernehmen der letzten Berechnungsgrundlage drücken.

3)      Die Einträge im Feld aktivierte Patches entfernen.

4)      Die verfügbaren Patches durch Drücken des Buttons Übertragen in die aktivierten Patches übernehmen.

5)      Anpassungen durch Drücken des Buttons Ändern übernehmen.

 


Abbildung 4: BRG der Periode editieren [Fall B]


 

1.1.3                Weitere Hinweise für die Steuererklärungs-Periode

Deaktivieren der Steuerumlage in den Gesellschafts-Stammdaten

 

Abbildung 5: Gesellschaftsdialog: Massenänderung

Über die Massenänderung kann die Anpassung für alle Gesellschaften durchgeführt werden.

Abbildung 6: Änderung für eine ausgewählte Menge an Gesellschaften

 


1.2               Report „Mapping der Verlanlagungszeiträume“

 

In diesem Report wird das Mapping der GTC-Positionen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen dargestellt. Verglichen werden hier das aktuelle Steuerformular (Attribut der aktuell ausgewählten Periode) mit der Vorversion.

Abbildung 7:Ausschnitt aus dem Report „Mapping der Veranlagungszeiträume“

 

WICHTIG

Wir empfehlen, diesen Report für die Aktualisierung des Mappings für die Importe in die Steuerberechnung zu nutzen.

 

1.3               Anpassungen im Steuerformular 2017

Folgende Sachverhalte müssen nach dem Anlegen einer Periode mit Steuerformular 2016 und einer Bewegungsdatenkopie aus 2015 noch einmal geprüft werden.

1.3.1                Eingabe von Werten

 

Es gibt nun die Möglichkeit, Eingabefelder komplett leer zu lassen, d.h. es gibt einen Unterschied zwischen Feldern, deren Wert 0 ist und Feldern, die leer sind(an der Oberfläche als graue 0,00 gekennzeichnet).

Für berechnete Felder gilt dies ebenfalls, d.h. wenn diese leer sind, liegt das daran, dass alle einfließenden Werte nicht gefüllt wurden.

Leere Felder werden per Elster nicht versendet.

Tragen Sie eine 0 ein, wird diese per Elster so versendet.

TODO: Bitte hier eine schöne, verständliche Formulierung finden!

1.3.2               Automatisierung Detaildialoge und Tatsächliche Steuern

 

Die Automatisierung zwischen … funktioniert größtenteils so wie vorher. Einzige Einschränkung: Steht in einem, automatisierten Feld in den Tats. Steuern eine 0, kann diese von dort aus nicht mehr entfernt werden, sondern wird wie eine 0-Eingabe behandelt(wie im Steuerformular 2016).

Will man die Eingaben komplett entfernen, so muss man dies in den Detaildialogen tun.

TODO: Bitte hier eine schöne, verständliche Formulierungen finden!

 

 

 

 

1.4               Anpassungen im Steuerformular 2016

Folgende Sachverhalte müssen nach dem Anlegen einer Periode mit Steuerformular 2016 und einer Bewegungsdatenkopie aus 2015 noch einmal geprüft werden.

1.4.1                Spenden Zeile 17

Im Dialog Spenden wurde die Zeile 17 technisch auf die zwei Zeilen 17.1 und 17.2 aufgeteilt. Der alte Wert aus Zeile 17 wird nach der Bewegungsdatenkopie in die Zeile 17.1 geschrieben und muss ggf. in die Zeile 17.2 übertragen werden.

1.4.2              KSt 1 A Zeile 40.1 (Formularzeile 42)

Im Dialog KSt 1 A wurde die Zeile 42 technisch auf die zwei Zeilen 52 und 52a aufgeteilt. Der alte Wert aus Zeile 42 wird nach der Bewegungsdatenkopie in die Zeile 52 geschrieben und muss ggf. in die Zeile 52a übertragen werden.

1.4.3              Anlage GK Zeile 65

§8b-Sachverhalte (betroffen sind Abs. 2 und 3 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 65) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:

Bezeichnung     

8004438

Jahr der Entstehung der Aufwände/Erträge       

8004439

Betrag 

8004440

Zu beachten ist hierbei, dass die Eingabe der Elster-ID zusammen mit einer laufenden Nummer angegeben werden muss. Bereits angelegte Sachverhalte des Organträgers müssen beachtet werden, da diese ebenfalls eine laufende Nummer besitzen. Die laufenden Nummern starten mit 1. Die Eingabe in der Schnellerfassung sieht somit so aus: 8004438.5

1.4.4              Anlage GK Zeile 77

§8b-Sachverhalte (betroffen ist Abs. 2 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft/Spezialfond befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 77) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:

Name der Beteiligung   

8561202

Gewinn im Sinne des § 8b Absatz 2 KStG

8561203

Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert

8561204

Veräußerungskosten     

8561205

Buchwert des Anteils

8561206

Zu beachten ist hierbei, dass die Eingabe der Elster-ID zusammen mit einer laufenden Nummer angegeben werden muss. Bereits angelegte Sachverhalte des Organträgers müssen beachtet werden, da diese ebenfalls eine laufende Nummer besitzen. Die laufenden Nummern starten mit 1. Die Eingabe in der Schnellerfassung sieht somit so aus: 8561202.5

1.4.5               Kopie von Bewegungsdaten

Die bei Personengesellschaften vorhandene Anlage FE-K 4 wird bei der Bewegungsdatenkopie nicht berücksichtigt.

Die bei Kapitalgesellschaften vorhandene Anlage AE wird bei der Bewegungsdatenkopie nicht berücksichtigt.

 

1.5                Kapitalertragsteuer auf Dividenden i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG

Die Erfassung des gesamten Dividendensachverhalts erfolgt im Dialog §8b KStG, so auch die Erfassung der Kapitalertragsteuer sowie dem Hinweis zur Buchungsweise (erfolgswirksam oder erfolgsneutral).

Wird keine Eintragung bei davon erfolgswirksam vorgenommen, so gilt der Sachverhalt als erfolgsneutral. Mit Korrektur oder Löschen des Sachverhalts wird die erfasste Kapitalertragsteuer ebenfalls gelöscht.

Abbildung 8: Dialog §8b - Erfassung von §8b – Sachverhalten


Ggf. Hinzurechnung der erfolgswirksamen Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in der Anlage A (ab VZ 2016 Anlage GK)

Abbildung 9: Anlage A – Hinzurechnung der erfolgswirksamen Kapitalertragsteuer

Die erfolgswirksame Buchung erfolgt in der Regel nur bei Organträgern und Standalone-Gesellschaften. Organgesellschaften und Zwischenorganträger buchen in der Regel erfolgsneutral.

Ausweis der anzurechnenden Kapitalertragsteuer in der Anlage WA bei der jeweiligen Gesellschaft

Abbildung 10: Anlage WA – Ausweis der anzurechnenden Kapitalertragsteuer

Ab VZ 2014 erfolgt kein kumulierter Ausweis der Kapitalertragsteuer der Organgesellschaft beim jeweiligen OT. Die Anlage WA ist grundsätzlich nur mit den eigenen Werten des Organträgers zu füllen.

Hinzurechnung der erfolgswirksam gebuchten Steuer zum Ergebnis nach Steuern zur Überleitung zum Ergebnis vor Steuern:

Abbildung 11: Hinzurechnung der erfolgswirksam gebuchten Steuer


 

Berücksichtigung der Steuer bei der Berechnung der handelsrechtlichen Gewinnabführung einer Organgesellschaft:

Abbildung 12: Berücksichtigung der Steuer

Ausweis der anrechenbaren Steuern zur Anrechnung auf den Steueraufwand / Berechnung der Steuerrückstellung:

Abbildung 13: Ausweis der anrechenbaren Steuern

 

1.6               Sonstige Kapitalertragsteuer

Die Erfassung für den Ausweis der anzurechnenden Kapitalertragsteuer erfolgt in der Anlage WA bei der jeweiligen Gesellschaft (ggf. mit Ausweis davon erfolgswirksam gebucht).

Abbildung 14: Anlage WA – Erfassung der anzurechnenden Kapitalsteuer

Ab VZ 2014 erfolgt kein kumulierter Ausweis der Kapitalertragsteuer der Organgesellschaft beim jeweiligen OT. Die Anlage WA ist grundsätzlich nur mit den eigenen Werten des Organträgers zu füllen.

Ggf. Hinzurechnung der erfolgswirksamen Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in der Anlage A

Abbildung 15: Anlage A - Hinzurechnung der erfolgswirksamen Kapitalsteuer

Die erfolgswirksame Buchung erfolgt in der Regel nur bei Organträgern und Standalone-Gesellschaften. Organgesellschaften und Zwischenorganträger buchen in der Regel erfolgsneutral.

Hinzurechnung der erfolgswirksam gebuchten Steuer zum Ergebnis nach Steuern zur Überleitung zum Ergebnis vor Steuern:

Abbildung 16: Hinzurechnung der erfolgswirksam gebuchten Steuer

 

Berücksichtigung der Steuer bei der Berechnung der handelsrechtlichen Gewinnabführung einer Organgesellschaft:

Abbildung 17: Berücksichtigung der Steuer

 

Ausweis der anrechenbaren Steuern zur Anrechnung auf den Steueraufwand / Berechnung der Steuerrückstellung:

Abbildung 18: Ausweis der anrechenbaren Steuern


 

1.7                Excel-Dateien aus dem GTC öffnen

Aufgrund von aktuellen Securitypatches von Microsoft Windows kann es zu Problemen beim Öffnen von HTML-Dateien mit Excel-Endungen kommen.

Sollte dieser Fehler bei Ihnen auftreten, können wir Ihnen folgende offizielle Workarounds nahelegen. In beiden Alternativen ist es unumgänglich die Dateien erst zu speichern bevor diese geöffnet werden können.

1.7.1                Excel-Dateien freigeben

Es gibt die Möglichkeit, dass Sie jede Excel-Datei einzeln freigeben. Dies wird empfohlen, wenn Sie eine überschaubare Menge an Excel-Dateien aus dem GTC generieren.

Speichern Sie die Excel-Ansicht lokal auf Ihrem PC. Anschließend wählen Sie in den Eigenschaften der Excel-Datei die Checkbox Zulassen.

Abbildung 19: Excel-Datei einzeln freigeben


 

1.7.2               Vertrauenswürdigen Speicherort freigeben

Eine weitere Möglichkeit die Excel-Dateien zu öffnen ist es den kompletten Speicherort freizugeben. Diese Alternative sollten Sie wählen, wenn Sie viele Excel-Dateien aus dem GTC generieren. Achtung, wenn Sie diesen Ordner freigeben, wird jeder Datei in diesem Ordner vertraut.

Um einen Speicherort freizugeben, öffnen Sie Excel und navigieren Sie zu folgendem Pfad:

Datei à Optionen à Trust Center à Einstellungen für das Trust Center… à Vertrauenswürdige Speicherorte

Anschließend klicken Sie auf den Button Neuen Speicherort hinzufügen… und tragen bei Pfad den Ordner ein, in dem Sie die Dateien aus dem GTC speichern möchten. Außerdem können Sie den Haken für vertrauenswürdige Unterordner anklicken, falls Sie eine tiefere Ordnerstruktur planen. Anschließend klicken Sie auf OK.

Abbildung 20: Speicherort freigeben


 

1.8               Buchungsebenen im GlobalTaxCenter

Optional (durch AMANA freizuschalten) können Sie Buchungsebenen im GlobalTaxCenter verwenden.

Jeder Buchungsebene wird durch eine eigene Periode im GlobalTaxCenter abgebildet und mit einer Summen-Periode verknüpft.

Abbildung 21: Anlegen einer Periode für die erste Buchungsebene

Die Eingabe erfolgt zunächst in der ersten Buchungsebene. Hier gibt es für den Benutzer keinen Unterschied, zur normalen Eingabe. Es gelten identische Validierungen und auch hier müssen die Meilensteine geschlossen werden.

Abbildung 22: Eingabe in der ersten Buchungsebene

Auf der zweiten Ebene kann dann jede Zahl angepasst werden. Die Eingaben der beiden Ebenen werden dann in die Summen-Periode kopiert.

Abbildung 23: Eingabe in der zweiten Buchungsebene und Tooltipp mit dem Ergebnis der Summenperiode

 

1.1.2              Neuer Datenfluss für den Veranlagungszeitraum 2016

 

Für den Veranlagungszeitraum 2016 hat die Finanzverwaltung die Verarbeitung von Ergebnissen aus Personengesellschaften auf Ebene der Mitunternehmer - sofern diese Kapitalgesellschaften sind – überarbeitet.

In der Anlage GK ist – analog zur Zeile 22a KSt 1 A VZ 2015 – in einem ersten Schritt das bilanzielle Ergebnis aus Personengesellschaften zu korrigieren. Dies erfolgt im GTC im Dialog BMG-Transfer auf dem Reiter PersG (Mitunternehmer) bzw. PersG (VV) in der Zeile 14. Die Eingabe ist je Personengesellschaft vorzunehmen. Die Summe der Zeile 14 (Reiter PersG (Mitunternehmer) zzgl. PersG (VV)) wird in die Zeile 14 der Anlage GK übertragen sowie in die Zeile 2.7 der tat. Steuern.

BMG-Transfer Reiter PersG (Mitunternehmer) sowie PersG (VV) Summe Zeile 14 à Anlage GK Zeile 14 à tat. Steuern Zeile 2.7

Im Anschluss werden die einheitlich und gesonderte Festgestellten Ergebnisse aus Personengesellschaften (getrennt nach Mitunternehmerschaften – Zeile 15 – sowie vermögensverwaltenden Personengesellschaften – Zeile 16) hinzugerechnet. Die Hinzurechnung erfolgt ebenfalls über die beiden Reiter für Personengesellschaften im BMG-Transfer.

 Die einzelnen Werte in den Zeile 15.1 bis 15.7 bzw. 16.1 bis 16.7 werden über den BMG-Transfer aus den Einkünften je Mitunternehmer befüllt. Ausgangsgröße ist dabei das steuerbilanzielle Ergebnis (GHB + ErgB + SB) der Personengesellschaft laut Dialog Kapitalkontenentwicklung. Die übrigen Zeilen beinhalten dann die außerbilanziellen Korrekturen, die auf Ebene der Personengesellschaft vorgenommen werden. Die Summe aus den Zeilen 15 und 16 werden in die entsprechenden Zeilen der Anlage GK übertragen.

Im Dialog Tatsächliche Steuern erfolgt die Korrektur in den Zeilen 2.8 und 2.9 in der Spalte Eigene Werte. Die Spalte Werte aus Personengesellschaft ist somit ab dem Jahr 2016 entfallen.

Für Zwecke des elektronischen Versands der Steuererklärung wird die Einzelaufstellung (Werte lt. Zeilen 14, 15 und 16) je Personengesellschaft gesondert übermittelt.

Sofern die Personengesellschaft Einnahmen i. S. d. § 8b KStG vereinnahmt hat, erfolgt die Steuerfreistellung dieser Einnahmen, gegebenenfalls anteilig, beim Mitunternehmer in der Anlage GK (Zeile 65 bis 79).

 

 

 

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