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In diesem Abschnitt

Zusammenfassung der Übermittlungsoptionen

Die KKE muss handels- und steuerrechtliche Werte enthalten (Ausnahme: Einheitsbilanzen). Es sind somit immer zwei Berechnungsschritte notwendig. Für die Durchführung der KKE stehen folgende Optionen zur Verfügung:


OptionKonstellationVorgehen / Abbildung in SmartTaxBalance
Option 1
  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Ableitbarkeit der Werte möglich.

Mappingdialog

Zuordnung der handelsbilanziellen Konten unter ″Konten | Kontenmapping | Reiterkarte Kapitalkontenentwicklung″.

Manuelle Erfassung der steuerbilanziellen-Anpassungen im KKE-Dialog.

Option 2
  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Ableitbarkeit der Werte möglich.

  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem nicht gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Die Ableitbarkeit der Werte ist nicht möglich.

KKE-Dialog EMPFEHLUNG

Manuelle Erfassung der KKE über die Programmoberfläche (HB und StB-Werte).

Option 3
  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem nicht gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Die Ableitbarkeit der Werte ist nicht möglich.

NIL-Werte

keine Schritte notwendig. KKE wird programmseitig automatisch mit NIL-Werten übermittelt

(siehe auch Allgemeine Anmerkungen zur Kapitalkontenentwicklung / Abschnitt Übermittlungspflicht)

Option 1: Verwendung Mappingdialog

Bei dieser Option erfolgt eine Zuordnung von importierten (handelsrechtlichen) EK-Konten zu einzelnen Posten der KKE. Hierzu ist zunächst im Mappingdialog die Reiterkarte "Kapitalkontenentwicklung" aufzurufen:

Anschließend müssen die KKE-Kontoeinstellungen angegeben werden:

Kontentyp:

  • Eigenkapitalkonten Vollhafter
  • Eigenkapitalkonten Teilhafter
  • Fremdkapitalkonten Vollhafter (freiwillige Angabe)
  • Fremdkapitalkonten Teilhafter (freiwillige Angabe)

Kontenart:

  • Festkapital
  • variables Kapital
  • Verlustvortragskonto
  • usw. (je nach Kontenmodell: Zweikontenmodell, Dreikontenmodell, Vierkontenmodell)

Gesellschafter:

Die Auswahlliste richtet sich nach den in der Stammdatenverwaltung hinterlegten Mitunternehmern bzw. Gesellschaftern

Nach der Konfiguration dieser Kontoeinstellungen ist im unteren Bereich des Dialogs die eigentliche Struktur der KKE sichtbar:

Die Konten können nun per drag&drop auf die Positionen der KKE gemappt werden. Im Ergebnis wird dann eine handelsrechtliche Entwicklung der Kapitalkonten vorgenommen.

Praxishinweis

Für die Verwendung der Option 1 sollten die Kapitalkonten im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vorliegen. 

In der Regel wird die Granularität der importierten HGB-Konten allerdings nicht für die KKE ausreichen. In diesen Fällen kann mit der Funktion "Konto aufteilen" oder mit der Anlage manueller Konten gearbeitet werden. Empfehlenswerter ist deshalb Option 2 und die Verwendung des KKE-Dialogs.

Steuerrechtliche Anpassungen erfolgen im KKE-Dialog (siehe Option 2). Zudem können im KKE-Dialog auch die (gemappten) handelsrechtlichen Werte überschrieben werden. Führend ist immer der KKE-Dialog.

Option 2: Verwendung KKE-Dialog

Bei dieser Option zur Erstellung der KKE wird der Dialog für das Kontenmapping (=Option 1) nicht verwendet (auch nicht teilweise). Die Erfassung erfolgt manuell über die Programmoberfläche.

Option 3: Übermittlung von NIL-Werten

Bei dieser Option muss nur die im Abschnitt "Notwendige Einstellungen für die KKE" erwähnte Konfiguration beachtet werden. Es erfolgt kein Mapping von Konten (=Option 1) und auch keine Eingabe über die Programmoberfläche (=Option 2). Die KKE wird programmseitig automatisch mit NIL-Werten übermittelt. Allerdings: bereits die teilweise Erfassung von Werte in der KKE deaktiviert die programmseitige "NIL-Automatik". Die KKE wird folglich bei der Übermittlung der E-Bilanz vollumfänglich validiert.

Praxishinweis

Es ist davon auszugehen, dass die derzeit zulässige Übermittlung reiner NIL-Werte in der KKE, zukünftig durch die Finanzverwaltung abgeschafft wird.


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