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Ändern des USt-Organtyps einer Gesellschaft

Wenn sich der Organtyp einer Gesellschaft ändert, kann dies nicht direkt unter Gesellschaft bearbeiten angepasst werden. Vielmehr muss die Gesellschaft in der aktuellen Periode gelöscht werden und mit dem entsprechenden neuen Organtyp neu angelegt werden. Eine Ausnahme stellt hierbei die andere Unterordnung in dem selben Organkreis dar, denn im Organkreis kann eine Gesellschaft z.B. von einem Organträger auf einen Zwischenorganträger abgestuft werden.

Praxishinweis

Eine Gesellschaft sollte immer in dem Monat der Änderung angepasst werden. 


  1. Periode anlegen (Kopie auf Basis von Vorperiode)
  2. vorhandene Gesellschaft archivieren
  3. Gesellschaft neu anlegen und hierbei 
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