Kapitalertragsteuer auf Dividenden
Kapitalertragsteuer auf Dividenden nach i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG.
Die Erfassung des gesamten Dividendensachverhalts erfolgt im Dialog §8b KStG, so auch die Erfassung der Kapitalertragsteuer sowie dem Hinweis zur Buchungsweise (erfolgswirksam oder erfolgsneutral).
Wird keine Eintragung bei davon erfolgswirksam vorgenommen, so gilt der Sachverhalt als erfolgsneutral. Mit Korrektur oder Löschen des Sachverhalts wird die erfasste Kapitalertragsteuer ebenfalls gelöscht.
Ggf. Hinzurechnung der erfolgswirksamen Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in der Anlage A (ab VZ 2016 Anlage GK)
Die erfolgswirksame Buchung erfolgt in der Regel nur bei Organträgern und Standalone-Gesellschaften. Organgesellschaften und Zwischenorganträger buchen in der Regel erfolgsneutral.
Ausweis der anzurechnenden Kapitalertragsteuer in der Anlage WA bei der jeweiligen Gesellschaft
Ab VZ 2014 erfolgt kein kumulierter Ausweis der Kapitalertragsteuer der Organgesellschaft beim jeweiligen OT. Die Anlage WA ist grundsätzlich nur mit den eigenen Werten des Organträgers zu füllen.
Hinzurechnung der erfolgswirksam gebuchten Steuer zum Ergebnis nach Steuern zur Überleitung zum Ergebnis vor Steuern:
Berücksichtigung der Steuer bei der Berechnung der handelsrechtlichen Gewinnabführung einer Organgesellschaft:
Ausweis der anrechenbaren Steuern zur Anrechnung auf den Steueraufwand / Berechnung der Steuerrückstellung:
Sonstige Kapitalertragsteuer
Die Erfassung für den Ausweis der anzurechnenden Kapitalertragsteuer erfolgt in der Anlage WA bei der jeweiligen Gesellschaft (ggf. mit Ausweis davon erfolgswirksam gebucht).
Ab VZ 2014 erfolgt kein kumulierter Ausweis der Kapitalertragsteuer der Organgesellschaft beim jeweiligen OT. Die Anlage WA ist grundsätzlich nur mit den eigenen Werten des Organträgers zu füllen.
Ggf. Hinzurechnung der erfolgswirksamen Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in der Anlage A
Die erfolgswirksame Buchung erfolgt in der Regel nur bei Organträgern und Standalone-Gesellschaften. Organgesellschaften und Zwischenorganträger buchen in der Regel erfolgsneutral.
Hinzurechnung der erfolgswirksam gebuchten Steuer zum Ergebnis nach Steuern zur Überleitung zum Ergebnis vor Steuern:
Berücksichtigung der Steuer bei der Berechnung der handelsrechtlichen Gewinnabführung einer Organgesellschaft:
Ausweis der anrechenbaren Steuern zur Anrechnung auf den Steueraufwand / Berechnung der Steuerrückstellung: