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An der Erfassung der Zuwendungen sowie der weiteren Angaben (Summe der gesamten Umsätze etc.) wurde durch diese Anpassung nicht geändert. Lediglich die Berechnung der abzugsfähigen Zuwendungen wurde aufgeteilt.

Verlustvortrag

Der Dialog Entwicklung Verlustvortrag entfällt ab dem VZ 2020 für Gesellschaften mit dem Steuerrecht 'Deutschland'. Die Entwicklung und der Verlustvortrag wird über die entsprechenden Anlagen (Anlage Verluste, GewSt 1 A) vorgenommen.

Der Bruttobetrag im Dialog Verlustvortrag (Bereich der Latenten Steuern) wird zukünftig aus den Detaildialogen gezogen.

Des Weiteren wurde der vortragsfähige Verlustvortrag für Zwecke der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer automatisiert. Der Verlustvortrag wird automatisch aus der Vorperiode bzw. der letzten true up Periode in die laufende Steuerberechnung übernommen. Für diesen Zwecke wurde in der Anlage Verluste die Zeile 11.1 bzw. in der GewSt 1 A die Zeile 140.1 eingefügt. Sofern hier Anpassungsbedarf besteht, kann der automatisch berechneter Wert manuell angepasst werden (Zeile 11.2 Anlage Verluste bzw. 140.2 GewSt 1 A).

Körperschaftsteuererklärung

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Personengesellschaften

Steuerberechnung

Einkünfte

Der Dialog Einkünfte wurde für den VZ 2020 überarbeitet. Aufgrund der im VZ 2019 begonnen und im VZ 2020 fortgeführten Anpassungen im Datenfluss bei Beteiligungen an Personengesellschaften wurden nicht mehr benötigte Zeile in Dialog Einkünfte gelöscht. Des Weiteren wurde die Synchronisation der Zeilen 31 bis 31.16 mit den entsprechenden Zeilen in der GewSt 1 A überarbeitet.

Für Zwecke der disquotalen Erfassung des laufenden Gewerbesteueraufwands bei quotaler Berechnungslogik wurde die neue Zeile 6.1 in Dialog Einkünfte eingefügt.

Datenfluss (Transfer zum Anteilseigner)

Bis zum VZ 2019 erfolgte der Datentransfer sowohl über den Dialog Einkünfte als auch über den Dialog Kapitalkonten/§15a. Um den Datenfluss zu vereinfachen und transparenter zu gestalten entfällt ab dem VZ 2020 der Dialog Kapitalkonten/§15a. Die Kapitalkontenentwicklung wird dann nur noch im Rahmen der Erstellung der E-Bilanz vorgenommen.

Für Zwecke des Datenfluss an den Anteilseigner werden somit ausschließlich Eingaben im Dialog Einkünfte herangezogen. Entsprechende des Datentransfers bei Organgesellschaften ist der Dialog Transfer zum Anteilseigner auf Ebene der Personengesellschaft erweitert worden. Hier kann der Anwender die Daten sehen, die entsprechend an die Anteilseigner weitergeleitet werden. Für diesen Zweck wurden im Dialog Transfer zum Anteilseigner die Zeilen 14.1 bis 14 aufgenommen. Diese stellen die Steuerberechnung im Dialog Einkünfte in verkürzter Weise dar und entsprechen im Ergebnis der Zeile 30 des Dialogs Einkünfte.

Der Datenfluss folgt - vereinfacht - dem folgenden Schema:

Drawio
bordertrue
diagramNameDatenfluss PersGes
simpleViewerfalse
width
linksauto
tbstyletop
lboxtrue
diagramWidth601
revision1

Berechnung § 15a EStG

Feststellungen

Anlage FB

Die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' sind bis zum VZ 2019 in der Anlage FB (Basisdaten) als Bewegungsdaten zu pflegen. Ab dem VZ 2020 sind diese Angaben in die Stammdaten überführt worden. Die Angaben sind jetzt in den Stammdaten der Personengesellschaft in der Tabelle 'Zuordnung übergeordneter Einheiten' zu pflegen und werden die Anlage FB übernommen.

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