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Das Template muss als Eigener Report im GlobalTaxCenter hinterlegt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie /wiki/spaces/GTCD20/pages/5932155.
Wenn Sie diesen Report Ihren bereits bestehenden Auswertungen gegenüberstellen, lassen sich leicht die Zeilen identifizieren, die angepasst bzw. ergänzt werden müssen.
Andere grundsätzliche Anpassungen der Mappings in die Steuererklärungsformulare aufgrund von Änderungen in den Vordrucken sollten sich nicht ergeben. Mappings, deren technische ID mit den Präfixen "2018." oder "2019." beginnen, können grundsätzlich auch im VZ 2020 benutzt werden. Sollen die neuen Zeilen in die Berechnung importiert werden, ist eine Anpassung des jeweiligen Import-Mappings notwendig.
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Note |
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Bitte beachten Sie, dass Eingaben im Dialog Entwicklung Verlustvortrag im VZ 2019 (oder älter) nicht über die Bewegungsdatenkopie in den VZ 2020 kopiert werden können. Bitte prüfen Sie nach der Kopie die Eingaben in den Zeile 140 ff. GewSt 1 A. |
Year-Mapping
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Körperschaftsteuererklärung
Anlage GK
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Steuerart | Formular | Zeile | Thema | Beschreibung | |
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1 | Körperschaftsteuer | GK | 69 | Sonstige steuerfreie Einnahmen | Die Zeile 69 Anlage GK aus dem Steuerformular 2017 oder neuer kann nicht in eine Periode mit dem Steuerformular 2020 kopiert werden, da für die Eingabe ab dem VZ 2020 Detailinformationen verpflichtend zu erklären sind. |
2 | Körperschaftsteuer | WA | 38, 39 | Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen | Die Zeilen 38 und 39 Anlage WA aus dem Steuerformular 2017 oder neuer können nicht in eine Periode mit dem Steuerformular 2020 kopiert werden, da diese Zeilen ab dem VZ 2020 gelöscht wurden. |
Körperschaftsteuererklärung
Anlage GK
Bezüge nach § 20 Absatz 1 EStG
Anchor | ||||
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Die Erfassung sämtlicher - also sowohl der steuerpflichtigen als auch der steuerfreien - Bezüge i. S. d. § 20 Absatz 1 Nummer 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a EStG ist ab dem VZ 2020 auf der Anlage GK entfallen. In der Anlage GK sind somit ausschließlich die nach § 8b KStG, aufgrund eines DBA und nach § 3 Nr. 41 EStG steuerfreien Bezüge zu erfassen.
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Bei Organgesellschaften werden die Angaben zu den Betriebsausgaben etc. gesondert über dieAnlage OGabgefragt, um die Korrekturposten im optimierten Bruttoverfahren korrekt berechnen zu können.
Diese Änderung hat keine Auswirkung auf die Erfassung dieser Sachverhalte. Die Einnahmen sind inklusive etwaiger Betriebsausgaben weiterhin über den Dialog (Spezial-) Investmenterträgezu erfassen. Die Verarbeitung der Sachverhalte erfolgt im übrigen Übrigen vollautomatisch.
Anlage OG
In der Anlage OG wurden die Zeilen 21c, 21d, 22 und 23 neu eingefügt bzw. inhaltlich angepasst. Aufgrund der Anpassungen in der Anlage GK (siehe Bezüge nach § 20 Absatz 1 EStG und Steuerbefreiung nach § 44 InvStG) sind diese Zeilen notwendig, um die Korrekturposten im Rahmen des optimierten Bruttoverfahrens korrekt berechnen zu können. Alle Zeilen werden vollautomatisch aus den entsprechenden Sachverhalten berechnet.
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Angaben zu erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen (Zeile 40)
In der Zeile 40 der Anlage WA ist der Gesamtbetrag der erhaltenen Corona-Zuschüsse zu erfassen, also der Saldo der erhaltenen und im gleichen Kalenderjahr zurückgezahlten Corona-Zuschüsse.
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