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Was ist eine Taxonomie?

Die Übermittlung von E-Bilanzen erfolgt auf der Grundlage von Taxonomien (amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG). Neben laufenden Gesetzesänderungen müssen auch sog. untergesetzliche Anforderungen (z.B. vom IDW oder DRSC) in der Taxonomie fortlaufend berücksichtigt werden. Deshalb wird von der Finanzverwaltung jährlich eine neue Taxonomieversion per BMF-Schreiben veröffentlicht. Auf der Seite www.esteuer.de sind alle für die Übermittlung von E-Bilanzen relevanten Taxonomieversionen dokumentiert.

Info
titleFAQ der Finanzverwaltung

Frage: Was ist eine Taxonomie

Antwort:

Eine Taxonomie im XBRL-Kontext ist ein gegliedertes hierarchisches Datenschema zur Übermittlung von Finanzberichten. Sie beschreibt den Inhalt und die Struktur von Finanzberichten, dient als Vorlage oder Baukasten für einen individuellen Abschluss und enthält einen Fundus der Positionen, die standardmäßig für eine Übermittlung verwendet werden können. Der Fundus der Positionen ist in etwa vergleichbar mit einem Kontenrahmen.Für unterschiedliche Verwendungen bzw. Bilanzierungsstandards (z.B. HGB, US-GAAP, IFRS) werden jeweils spezifische Taxonomien bereitgehalten. Die Taxonomie kann nicht nur zur Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung genutzt werden. Sie dient auch der Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger. Zukünftig wird sie auch bei Übermittlungen an Kreditinstitute Verwendung finden.

Welche Taxonomieversion ist für welches Wirtschaftsjahr zu verwenden?

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Taxonomieversiongültig für die Wirtschaftsjahre:
5.12012/2013 und 2013/2014
5.22013/2014 und 2014/2015
5.32014/2015 und 2015/2016
5.42015/2016 und 2016/2017
6.02016/2017 und 2017/2018
6.12017/2018 und 2018/2019
6.22018/2019 und 2019/2020

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