Table of Contents | ||
---|---|---|
|
...
Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2020" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2020 zur Verfügung. Die Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2020 resultieren hauptsächlich aus Anpassungen im optimierten Bruttoverfahren, Änderung der Finanzverwaltungsauffassung hinsichtlich einzelner Sachverhalte zum InvStG sowie aus der Abbildung der Corona-Steuerhilfegesetzen. Darüber hinaus wurden viele Änderungen in den Validierungsregeln des ERiC vorgenommen. Im Weiteren wurde die im VZ 2019 begonnene Überarbeitung des Datenflusses bei Beteiligungen an Personengesellschaften Personengesellschaften fortgeführt.
Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier. Die Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärungen können Sie hier detailliert nachlesen.Berechnung GewSt 1 A Zeile 87.1 mit Faktor
Technische IDs für den Import & Export
...
Das Template muss als Eigener Report im GlobalTaxCenter hinterlegt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie /wiki/spaces/GTCD20/pages/5932155.
Wenn Sie diesen Report Ihren bereits bestehenden Auswertungen gegenüberstellen, lassen sich leicht die Zeilen identifizieren, die angepasst bzw. ergänzt werden müssen.
Andere grundsätzliche Anpassungen der Mappings in die Steuererklärungsformulare aufgrund von Änderungen in den Vordrucken sollten sich nicht ergeben. Mappings, deren technische ID mit den Präfixen "2018." oder "2019." beginnen, können grundsätzlich auch im VZ 2020 benutzt werden. Sollen die neuen Zeilen in die Berechnung importiert werden, ist eine Anpassung des jeweiligen Import-Mappings notwendig.
...
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Feststellungserklärung Feststellungserklärung überarbeitet (Auszug):
ESt 1 B | Hauptvordruck |
Anlage FB | Angaben zum Beteiligten |
FE 1 bis FE 5 | Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen |
FE-KAP 1 / FE-KAP 2 | Aufteilung Kapitalvermögen |
FE-KAP-INV | Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben |
Neue Formulare / Anlagen
Feststellungsformulare
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Feststellungserklärung Feststellungserklärung neu hinzugefügt:
Anlage Corona-Hilfen | Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse |
...
Die Erfassung der Angaben zu den Steuergestaltungen erfolgt übergreifend über die einzelnen Erklärungsarten im Reiter Mitteilung von Steuergestaltungen in den Basisdaten.
Note |
---|
In der Körperschaftsteuererklärung können 99 einzelne Steuergestaltungen erklärt werden. Bitte beachten Sie, dass in der Gewerbesteuererklärung sowie in den Feststellungserklärungen maximal 10 Steuergestaltungen erklärt werden können. In der Körperschaftsteuererklärung können bereits 99 einzelne den Feststellungserklärungen maximal 10 Steuergestaltungen erklärt werden können. Bitte kontaktieren Sie uns, sofern Sie darüber hinaus weitere Steuergestaltungen melden müssen. |
...
Bei Personengesellschaften sowie Organgesellschaften ist für eine korrekte automatische Berechnung diverser Zeilen zwingend erforderlich, dass die Beteiligungsstruktur in den Basisdaten ausgefüllt wird. Die Angaben werden nicht wie bisher ausschließlich für die Berechnung der Anlage BEG benötigt, sondern unter anderem auch für die Zeilen 34, 34a, 61, 62 und 63 GewSt 1 A. Abweichend vom Vorjahr sind die Zeilen 61 bis 63 GewSt 1 A bei Personengesellschaften sowie Organgesellschaften als Pflichtfeld ausgestaltet.
Dialog Zuwendungen
Der Dialog Zuwendungen wurde rückwirkend ab dem VZ 2018 vollständig überarbeitet. Hintergrund der Anpassung ist die getrennte Berechnung der abzugsfähigen Zuwendungen für Zwecke der Körperschaftsteuererklärung (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 KStG) und der Gewerbesteuererklärung (§ 9 Nummer 5 GewStG) im Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften.
...
Der Dialog Entwicklung Verlustvortrag entfällt ab dem VZ 2020 für Gesellschaften mit dem Steuerrecht 'Deutschland'. Die Entwicklung der Verlustvorträge sowie die Berechnung Verlustvorträge sowie die Berechnung der vortragsfähigen Verluste zum zum Ende des VZ werden über die entsprechenden Anlagen (Anlage Verluste, GewSt 1 A) vorgenommen.
Der Bruttobetrag im Dialog Verlustvortrag (im Bereich der Latenten Steuern) wird zukünftig aus den Angaben in den Detaildialogen ermittelt.
Des Weiteren wurde der vortragsfähige vortragsfähige Verlust für Zwecke der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer automatisiert. Der Verlustvortrag wird automatisch aus der Vorperiode bzw. der letzten True-Up-Periode in die laufende Steuerberechnung übernommen. Für diesen Zweck wurden in der Anlage Verluste die Zeile 11.1 bzw. in der GewSt 1 A die Zeile 140.1 eingefügt. Sofern hier Anpassungsbedarf besteht, kann der automatisch berechnete Wert manuell angepasst werden (Zeile 11.2 Anlage Verluste bzw. 140.2 GewSt 1 A).
...
Bei Organgesellschaften sind die steuerpflichtigen Bezüge i. S. d. § 20 Absatz 1 Nummer 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a EStG sowie entsprechende Betriebsvermögensminderungen in der Zeile 21c bzw. Zeile 21d der Anlage OG zu zu erklären. Die Angaben sind weiterhin über den Dialog § 8b KStG zu erfassen. Die weitere Verarbeitung der Sachverhalte erfolgt im übrigen Übrigen vollautomatisch.
Tip |
---|
Bitte achten Sie bei der Erfassung bzw. beim Import von Sachverhalten im Dialog § 8b KStG darauf, dass die im laufenden Wirtschaftsjahr entstandenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (für Zwecke des optimierten Bruttoverfahrens) gegebenenfalls mit 0,00 EUR erfasst bzw. importiert werden. Nur mit dieser Angabe kann die Verarbeitung korrekt durchgeführt werden und ein elektronischer Versand an die Finanzverwaltung erfolgen. |
...
Entsprechend der Änderung der Verwaltungsauffassung zu § 44 InvStG (Ergänzung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019 (BStBl. I S. 527)) sind die Angaben zu mit den inländischen Beteiligungseinnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsvermögensminderungenstehenden Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten entfallen. Somit werden die steuerfreien nach §§§§§ Erträge im Sinne des § 42 Absatz 4 Satz und Absatz 5 Satz InvStG ohne Kürzung um etwaige Betriebsausgaben zu 100% steuerfrei gestellt.
...
Diese Änderung hat keine Auswirkung auf die Erfassung dieser Sachverhalte. Die Einnahmen sind inklusive etwaiger Betriebsausgaben weiterhin über den Dialog (Spezial-) Investmenterträgezu erfassen. Die Verarbeitung der Sachverhalte erfolgt im Übrigen Übrigen vollautomatisch.
Anlage OG
...
Drawio | ||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Berechnung § 15a EStG
Für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste i. S. d. § 15a EStG konnte bisher der Dialog Kapitalkonten/§15a genutzt werden. Aufgrund des Wegfalls dieses Dialogs gibt es aktuell keine Möglichkeit die Berechnung toolbasiert durchzuführen.
...