Neuerungen in den Formularen im VZ 2020

Vorwort

Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 ergeben sich einige Änderungen in der Steuerberechnung im Vergleich zu den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.

Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2020" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2020 zur Verfügung. Die Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2020 resultieren hauptsächlich aus Anpassungen im optimierten Bruttoverfahren, Änderung der Finanzverwaltungsauffassung hinsichtlich einzelner Sachverhalte zum InvStG sowie aus der Abbildung der Corona-Steuerhilfegesetzen. Darüber hinaus wurden viele Änderungen in den Validierungsregeln des ERiC vorgenommen. Im Weiteren wurde die im VZ 2019 begonnene Überarbeitung des Datenflusses bei Beteiligungen an Personengesellschaften fortgeführt.

Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier. Die Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärungen können Sie hier detailliert nachlesen.

Bekannte Fehler / Offene Themen im VZ 2020

Uns bereits gemeldete Fehler bzw. offene Themen sind in einem gesonderten Kapitel dokumentiert. Dort können Sie zudem nachverfolgen, mit welcher Version diese Fehler behoben worden sind.


Alle weiteren Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.