Praxishinweis
Gesellschafter sind nur bei Personengesellschaften verpflichtend zu übermitteln. Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um eine freiwillige Angabe, die aber im Falle der Übermittlung auch vollumfänglich validiert wird.
Praxishinweis
Gesellschafter sind nur bei Personengesellschaften verpflichtend zu übermitteln. Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um eine freiwillige Angabe, die aber im Falle der Übermittlung auch vollumfänglich validiert wird.