Abbildung einer Verschmelzung

Hintergrund

Im Vorjahr existierten zwei Gesellschaften 100 und 110, welche zum Stichtag 1.1. auf die Gesellschaft 100 verschmolzen wurden.

Voraussetzung

Die verschmolzene Gesellschaft 110 wird in der aktuellen Periode archiviert und nicht mehr weitergeführt.

Für die aufnehmende Gesellschaft 100 liegt eine gemeinsame Bilanz mit Werte beider Gesellschaften vor.

Ziel

Dadurch, dass in der aktuellen Periode die Werte nach Verschmelzung in der Gesellschaft 100 eingetragen werden, führen die Vergleiche zur Vorperiode für die latenten Steuern und das steuerliche Mehr/Minderergebnis natürlich zu falschen Werte, da die Vorperiode nur Werte der 100 enthält. Die Effekte aus der Verschmelzung müssen rausgerechnet werden, dass sie keine Gewinnauswirkung haben.

Abbildung für latente Steuern

Die latenten Steuern der verschmolzenen Gesellschaft werden im Dialog Sonstige im Block “Änderungen Konsolidierungskreis” eingetragen. Dieser Wert wird dann im Ergebnisblatt aus der Veränderung zwischen den Perioden herausgerechnet und gehen somit auch nicht weiter in die TRR.

Aufnahme von Verlustvorträgen

Über den Dialog Entwicklung Verlustvortrag können die Verlustvorträge der verschmolzenen Gesellschaft über die Spalte “Anpassung Vorperiode” der aufnehmenden Gesellschaft hinzugefügt werden. Die daraus resultierende Veränderung der latenten Steuern im Ergebnisblatt können ebenfalls über den Dialog Sonstige über die Zeilen “Latente Steuern auf Zugänge/Abgänge Verlustvorträge” korrigiert werden.

Abbildung für tatsächliche Steuern

Bei ausländischen Gesellschaften wird durch die Eintragung der latenten Steuern im Dialog Sonstige der Vorschlagswert des steuerlichen Mehr/Minderergebnisses (True Up) um die zugehörige Bemessungsgrundlage korrigiert, so dass nur die relevanten Veränderungen der Differenzen übernommen werden.

Im Inland ist diese Verknüpfung nicht vorgesehen und der Vorschlagswert muss entsprechend manuell angepasst werden.

Hinweis: Unterjährige Verschmelzung

Wurde die Verschmelzung nicht zum Stichtag 1.1. durchgeführt, sondern z.B. zum 30.06., muss die verschmolzene Gesellschaft 110 auch in der aktuellen Periode mit Werten bis zum 30.06. fortgeführt werden.

Beispiel

Vorperiode:

Gesellschaft 100:

 

IFRS

HGB

Differenz

lat. Steuern (30%)

 

IFRS

HGB

Differenz

lat. Steuern (30%)

Sachanlagen

10.000,00

8.000,00

-2.000,00

-600,00

Eigenkapital

-5.000,00

-6.000,00

-1.000,00

0,00

Rückstellungen

-5.000,00

-2.000,00

3.000,00

900,00

 

 

 

1000,00

300,00

Gesellschaft 110:

 

IFRS

HGB

Differenz

lat. Steuern (30%)

 

IFRS

HGB

Differenz

lat. Steuern (30%)

Sachanlagen

1.000,00

800,00

-200,00

-60,00

Eigenkapital

-500,00

-600,00

-100,00

0,00

Rückstellungen

-500,00

-200,00

300,00

90,00

 

 

 

100,00

30,00

Aktuelle Periode

Gesellschaft 100:

 

IFRS

HGB

Differenz

lat. Steuern (30%)

 

IFRS

HGB

Differenz

lat. Steuern (30%)

Sachanlagen

16.000,00

10.000,00

-6.000,00

-1.800,00

Eigenkapital

-9.000,00

-7.000,00

2.000,00

0,00

Rückstellungen

-7.000,00

-3.000,00

4.000,00

1.200,00

 

 

 

-2.000,00

-600,00

Veränderung latenter Steuern der Gesellschaft 100: -600,00 - 300,00 = -900,00

davon aus Verschmelzung: 0,00 - 30,00 = -30,00

 

Eintragung im Dialog Sonstige “Änderungen Konsolidierungskreis”: -30,00

Veränderung der latenten Steuern im Ergebnisblatt: 870,00

Vorschlagswert Mehr/Minderergebnis Tatsächliche Steuern: -100,00 (True Up) / -3.000,00 (Vorperiode)