Berichtsbestandteile

Berichtsbestandteile

Das GAAP-Modul besteht aus einzelnen Berichtsbestandteilen. Die Struktur einzelner Berichte ist je nach Taxonomieart zum Teil unterschiedlich. So gibt es bei der Bilanz die Struktur nach HGB, nach RechKredV, nach RechZahlV oder RechVersV. Gleiches gilt für die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch beim Anlagenspiegel ist eine Differenzierung auf Basis der Taxonomieart zu beachten.

Für die Taxonomie 6.2 (Wirtschaftsjahr 2019) gibt es nachfolgende Berichtsbestandteile. Nicht alle Berichte sind steuerlich relevant:

Berichtsbestandteil im GAAP-Modul

Kommentar

Berichtsbestandteil im GAAP-Modul

Kommentar

Bilanz

Steuerlich verpflichtend

Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerlich verpflichtend

Andere Berichtsbestandteile

 

Angaben unter der Bilanz

 

Anhang

Steuerlich verpflichtend (Anlagenspiegel)

Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

 

Detailinformationen zu Positionen

Steuerlich verpflichtend (Kontensalden)

Eigenkapitalspiegel

 

Ergebnisverwendung

Steuerlich verpflichtend

Kapitalflussrechnung DRS 2

 

Kapitalflussrechnung DRS 21

 

Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften

Steuerlich verpflichtend

Lagebericht

 

Steuerliche Gewinnermittlung

Steuerlich verpflichtend

Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren

Steuerlich verpflichtend

Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle

Steuerlich verpflichtend

Steuerliche Modifikationen

Steuerlich verpflichtend

Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich

Steuerlich verpflichtend (ab Taxonomie 6.4)

Zusatzinformationen Kreditwürdigkeitsprüfung

 

Es muss beachtet werden, dass die XBRL-Taxonomie mehrere Verwendungszwecke hat:

  • Finanzverwaltung (E-Bilanz)

  • Bundesanzeiger (Erfüllung der Offenlegungspflichten)

  • Kreditwirtschaft (Projekt DiFin; Kreditwürdigkeitsprüfung)

Deshalb sind nicht alle oben aufgeführten Berichtsbestandteile bei der steuerlich geforderten Einreichung der E-Bilanz relevant.

 

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