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Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Körperschaftsteuererklärung überarbeitet (Auszug):
KSt 1 | Mantelbogen |
Anlage GK | Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Anlage OG | Hinzurechnungen / Kürzungen bei Organträgern |
Anlage WA | Weitere Angaben / Anträge |
Anlage KSt 1 F | Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos |
Anlage Verluste | Berechnung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10 d EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG |
Gewerbesteuer
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):
GewSt 1 A | Gewerbesteuererklärung |
Anlage BEG | Beteiligung an Körperschaften |
Feststellungsformulare
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):
ESt 1 B | |
Anlage FB | |
FE 1 bis FE 5 | |
FE-KAP 1 / FE-KAP 2 | |
FE-KAP-INV |
Neue Formulare / Anlagen
Feststellungsformulare
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020für Zwecke der Gewerbesteuererklärung neu:
Anlage Corona-Hilfen | Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse |
Entfallene Formulare / Anlagen
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Körperschaftsteuererklärung
Anlage WA
Feststellungen
Anlage FB
Die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' sind bis zum VZ 2019 in der Anlage FB (Basisdaten) als Bewegungsdaten zu pflegen. Ab dem VZ 2020 sind diese Angaben in die Stammdaten überführt worden. Die Angaben sind jetzt in den Stammdaten der Personengesellschaft in der Tabelle 'Zuordnung übergeordneter Einheiten' zu pflegen und werden die Anlage FB übernommen.
Bei der Stammdatenkopie bei der Periodenanlage sowie der Bewegungsdatenkopie können diese Angaben nicht aus einem VZ 2019 oder älter übernommen werden. Die Angaben sind somit grundsätzlich im VZ 2020 letztmalig zu pflegen und können dann fortgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur für Feststellungsbeteiligte gilt, die im GTC als Gesellschaft angelegt sind. Bei Feststellungsbeteiligten die nur in der Anlage FB angelegt sind, sind die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' weiterhin zu pflegen.