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Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Körperschaftsteuererklärung überarbeitet (Auszug):

KSt 1Mantelbogen
Anlage GKErmittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 
Anlage OGHinzurechnungen / Kürzungen bei Organträgern
Anlage WAWeitere Angaben / Anträge
Anlage KSt 1 FErmittlung des steuerlichen Einlagekontos
Anlage VerlusteBerechnung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10 d EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG 

Gewerbesteuer

Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):

GewSt 1 AGewerbesteuererklärung
Anlage BEGBeteiligung an Körperschaften

Feststellungsformulare

Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):

ESt 1 B  
Anlage FB
FE 1 bis FE 5
FE-KAP 1 / FE-KAP 2
FE-KAP-INV

Neue Formulare / Anlagen

Feststellungsformulare

Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020für Zwecke der Gewerbesteuererklärung neu:

Anlage Corona-HilfenCorona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse

Entfallene Formulare / Anlagen

????

Körperschaftsteuererklärung

Anlage WA


Feststellungen

Anlage FB

Die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' sind bis zum VZ 2019 in der Anlage FB (Basisdaten) als Bewegungsdaten zu pflegen. Ab dem VZ 2020 sind diese Angaben in die Stammdaten überführt worden. Die Angaben sind jetzt in den Stammdaten der Personengesellschaft in der Tabelle 'Zuordnung übergeordneter Einheiten' zu pflegen und werden die Anlage FB übernommen.

Bei der Stammdatenkopie bei der Periodenanlage sowie der Bewegungsdatenkopie können diese Angaben nicht aus einem VZ 2019 oder älter übernommen werden. Die Angaben sind somit grundsätzlich im VZ 2020 letztmalig zu pflegen und können dann fortgeschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur für Feststellungsbeteiligte gilt, die im GTC als Gesellschaft angelegt sind. Bei Feststellungsbeteiligten die nur in der Anlage FB angelegt sind, sind die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' weiterhin zu pflegen.