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Das Template muss als Eigener Report im GlobalTaxCenter hinterlegt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie /wiki/spaces/GTCD20/pages/5932155.
Wenn Sie diesen Report Ihren bereits bestehenden Auswertungen gegenüberstellen, lassen sich leicht die Zeilen identifizieren, die angepasst bzw. ergänzt werden müssen.
Andere grundsätzliche Anpassungen der Mappings in die Steuererklärungsformulare aufgrund von Änderungen in den Vordrucken sollten sich nicht ergeben. Mappings, deren technische ID mit den Präfixen "2018." oder "2019." beginnen, können grundsätzlich auch im VZ 2020 benutzt werden. Sollen die neuen Zeilen in die Berechnung importiert werden, ist eine Anpassung des jeweiligen Import-Mappings notwendig.
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Für Zwecke des Datenflusses an den Anteilseigner werden somit ausschließlich Eingaben im Dialog Einkünfte herangezogen. Entsprechend des Datentransfers dem Datentransfer bei Organgesellschaften ist der Dialog Transfer zum Anteilseigner auf Ebene der Personengesellschaft erweitert worden. Hier kann der Anwender die aggregierten Daten, die an die Anteilseigner 1:1 weitergeleitet werden, einsehen. Für diesen Zweck wurden im Dialog Transfer zum Anteilseigner die Zeilen 14.1 bis 14.9 sowie 14 aufgenommen. Diese stellen die Steuerberechnung im Dialog Einkünfte in verkürzter Weise dar und entsprechen im Ergebnis der Zeile 30 des Dialogs Einkünfte.
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Für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste i. S. d. im Sinne des § 15a EStG konnte bisher der Dialog Kapitalkonten/§15a genutzt werden. Aufgrund des Wegfalls dieses Dialogs gibt es aktuell keine Möglichkeit die Berechnung toolbasiert durchzuführen.
Eine Ein neuer Dialog für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste i. S. d. im Sinne des § 15a EStG wird voraussichtlich im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Der neue Dialog wird dem Anwender dann eine detaillierte Berechnung ermöglichen und zusätzlich periodenübergreifende Funktionalitäten bieten. Eine manuelle Erfassung der Ergebnisse im Dialog Einkünfte ist weiterhin möglich.
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Die Verarbeitung von Sachverhalten i. S. d. im Sinne der Anlage AESt ist ab dem VZ 2020 überarbeitet worden. Bisher musste der Anwender im Reiter Verteilung sämtliche Vorschlagswerte manuell übernehmen. Ab dem VZ 2020 werden sämtliche Werte im Reiter Verteilung der Anlage AESt automatisch quotal berechnet. Sofern von dieser Verteilung abgewichen werden soll, kann dies über die Checkbox 'Manuelle Erfassung der Werte mit Vorschlagswerten' erfolgen. Sobald die Checkbox aktiviert wird, werden alle berechneten Werte in der Eingabezeilen übernommen und können anschließend manuell überschrieben werden.
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Wir möchten Sie bitten, AMANA ein Feedback zu der zur automatischen Verteilung mit optionaler Anpassung zu geben. Aktuell ist für künftige VZ geplant, dass Zeilen bzw. ganze Feststellungsformulare automatisch aus den Dialogen Einkünfte, § 8b KStG und (Spezial-)Investmenterträge berechnet werden sollen. Mit Hilfe einer Einstellung im Dialog kann dann von dieser automatischen Verteilung abgewichen werden. Soll AMANA dieses Vorgehen bei der Weiterentwicklung der Feststellungsformulare weiter verfolgen? Haben Sie weitere Anregungen dazu? Bitte kontaktieren Sie uns! |
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Die Berechnung der steuerfreien Erträge erfolgt automatisch mit Hilfe der Eingaben im Dialog (Spezial-)Investmenterträge sowie der ⛏ Neuerungen in den Formularen im VZ 2020 in den Basisdaten. Die steuerfreien Erträge werden getrennt für Körperschaften (Zeile 34a.1), natürliche Personen - Anteil im Betriebsvermögen (Zeile 34a.2), sowie natürliche Personen - Anteil im Privatvermögen (Zeile 34a.3) berechnet. Eine manuelle Korrektur der berechneten Werte ist über die Zeile 34a.4 möglich. Bei der elektronischen Übermittlung wird nur die Summe der Zeile 34a an die Finanzverwaltung übermittelt. Die GTC-internen Zeilen werden beim elektronischen Versand nicht berücksichtigt.
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