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Die Spracheinstellung für das GTC kann über den Dialog Home vorgenommen werden. Damit auch vom Anwender angelegte Datensätze in der jeweiligen Landessprache angezeigt werden können, muss eine entsprechende Anlage erfolgen. Andernfalls lässt sich der Datensatz bei einer anderen Sprachwahl als Deutsch nur über die Länder-ID anzeigen. Das Feld Name bliebe dann leer.

Import der

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Währungskurse

Mit Hilfe der Import-Funktion im Dialog Stammdaten / Länder können automatisch Währungsumrechnungskurse in das GlobalTaxCenter eingelesen werden.

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Jede Zeile der CSV-Datei repräsentiert genau einen Datensatz. Das Trennzeichen innerhalb der Datensätze ist das Semikolon. Für die einzulesenden Werte kann als Dezimaltrennzeichen sowohl ein Punkt als auch ein Komma verwendet werden. Tausendertrennzeichen sind hingegen nicht zulässig. Bei negativen Werten müssen Minus-Zeichen unmittelbar vor die Zahl gesetzt werden, beispielsweise -56,78. In der folgenden Darstellung ist ein Ausschnitt aus einer CSV-Datei zu sehen.

Der Datensatz muss folgende Struktur aufweisen:

ULTIMO;CURRENCYID;ULTIMO-EXCHANGE-RATE;AVERAGE-EXCHANGE-RATE;

PositionFeldTypBeschreibung
1ULTIMOText
{JJJJ-MM-TT}
Stichtag des Abschlusses im Format YYYY-MM-DD (z. B. 2007-12-31)
2CURRENCYIDTextID der Währung, wie im GlobalTaxCenter verwendet (alphanumerisch)
3ULTIMO-EXCHANGE-RATEDezimalStichtags-Umrechnungskurs der Landeswährung in Konzernwährung
4AVERAGE-EXCHANGE-RATEDezimalDurchschnitts-Umrechnungskurs der Landeswährung in Konzernwährung

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Der Import der Währungsumrechnungskurse wird über den Button Import eingeleitet. Der Benutzer kann im nachfolgenden Dialog, die zu importierende Datei auswählen und den Import anschließend durch Drücken des Buttons Import auslösen.

Sobald der Import angestoßen wurde, wird das Ultimo-Datum der aktuell ausgewählten Periode mit dem Ultimo-Datum der Importdatei verglichen. Der Import wird nur durchgeführt, wenn die beiden Datumsangaben übereinstimmen. Ansonsten wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben und der Import abgebrochen. Das Ultimo-Datum der Datei wird im Dateinamen hinterlegt.

Nach dem Import der Daten werden diese sofort in die Datenbank gespeichert. Abschließend wird ein Protokoll angezeigt, welches Informationen, gekennzeichnet durch (I), und Warnhinweise, gekennzeichnet durch (W), enthält.

Wird das Protokoll angezeigt, konnte der Import durchgeführt werden. Nachfolgende Hinweise sind zu beachten:

  • Der Stichtagskurs muss in der Importdatei befüllt werden.
  • Ist der Durchschnittskurs vereinzelt nicht gefüllt, wird angenommen, dass der Stichtags- gleich dem Durchschnittskurs ist. Das Feld Durchschnittskurs wird dann mit dem Stichtagskurs überschrieben. Der Importierer erhält einen Warnhinweis im Protokoll.
  • Ist kein einziger Durchschnittskurs in der Importdatei gepflegt, wird davon ausgegangen, dass die Importdatei unvollständig ist. Die Felder für den Durchschnittskurs werden dann mit "0" überschrieben. Der Importierer erhält einen Warnhinweis im Protokoll.
  • Können für ein Land, welches im GTC gepflegt ist, keine Daten in der Importdatei gefunden werden, erhält der Importierer einen Warnhinweis im Protokoll.

Zu beachten ist weiterhin, dass das Protokoll nicht dauerhaft gespeichert wird.

Import via Dateipfad

Vorbedingungen

  • In der Customizing-Tabelle verweist der Parameter PATH_EXCHANGERATES auf den vollständigen Pfad einschließlich Dateinamen, über den die Importdatei geladen werden kann, zum Beispiel file:///C:/GlobalTaxCenter/Import/Kurse/kursdaten.csv.
  • Für den Import wird eine csv-Datei benötigt (Endung des Dateinamens: .txt oder .csv).

Struktur einer CSV-Datei

Jede Zeile der CSV-Datei repräsentiert genau einen Datensatz. Das Trennzeichen innerhalb der Datensätze ist das Semikolon. Für die einzulesenden Werte kann als Dezimaltrennzeichen sowohl ein Punkt als auch ein Komma verwendet werden. Tausendertrennzeichen sind hingegen nicht zulässig. Bei negativen Werten müssen Minus-Zeichen unmittelbar vor die Zahl gesetzt werden, beispielsweise -56,78. In der folgenden Darstellung ist ein Ausschnitt aus einer CSV-Datei zu sehen.

Der Datensatz muss folgende Struktur aufweisen:

ULTIMO;CURRENCYID;ULTIMO-EXCHANGE-RATE;AVERAGE-EXCHANGE-RATE

PositionFeldTypBeschreibung
1ULTIMOText {JJJJMMTT}Ultimo-Datum des Währungsumrechnungskurses
2CURRENCYIDTextID der Währung, wie im GlobalTaxCenter verwendet (alphanumerisch)
3ULTIMO-EXCHANGE-RATEDezimalStichtags-Umrechnungskurs der Landeswährung in Konzernwährung
4AVERAGE-EXCHANGE-RATEDezimalDurchschnitts-Umrechnungskurs der Landeswährung in Konzernwährung

Durchführung

Der Import wird über den Button Import Kurse angestoßen. Die Importdatei wird dabei vom Server zur Verfügung gestellt. Der Pfad, in der sich die Importdatei befindet, wird über Customizing-Einstellungen festgelegt.

Sobald der Import über den Button "Import Kurse" angestoßen wurde, wird das Ultimo-Datum der aktuell ausgewählten Periode mit dem Ultimo-Datum der Importdatei verglichen. Der Import wird nur durchgeführt, wenn die beiden Datumsangaben übereinstimmen. Ansonsten wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben und der Import abgebrochen.

Kann die Importdatei im angegebenen Pfad (Customizing-Einstellung) nicht gefunden werden, wird ebenfalls eine dem Sachverhalt entsprechende Fehlermeldung angezeigt.

Nach dem Import der Daten werden diese sofort in die Datenbank gespeichert und die Importdatei wird archiviert (Anhängen des aktuellen Datums an den Dateinamen). Abschließend wird ein Protokoll angezeigt, welches Informationen, gekennzeichnet durch (I), und Warnhinweise, gekennzeichnet durch (W), enthält.

Wird das Protokoll angezeigt, konnte der Import durchgeführt werden. Nachfolgende Hinweise sind zu beachten:

  • Der Stichtagskurs muss in der Importdatei befüllt werden.
  • Ist der Durchschnittskurs vereinzelt nicht gefüllt, wird angenommen, dass der Stichtags- gleich dem Durchschnittskurs ist. Das Feld Durchschnittskurs wird dann mit dem Stichtagskurs überschrieben. Der Importierer erhält einen Warnhinweis im Protokoll.
  • Ist kein einziger Durchschnittskurs in der Importdatei gepflegt, wird davon ausgegangen, dass die Importdatei unvollständig ist. Die Felder für den Durchschnittskurs werden dann mit "0" überschrieben. Der Importierer erhält einen Warnhinweis im Protokoll.
  • Können für ein Land, welches im GTC gepflegt ist, keine Daten in der Importdatei gefunden werden, erhält der Importierer einen Warnhinweis im Protokoll.
  • Kann die Datei nach dem Import nicht umbenannt werden, erhält der Importierer einen Warnhinweis.

Zu beachten ist weiterhin, dass das Protokoll nicht dauerhaft gespeichert wird.

Import in die Steuerrechnung Schweiz

Ist die Steuerrechnung für die Schweiz im GTC aktiviert, können Sie die Schaltfläche Import Schweizer Steuersätze im Dialog Länder betätigen.

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Beispiel 2: Abweichender latenter Steuersatz

Der Körperschaftsteuersatz für das laufende Wirtschaftsjahr 2022 beträgt 15%. Das Parlament des Landes verabschiedet eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes um 5% auf 20%. Das entsprechende Gesetz wird im Dezember 2022 vom Parlament verabschiedet und ist erst für nachfolgende Wirtschaftsjahre anzuwenden.

Im Wirtschaftsjahr 2022 müssen die tatsächlichen Steuern weiterhin mit einem Steuersatz von 15% gerechnet werden. Allerdings gilt für die latenten Steuern ein abweichender Steuersatz von 20%. Dadurch wird der antizipativen Wirkung latenter Steuern Rechnung getragen. Zudem stellt die dem IAS 12 zugrunde liegende Liability Methode auf den zukünftigen Steuersatz ab.

Für IFRS-Bilanzierer gilt, dass der neue Steuersatz gem. IAS 12.46 enacted or substantively enacted sein muss. Hierfür gelten bei jedem Land unterschiedliche Schwellen. In Deutschland muss z.B. der Bundesrat das entsprechende Gesetz verabschieden – die Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz ist nicht erforderlich.

Eventuelle TRR-Effekte, die aus einer Änderung des Steuersatzes für die latenten Steuern resultieren, werden vom GTC automatisch ermittelt.

Beispiel 3: Lokaler Steuersatz bei Auslandsgesellschaft

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 20%, der lokale Steuersatz (identische Bemessungsgrundlage) beläuft sich auf 8%. Eine Änderung der künftigen Steuersätze ist nicht absehbar.

Um die Berechnung der lokalen Steuer innerhalb der Toolbox zu ermöglichen, muss bei der betroffenen Gesellschaft im Dialog Gesellschaft die Option Gewerbesteuer in Toolbox aktiviert sein.