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Table of Contents

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Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet (z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern).

BezeichnungErläuterung

Organtyp *

Durch dieses Merkmal wird die ertragsteuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. 

Einzelgesellschaft.

Organträger *

Sofern eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert ist, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen.

Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalone-Gesellschaft ist der Eintrag (---) auszuwählen.

Neutrale Erfassung des organschaftlichen Ausgleichspostens

Wird diese Funktion aktiviert, so erfolgt keine Neutralisierung eines bei der Gewinnermittlung berücksichtigten Aufwands / Ertrags aus der Auflösung oder der Bildung von Ausgleichsposten i. S. des § 14 Abs. 4 KStG beim Organträger. Hintergrund ist, dass der Organträger die Veränderung des steuerlichen Ausgleichspostens nicht in der Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz berücksichtigt. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert (Empfehlung).

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BezeichnungErläuterung
(Teil-) Konzern

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob es sich bei der Gesellschaft um einen (Teil-)Konzern handelt, bei dem die Werte der untergeordneten Einzelgesellschaften (und ggf. weiterer Teilkonzerne) zusammengefasst werden. Die ermittelten Werte können um Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt werden.

Zusätzlich steht der Gesellschaft auch der GTC-Hauptdialog (Teil-)Konzern zur Verfügung. In diesem Dialog kann der Arbeitsfortschritt der untergeordneten bzw. abhängigen Gesellschaften anhand der Meilensteine überwacht werden. Die Aggregation von Einzelgesellschaftsdaten für Zwecke der steuerlichen Überleitungsrechnung und weiterer Anhangsangaben erfolgt ebenfalls in diesem Hauptdialog. Das Merkmal (Teil-)Konzern ist außerdem eine Selektionskriterium für Reports. 

Beim Anhaken dieser Option werden 2 weitere Optionen eingeblendet:

  • inklusive Saldierung (IFRS)
  • inklusive Saldierung (Handelsrecht)
GewSt abzugsfähig

Für deutsche Gesellschaften ist dieses Feld seit 2008 nicht mehr relevant.

In der ausländischen Steuerberechnung (Toolbox) wirkt sich die Einstellung entsprechend aus.

In der Schweizer Steuerberechnung wirkt sich die Einstellung auf die Berechnung der Zeile 74 im Dialog Reingewinn aus.

Bilanzart Lokal/IFRS (optional)

Die folgende Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn im GTC mit der Funktion Lokale Bilanzen gearbeitet wird:

Standardmäßig ist hier die Einstellung (---) vorzunehmen. Damit auf Ebene der Einzelgesellschaft der Dialog HB/StB zur Verfügung steht, ist bei deutschen Gesellschaften die Bilanzart HGB auszuwählen. Für ausländische Gesellschaften ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant (Einstellung hat keine Auswirkungen).

Der Dialog HB/StB kann genutzt werden, wenn das steuerliche Mehr-Minderergebnis in einer vom regulären Dialog Bilanzvergleich abweichenden Bilanzstruktur, ermittelt werden soll. Die Nutzung dieser Funktionalität erfordert die separate Pflege der HGB-Bilanzstruktur innerhalb der Stammdaten.

Umlagenberechnung

Mit dem Auswahlmenü kann die Berechnung von Steuerumlagen (tatsächlicher Steuern) für die Steuerberechnung der laufenden Periode (nicht Late Adjustments) eingestellt werden.

Die Option gilt sowohl bei deutschen als auch ausländischen Gesellschaften. Die Funktion bezieht sich nicht auf die latenten Steuern (hierfür steht die Funktion Latente Steuern abgeben zur Verfügung). Standardmäßig ist die Umlagenberechnung deaktiviert. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Keine Umlagenberechnung
  • nur KSt-Umlagenberechnung
  • nur GewSt-Umlagenberechnung
  • KSt- & GewSt-Umlagenberechnung
  • KSt- & GewSt-Umlagenberechnung (aber negative Umlagen ohne Soli)

Die Umlagenberechnung ist im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Organschaft zu betrachten. Nur in diesen Fällen kommen Steuerumlagen in Frage. Deshalb sind die nachfolgenden Anmerkungen zu beachten:

Organtyp: Standalone (Deutschland)

Umlagen werden bei deutschen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.

Organtyp: Standalone (Ausland)

Bei ausländischen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften führt die Aktivierung zur Ermittlung einer Steuerumlage. Die Umlage darf aus diesem Grund nicht aktiviert werden.

In Ausnahmefällen kann eine Umlage auch bei steuerlich eigenständigen Gesellschaften notwendig sein, z.B. wenn eine negative externe Steuer berechnet werden soll. Es muss dann jedoch eine manuelle Umgliederung über den Dialog Tatsächliche Steuern in den externen Steueraufwand erfolgen.

Organtyp: Organgesellschaft / Zwischenorganträger (Deutschland und Ausland)

Ist die Umlagenberechnung aktiviert, wird sowohl für die erste Steuerart (Gewerbesteuer, Lokale Steuer) als auch für die zweite Steuerart (Körperschaftsteuer) eine Umlage berechnet und die Steuer dem Organträger zugerechnet.

Im Standard ist sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer deaktiviert (siehe obige Abbildung). Soll nur für eine Steuerart eine Umlage berechnet werden, ist deaktiviert auszuwählen und ein Haken nur bei der Steuer zu setzen, für die keine Umlage ermittelt werden soll.

Ist eine Umlage aktiviert, wird in der Zusammenfassung des Steueraufwands im Dialog Tatsächliche Steuern der Steueraufwand/ -ertrag unter Umlagen ausgewiesen.

Organtyp: Organträger (Deutschland)

Umlagen werden bei Organträgern nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.

Organtyp: Organträger (Ausland)

Die Umlagenberechnung ist beim Organträger zu aktivieren. Dies führt dazu, dass der Organträger bei negativem Ergebnis eine negative Steuer ermittelt. Auf dieser Grundlage kann nach der Verrechnung der Steueraufwands des Organkreises beurteilt werden, ob ggf. ein Verlustvortrag vorliegt. Die Ertragsteuer wird als externe Steuer und nicht als Umlage angezeigt.

Discont. Operation

Dieses Attribut ist auszuwählen, wenn die Voraussetzungen für einen abgehenden Geschäftsbereich erfüllt sind (z.B. nach IFRS 5). Dieses Feld hat keinen Einfluss auf die Berechnungen im GTC, es kann jedoch für Reporting-Zwecke als Selektionsmerkmal verwendet werden.

Latente Steuern abgeben

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob Organgesellschaften die latenten Steuern an den Organträger abgeben (sog. formelle Betrachtungsweise). Es ist darauf zu achten, dass der Gesellschaft ein Organträger oder Zwischenorganträger zugeordnet ist. Die Weiterleitung und der Empfang latenter Steuern werden im Dialog Ergebnisblatt angezeigt.

Personengesellschaft:

Darüber hinaus dient die Funktion auch der Weiterleitung von latenten Steuern von einer Personengesellschaft zum Mitunternehmer. Wird das Attribut bei einer Personengesellschaft gesetzt, wird der Anteil der latenten Steuern, der auf die Körperschaftsteuer entfällt, anteilig zum Mitunternehmer weitergeleitet.

Latente Steuern saldieren (IFRS)

In IFRS-Perioden stehen folgende Optionen für die Saldierung latenter Steuern zur Verfügung:

  • keine Saldierung
  • Saldierung nach Fristigkeiten
  • Saldierung ohne Fristigkeiten, nach Steuerarten
Latente Steuern saldieren (Handelsrecht)

Diese Funktion ist nur für Perioden relevant, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Die folgende Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn es sich um eine Handelsrecht-Periode handelt:

Nach HGB steht den Unternehmen für Zwecke latenter Steuern ein Saldierungswahlrecht zur Verfügung.

Wenn die Checkbox aktiviert ist, wird das handelsrechtliche Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass latente Steuern im Dialog Ergebnisblatt saldiert werden. Zudem wird die Ausübung des Wahlrechts angezeigt.

Bilanzvergleich manuell bearbeiten

Der Eingabe im Dialog Bilanzvergleich im Bereich Einzelgesellschaft kann sowohl automatisch (mittels Schnittstelle) als auch manuell erfolgen.

Wird die Checkbox aktiviert, kann der Bilanzvergleich manuell bearbeitet werden. Dies betrifft sowohl die Dateneingabe als auch eventuelle Umgliederungen automatisch importierter Bilanzwerte. Standardmäßig ist die Option aktiviert und ermöglicht dem Anwender somit die Editierung des Bilanzvergleichs.

Additional TaxKeine lokale Bilanz

Die folgende Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn es sich um eine IFRS-Periode handelt:

Ausländische Gesellschaften haben hierüber die Möglichkeit, die Spalten für die HGB-Bilanz im Dialog Bilanzvergleich auszublenden. Dies ist nützlich, wenn in dieser Gesellschaft die HGB-Bilanz immer gleich der IFRS-Bilanz ist.

Additional Tax

Dieses Attribut steht ausschließlich ausländischen Gesellschaften zur Verfügung. Auch diese Option bezieht sich auf den Dialog Bilanzvergleich und aktiviert das Einblenden eines zusätzlichen Tabellenblatts.

Dies ist bei Gesellschaften sinnvoll, die abweichend vom durchschnittlichen Steuersatz mit einer weiteren Bemessungsgrundlage latente Steuern erfassen müssen.

Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Keine Additional Tax
  • Basierend auf Steuerbilanz
  • Basierend auf Handelsbilanz
Vermögensverwaltend / Treuhandgesellschaft

Diese Funktion ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant. Durch dieses Merkmal wird die Steuerberechnung einer Personengesellschaft transparent für den Mitunternehmer (Anteilseigner) abgebildet. Alle gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen werden direkt dem Mitunternehmer zugerechnet. Auch die Berechnung der Zinsschranke ist nicht aktiv. Die Zinsen und Abschreibungen werden ausschließlich an den Mitunternehmer gemeldet.

Für nicht betroffene Gesellschaften ist Standard auszuwählen.

Beim Mitunternehmer erscheint im GewSt1A zusätzliche Spalte mit den gewerbesteuerlichen Modifikationen der untergeordneten Vermögensverwaltenden / Treuhandgesellschaft als Hinzurechnung zum eigenen Wert.


Info

Bitte beachten Sie, dass diese Funktion derzeit nur in Perioden mit dem Formularset 2017 zur Verfügung steht.


Spalte für Lokale Steuer Toolbox

Diese Funktion ist nur für ausländische Gesellschaften relevant.

Im Dialog Tatsächliche Steuern wird durch die Aktivierung dieser Option neben der Berechnung der Körperschaftsteuer eine Spalte für die Gewerbesteuer (bzw. lokale Ertragsteuer) eingeblendet.

Die Nutzung dieser Funktion ist sinnvoll, wenn beide Ertragsteuern eine abweichende Bemessungsgrundlage verwenden. Über die neue Spalte „Gewerbesteuer“ kann ausgehend vom Gewinn vor Steuern nach Local GAAP die Bemessungsgrundlage entwickelt und mit dem in dem in den Stammdaten hinterlegten lokalen Steuersatz bewertet werden.

Beschränkt steuerpflichtigAb dem VZ 2016 besteht die Möglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Gesellschaften eine Steuererklärung abzugeben.
Wechsel der funktionalen WährungFür den Fall, dass die Gesellschaft ihre funktionale Währung wechselt, kann dies mit dieser Checkbox ausgewählt werden. Dadurch wird diese Gesellschaft wie eine neue Gesellschaft ohne Vorperioden-Werte behandelt.
Ertragsteuerverbindlichkeiten und -forderungen

Diese Checkbox ermöglicht das Verwenden im Dialog „Veränderung der Steuerpositionen“.

Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • deaktiviert
  • ohne Meilensteine
  • mit Meilensteinen
Anwendbarkeit der Konzernklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst b EStG)Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften für Zwecke der Zinsschrankenberechnung relevant.
Anwendbarkeit der Escapeklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst c EStG)Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften relevant. Im Falle der Aktivierung dieser Option wird im Bereich Einzelgesellschaft im Dialog Anlage A bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen der in § 4h Abs. 2c EStG enthaltene Ausnahmetatbestand der sog. Escapeklausel berücksichtigt.
Aktivierungswahlrecht (aktive latente Steuern)

Die folgende Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn es sich um eine Handelsrecht-Periode handelt:

Diese Option betrifft nur Perioden, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Nach § 274 HGB besteht ein Aktivierungswahlrecht für den Überhang der aktiven latenten Steuern. Über die Checkbox wird gesteuert, ob die jeweilige Gesellschaft das Aktivierungswahlrecht dahingehend ausübt, dass die aktiven latenten Steuern angesetzt werden (Checkbox aktiviert). Wird die Option aktiviert, wird im Dialog Ergebnisblatt und im Dialog Report LS ein Aktivüberhang angezeigt.

Die Ausübung der handelsrechtlichen Wahlrechte wird in HGB-Perioden im Dialogkopf des Dialogs Ergebnisblatt und Dialogs Report LS angezeigt.

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Sinnvoll ist diese Angabe vor dem Hintergrund, dass Bilanzdaten (Rechnungswesen) und steuerliche Daten (Steuerabteilung) häufig von unterschiedlichen Personen bearbeitet werden. Zudem können diese Informationen auch den Auslandsgesellschaften bei der Befüllung des GTC behilflich sein. Falls Mitarbeiterdaten hinterlegt werden sollen, öffnet sich eine Auswahlliste mit den im GTC angelegten Benutzern. Diese werden im Stammdatenbereich im Dialog Benutzer separat administriert.

Weitere Angaben

Neben den bereits beschriebenen Gesellschaftsdaten können im Stammdatendialog Gesellschaft zusätzliche gesellschaftsspezifische Stammdaten in weiteren Reitern hinterlegt werden.

  • Geschäftsanschrift
  • Steuerberatung / Mitwirkung
  • Bankverbindung
  • registerliche Eintragungen
  • Anschrift des Unternehmers
  • Empfangsbevollmächtigter
  • Anteilseigner (nur bei Kapitalgesellschaften)
  • Beteiligungsstruktur

Mit diesen Angaben kann eine steuerliche Datenbank für Stammdaten aufgebaut werden. Relevant sind die Daten nur für deutsche Gesellschaften. Für Zwecke der elektronischen Steuererklärung sind einige Angaben zwingend, diese sind mit einem blauen Stern gekennzeichnet.

Zuordnung übergeordneter Einheiten

Die Zuordnung übergeordneter Einheiten ist für Zwecke der Erstellung von Konzernabschlüssen, aber auch für der Berechnung der tatsächlichen Steuern erforderlich.

Für die Zusammenführung von Gesellschaften im Konzern wird im GTC die Vollkonsolidierung zugrunde gelegt.

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Die übergeordnete Einheit wird aus einer Auswahlliste bestimmt. In der Liste sind die im GTC angelegten Gesellschaften der ausgewählten Periode enthalten.

Bei der Erstanwendung des GTC müssen deshalb zunächst die obersten Konzerngesellschaften angelegt werden. Diese können dann bei den Tochtergesellschaften als übergeordnete Einheit zugewiesen werden.

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Für den Rechtsformtyp Personengesellschaft:

Die Eingabe der zivilrechtlichen Quote ist für Zwecke der Steuerberechnung nicht relevant. Die zivilrechtliche Quote wird ausschließlich für ausgewählte Reports verwendet.

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Die Angabe der Quote muss als Prozentwert (Zahl ohne Prozentzeichen) erfolgen. Die Daten werden u.a. für die grafische Darstellung der Konzernstruktur benötigt. 

Die Angabe der Beteiligungsverhältnisse determiniert die Weiterleitung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen deutscher Personengesellschaften an die Mitunternehmer (bzw. Gesellschafter) sowie das Auswahlmenü der Gesellschafter im Detaildialog ErgBil (Ergänzungsbilanz) des Dialogs Bilanzvergleich.

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Währung

Standardmäßig werden für die Währungsumrechnung im Reporting die Umrechnungskurse aus den Ländereinstellungen verwendet. Sollen diese Kurse für eine Gesellschaft nicht verwendet werden, können diese hier mit gesellschaftsspezifischen Einstellungen überschrieben werden. Ein Anwendungsfall wäre beispielsweise ein stark ausgeprägtes Saisongeschäft.

Dazu ist die Checkbox Gesellschaftsspezifische Währungsumrechnung zu aktivieren. Anschließend können die Felder 

  • Umrechnungskurs (Stichtag)
  • Umrechnungskurs (Durchschnitt)

mit eigenen Werten belegt werden. Die Vorschlagswerte zeigen die Einträge aus den Länder-Stammdaten an. Die Währung selbst wird hier zwar ebenfalls angezeigt, kann aber nicht geändert werden.

Steuersätze

Standardmäßig werden für die Berechnungen im GTC die Steuersätze aus den Ländereinstellungen verwendet. Sollen die Steuersätze für eine Gesellschaft nicht verwendet werden, können diese hier mit gesellschaftsspezifischen Einstellungen überschrieben werden.

Dazu ist die Checkbox Gesellschaftsspezifische Steuersätze zu aktivieren. Anschließend können die Felder 

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer / Steuermesszahl
  • Durchschnittlicher Steuersatz (laufendes Jahr)
  • Durchschnittlicher Steuersatz (für latente Steuern)
  • GewSt-Anteil der latenten Steuern
  • Zusätzliche Steuer

mit eigenen Werten belegt werden. Es ist nur möglich, die Steuersätze in ihrer Gesamtheit auf gesellschaftspezifisch umzustellen. Daher müssen auch die Steuersätze erneut gepflegt werden, die nicht von den Landeseinstellungen abweichen sollen.

Weitere Angaben

Neben den bereits beschriebenen Gesellschaftsdaten können im Stammdatendialog Gesellschaft zusätzliche gesellschaftsspezifische Stammdaten in weiteren Reitern hinterlegt werden.

  • Geschäftsanschrift
  • Steuerberatung / Mitwirkung
  • Bankverbindung
  • registerliche Eintragungen
  • Anschrift des Unternehmers
  • Empfangsbevollmächtigter
  • Anteilseigner (nur bei Kapitalgesellschaften)
  • Beteiligungsstruktur

Mit diesen Angaben kann eine steuerliche Datenbank für Stammdaten aufgebaut werden. Relevant sind die Daten nur für deutsche Gesellschaften. Für Zwecke der elektronischen Steuererklärung sind einige Angaben zwingend, diese sind mit einem blauen Stern gekennzeichnet.

Zuordnung übergeordneter Einheiten

Die Zuordnung übergeordneter Einheiten ist für Zwecke der Erstellung von Konzernabschlüssen, aber auch für der Berechnung der tatsächlichen Steuern erforderlich.

Für die Zusammenführung von Gesellschaften im Konzern wird im GTC die Vollkonsolidierung zugrunde gelegt.

BezeichnungErläuterung
Übergeordnete Einheit

Die übergeordnete Einheit wird aus einer Auswahlliste bestimmt. In der Liste sind die im GTC angelegten Gesellschaften der ausgewählten Periode enthalten.

Bei der Erstanwendung des GTC müssen deshalb zunächst die obersten Konzerngesellschaften angelegt werden. Diese können dann bei den Tochtergesellschaften als übergeordnete Einheit zugewiesen werden.

Zivilrechtliche Quote (%)

Für den Rechtsformtyp Personengesellschaft:

Die Eingabe der zivilrechtlichen Quote ist für Zwecke der Steuerberechnung nicht relevant. Die zivilrechtliche Quote wird ausschließlich für ausgewählte Reports verwendet.

Aufteilungsquote für die Verteilung
der Besteuerungsgrundlagen (%)

Die Angabe der Quote muss als Prozentwert (Zahl ohne Prozentzeichen) erfolgen. Die Daten werden u.a. für die grafische Darstellung der Konzernstruktur benötigt. 

Die Angabe der Beteiligungsverhältnisse determiniert die Weiterleitung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen deutscher Personengesellschaften an die Mitunternehmer (bzw. Gesellschafter) sowie das Auswahlmenü der Gesellschafter im Detaildialog ErgBil (Ergänzungsbilanz) des Dialogs Bilanzvergleich.

Nr. des Beteiligten (Vordruck FB)Diese Angabe wird für Zwecke der elektronischen Steuererklärung und des Exports von Stammdaten nach SmartTaxBalance benötigt (Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung – Vordruck FB). Die Angabe ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant.
Art der Beteiligung

Die Beteiligungsart ist ausschließlich bei deutschen Personengesellschaften kenntlich zu machen.

Durch diese Angabe wird die Anzeige des Mitunternehmers (z. B. eines Kommanditisten) im § 15a EStG-Dialog für Zwecke der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten gesteuert.

Zudem wird diese Angabe für Zwecke der elektronischen Feststellungserklärung (insbesondere Anlage FB) und des Exports von Stammdaten nach Tax Balance benötigt.

Art des Beteiligten

Diese Angabe ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant.

Anzugeben ist, ob es sich bei dem Feststellungsbeteiligten um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder um eine Körperschaft handelt.

Diese Angabe wird für Zwecke der elektronischen Feststellungserklärung (insbesondere Anlange FB) und des Exports von Stammdaten nach Tax Balance benötigt.

PrivatvermögenDie Beteiligung gehört zum Privatvermögen (Anlage FB).
KonsolidierungDieses Feld ist zu aktivieren (Checkbox ist aktiviert), um eine Konsolidierung der angelegten/bearbeiteten Gesellschaft im Rahmen des Konzernabschlusses sicherzustellen. Das Feld kann nur bei einer einzigen übergeordneten Einheit aktiviert werden. Gesellschaften, bei denen das Feld nicht aktiviert ist, werden in der grafischen Konzernansicht mit Klammern versehen.

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