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In den Feststellungserklärungen werden die Angaben zur Geschäftsanschrift sowie zur Bankverbindung weiterhin elektronisch übermittelt.

Steuergestaltungen nach §§ 138d folgende AO

Ab dem VZ 2020 sind bei der Übermittlung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen die Registriernummer sowie die Ordnungsnummer elektronisch zu übermitteln. Falls noch keine Registriernummer oder Ordnungsnummer zugewiesen wurde, kann weiterhin per Freitextfeld erklärt werden.

Die Erfassung der Angaben zu den Steuergestaltungen erfolgt übergreifend über die einzelnen Erklärungsarten im Reiter Mitteilung von Steuergestaltungen in den Basisdaten.

Note

Bitte beachten Sie, dass in der Gewerbesteuererklärung sowie in den Feststellungserklärungen max. 10 Steuergestaltungen erklärt werden können. In der Körperschaftsteuererklärung können bereits 99 einzelne Steuergestaltungen erklärt werden. Bitte kontaktieren Sie uns, sofern Sie darüber hinaus weitere Steuergestaltungen melden müssen.


Körperschaftsteuererklärung

Anlage GK

Bezüge nach § 20 Absatz 1 EStG
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Bezüge nach § 20 Absatz 1 EStG
Bezüge nach § 20 Absatz 1 EStG

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In der Anlage OG wurden die Zeilen 21c, 21d, 22 und 23 neu eingefügt bzw. inhaltlich angepasst. Aufgrund der Anpassungen in der Anlage GK (siehe Bezüge nach § 20 Absatz 1 EStG und Steuerbefreiung nach § 44 InvStG) sind diese Zeilen notwendig um die Korrekturposten im Rahmen des optimierten Bruttoverfahrens korrekt berechnen zu können. Alle Zeilen werden vollautomatisch aus den entsprechenden Sachverhalten berechnet.

Anlage WA

Angaben zu erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse (Zeile 40)

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