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Die Übermittlung von E-Bilanzen erfolgt auf der Grundlage von XBRL-Taxonomien (amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG).  Neben Die Gliederungstiefe richtet sich für die Bilanz nach § 266 HGB und für die GuV nach § 275 HGB. Neben laufenden Gesetzesänderungen müssen auch sog. untergesetzliche Anforderungen in der Taxonomie fortlaufend berücksichtigt werden (z.B. vom IDW oder DRSC) in der Taxonomie fortlaufend berücksichtigt werdender DRS 18 "Latente Steuern"). Deshalb wird von der Finanzverwaltung jährlich eine neue Taxonomieversion per BMF-Schreiben veröffentlicht. Auf der Seite www.esteuer.de sind alle für die Übermittlung von E-Bilanzen relevanten Taxonomieversionen dokumentiert.

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Taxonomieversiongültig für die Wirtschaftsjahre:
5.12012/2013 und 2013/2014
5.22013/2014 und 2014/2015
5.32014/2015 und 2015/2016
5.42015/2016 und 2016/2017
6.02016/2017 und 2017/2018
6.12017/2018 und 2018/2019
6.22018/2019 und 2019/2020

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