Snapshots
Allgemeine Informationen zur Sicherung von Bearbeitungsständen
Snapshots sind Kopien der aktuellen Steuerberechnung (tatsächliche und latente Steuern inkl. der Ergebnisse). Snapshots dienen dazu, für eine einzelne Gesellschaft innerhalb einer Periode verschiedene Bearbeitungsstände einzufrieren und später wieder abrufen, also anzeigen oder wiederherstellen, zu können. Die Funktionalität ermöglicht dem Anwender beispielsweise Simulationsrechnungen (was wäre wenn…) oder elektronische Versendungen von Steuererklärungen bzw. KapESt-Anmeldungen.
Die Anzeige aller vorhandenen Snapshots ist möglich, wenn der Anwender über das Recht "Transaction Data CT - Read" verfügt. Für alle weiteren Funktionen (Anlegen, Bearbeiten, Löschen) wird zusätzlich das Recht "Snapshots - Edit" benötigt.
Es werden die Datenstände folgender Dialoge gesichert:
- Stammdaten der Periode
- Stammdaten der Gesellschaft
- Status der Meilensteine
- Toolbox-Konfiguration
- Tatsächliche Steuern (inkl. Formulardialoge, BMG-Transfer und Zerlegungen)
- Schnellerfassung ERiC-Versand
- Bilanzvergleich
- (ggf. Bilanzpositionen)
- (ggf. MVB)
- (ggf. Dialog HB/StB)
- (ggf. OBD)
- Verlustvortrag
- Sonstige
- TRR
Snapshot anlegen und löschen
Snapshots werden im gleichnamigen Dialog Snapshots verwaltet. Jedem Bearbeitungsstand muss vorab eine Beschreibung zugeordnet werden. Die Beschreibung kann nach der Anlage nicht mehr geändert werden. Über den Button "+" erfolgt anschließend die Anlage eines neuen Snapshots mit dem aktuellen Datenbestand aus den o.g. Dialogen.
Angelegte Snapshots werden in dem Dialog tabellarisch dargestellt. Jedem Snapshot wird systemseitig eine eindeutige ID zugewiesen. Über einen Klick auf den Papierkorb wird der eingefrorene Bearbeitungsstand gelöscht und kann somit auch nicht mehr wiederhergestellt werden.
Snapshot anzeigen
Ein Klick auf die Lupe öffnet einen neuen Unterdialog. Nach vorgenommener Auswahl der anzuzeigenden Dialoge werden diese in einem neuen Tab des Webbrowsers im Lesemodus geöffnet.
Snapshot wiederherstellen
Das Wiederherstellen eines Snapshots ist nur möglich, wenn die Meilensteine "Tatsächliche Steuern" und "Latente Steuern" offen sind, sich also noch in Bearbeitung befinden.
Über einen Klick auf das Wiederherstellen-Symbol wird der Bearbeitungsstand des ausgewählten Snapshots wieder in die aktuelle Steuerberechnung eingespielt. Bevor der aktuelle Bearbeitungsstand mit dem Snapshot überschrieben wird, erfolgt eine Sicherheitsabfrage:
"ACHTUNG! Durch die Wiederherstellung überschreiben Sie die Originaldaten der Steuerrechnung mit den Daten dieses Snapshots. Es ist ratsam, die Steuerrechnung vor diesem Schritt durch einen weiteren Snapshot zu sichern. Möchten Sie die Wiederherstellung jetzt durchführen?"
Die erfolgreiche Übernahme der Daten wird im Dialogkopf bestätigt.
Snapshot als berechnungsrelevant kennzeichnen
Relevanz für übergeordnete Einheiten
In der Spalte Relevanz für übergeordnete Einheiten kann der Anwender einen Snapshot markieren, der für die Berechnungen in anderen Gesellschaften herangezogen werden soll (z.B. die Daten der Organgesellschaft beim Organträger).
Elektronischer Versand
Auch beim elektronischen Versand von Steuererklärungen / KapESt-Anmeldungen wird die Relevanz für übergeordnete Einheiten ausgewertet. Wenn beispielsweise eine Organgesellschaft Informationen zu ihrem Organträger versendet, werden die Stammdaten aus dem Snapshot geholt, sofern der Organträger die Checkbox für Relevanz für übergeordnete Einheiten bei einem Snapshot gesetzt hat.
Voraussetzung für das Ändern der Checkbox ist, dass der Meilenstein Tatsächliche Steuern der Gesellschaft noch offen (nicht im Status erledigt oder geprüft) ist. Auch bei dieser Aktion erfolgt vor der Datenübernahme bei Organträger eine zusätzliche Sicherheitsabfrage.
Im Dialog /wiki/spaces/GTCD22/pages/2425503 der verarbeitenden Gesellschaft (z.B. als Organträger) wird die Datenübernahme aus dem Snapshot der untergeordneten Einheit durch das Kamerasymbol kenntlich gemacht. Fährt der Anwender mit dem Cursor über das Symbol, wird ein Tooltipp mit weiteren Informationen angezeigt.
Relevanz für andere Perioden
In der Spalte Relevanz für andere Perioden kann der Anwender einen Snapshot markieren, der für die Berechnungen in anderen Perioden der gleichen Gesellschaft herangezogen werden soll (z.B. ein bestimmter Datenstand aus der Vorjahres-Steuererklärung).
Die Auswahl steht für Perioden mit einem Formularset 2018 oder neuer zur Verfügung. Voraussetzung für das Ändern der Checkbox ist, dass der Meilenstein Tatsächliche Steuern der Gesellschaft noch offen (nicht im Status erledigt oder geprüft) ist.