Snapshots
Allgemeine Informationen zur Sicherung von Bearbeitungsständen
Snapshots sind Kopien der aktuellen Steuerberechnung [tatsächliche und latente Steuern inkl. der Ergebnisse]. Snapshots dienen dazu, für eine einzelne Gesellschaft innerhalb einer Periode verschiedene Bearbeitungsstände einzufrieren und später wieder abrufen, also anzeigen oder wiederherstellen, zu können. Die Funktionalität ermöglicht dem Anwender beispielsweise Simulationsrechnungen [was wäre wenn…] oder elektronische Versendungen von Steuererklärungen bzw. KapESt-Anmeldungen.
Es werden die Datenstände folgender Dialoge gesichert:
- Stammdaten der Periode
- Stammdaten der Gesellschaft
- Toolbox-Konfiguration
- Tatsächliche Steuern [inkl. Formulardialoge, BMG-Transfer und Zerlegungen]
- Bilanzvergleich
- [ggf. Bilanzpositionen]
- MVB
- ggf. Dialog HB/StB
- OBD
- Verlustvortrag
- Sonstige
- TRR
- Schnellerfassung ERiC-Versand
- Status der Meilensteine
Snapshot anlegen und löschen
Snapshots werden im gleichnamigen Dialog Snapshots verwaltet. Jedem Bearbeitungsstand muss vorab eine Beschreibung zugeordnet werden [diese kann nach der Anlage nicht geändert werden].
Über den Button [] erfolgt die Anlage eines neuen Snapshots mit dem aktuellen Datenbestand aus den o.g. Dialogen.
Angelegte Snapshots werden in dem Dialog tabellarisch dargestellt. Jedem Snapshot wird systemseitig eine eindeutige ID zugewiesen. Über einen Klick auf den Papierkorb wird der eingefrorene Bearbeitungsstand gelöscht und kann somit auch nicht mehr wiederhergestellt werden.
Snapshot anzeigen
Ein Klick auf die Lupe [ ] öffnet einen neuen Unterdialog, in dem der ausgewählte Snapshot eingesehen werden kann. Nach vorgenommener Auswahl der anzuzeigenden Dialoge werden diese in einem neuen Tab des Webbrowsers im Lesemodus geöffnet.
Snapshot wiederherstellen
Über einen Klick auf das Wiederherstellen-Symbol [] wird der Bearbeitungsstand des ausgewählten Snapshots wieder in die aktuelle Steuerberechnung eingespielt. Bevor der aktuelle Bearbeitungsstand mit dem Snapshot überschrieben wird, erfolgt eine Sicherheitsabfrage:
"ACHTUNG! Durch die Wiederherstellung überschreiben Sie die Originaldaten der Steuerrechnung mit den Daten dieses Snapshots. Es ist ratsam, die Steuerrechnung vor diesem Schritt durch einen weiteren Snapshot zu sichern. Möchten Sie die Wiederherstellung jetzt durchführen?"
Die erfolgreiche Übernahme der Daten wird im Dialogkopf bestätigt.
Snapshot als berechnungsrelevant kennzeichnen
In der Spalte Relevant für nachfolgende Berechnungen und elektronische Versendungen? kann der Anwender einen Snapshot markieren, der für die Berechnungen in anderen Gesellschaften herangezogen werden soll [z.B. die Daten der Organgesellschaft beim Organträger].
Elektronischer Versand
Auch beim elektronischen Versand von Steuererklärungen / KapESt-Anmeldungen wird die Berechnungsrelevanz ausgewertet. Wenn bspw. eine Organgesellschaft Informationen zu ihrem Organträger versendet, werden die Stammdaten aus dem Snapshot geholt, sofern der Organträger die Checkbox für Relevant für nachfolgende Berechnungen und elektronische Versendungen? bei einem Snapshot gesetzt hat.
Voraussetzung für das Ändern der Checkbox ist, dass der Meilenstein Tatsächliche Steuern der Gesellschaft noch offen [nicht im Status erledigt oder geprüft] ist. Auch bei dieser Aktion erfolgt im GTC vor der Datenübernahme bei Organträger eine zusätzliche Sicherheitsabfrage.
Im Dialog BMG Transfer der verarbeitenden Gesellschaft [z.B. als Organträger] wird die Datenübernahme für Zwecke der Steuerberechnung durch das Kamerasymbol kenntlich gemacht. Fährt der Anwender mit dem Cursor über das Symbol wird ein Tooltipp mit weiteren Informationen angezeigt: