Übersicht
Im Stammdatendialog Gesellschaft werden die in der jeweils ausgewählten Periode angelegten Gesellschaften angezeigt. Die wichtigsten Attribute einer Gesellschaft wie z.B. das zugeordnete Land, die übergeordnete Einheit oder die Rechtsform, werden direkt in der Übersicht der Gesellschaften dargestellt.
Möchten Sie sich alle Informationen zu den Gesellschaften anzeigen lassen, wechseln Sie in den Bereich Reporting / Steuer Reports und führen dort den Report Gesellschaften aus.
Allgemeine Hinweise zur Bedienung können Sie entsprechenden Kapitel nachlesen.
Anlegen von Gesellschaften
Mit einem Klick auf den Button Anlegen kann in der ausgewählten Periode eine neue Gesellschaft hinzugefügt werden. Die bei der Anlage einer Gesellschaft zu definierenden Attribute und Parameter werden im weiteren Verlauf dieses Kapitels erläutert.
Erstmalige Nutzung des GTC
Bei der erstmaligen Anlage von Konzernstrukturen muss im GTC mit der Anlage der obersten Gesellschaft begonnen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass jeder Gesellschaft eine übergeordnete Einheit zugeordnet wird (optional). Zudem ist es empfehlenswert vor der Anlage der Gesellschaften die Länder und die zugehörigen Steuersätze anzulegen. Jeder Gesellschaft muss ein Land zugeordnet werden.
Kopie auf Basis von
Dieses Feld erscheint im Dialogkopf nur bei der Anlage einer neuen Gesellschaft und unterstützt die Datenübernahme bereits im GTC erfasster Gesellschaften.
Aus der Auswahlliste kann eine beliebige Gesellschaft übernommen werden, die nicht in der ausgewählten Periode enthalten ist. Mit Betätigung der Schaltfläche Jetzt kopieren, werden die Stammdaten in die neu anzulegende Gesellschaft übernommen. Nachfolgende Stammdaten werden nicht kopiert und müssen durch den Anwender ergänzt werden:
- Zuordnung übergeordneter Einheiten
- Zuordnung umzuwandelnder Gesellschaften
- Reporting Dimensionen
- Zuordnung des Positions-Mappings
- Zuordnung der Verbindungs-Informationen
- Interfaces
Massenänderung
Über diese Funktion können bestimmte Datensätze für eine Auswahl von Gesellschaften gleichzeitig geändert werden (z.B. der Hebesatz oder Einstellungen bezüglich Steuerumlagen).
- Die zu ändernden Gesellschaften werden in einer Auswahlliste selektiert. Die Auswahlliste enthält alle Gesellschaften der betrachteten Periode.
- In der Spalte Ändern müssen die anzupassenden Attribute markiert werden, in der Spalte Werte wird der zu setzende neue Wert angegeben.
- Über die Schaltfläche Änderungen ausführen wird die Massenänderung anschließend durchgeführt.
Darstellungsoptionen
Im Stammdatendialog Gesellschaft kann im Dialogkopf eine von drei Anzeigeoptionen ausgewählt werden:
- Liste
- Konzernstruktur
- Organschaftsstruktur
Liste
Standardmäßig werden die Gesellschaften beim Aufruf des Dialogs tabellarisch in Listenform dargestellt.
Konzernstruktur
Diese Anzeigeoption visualisiert die Stammdaten auf Grundlage der Angaben im Bereich Zuordnung übergeordneter Gesellschaften. Gesellschaften bei denen das Attribut (Teil-)Konzern aktiviert ist, werden farblich hervorgehoben. In Klammern werden diejenigen Gesellschaften angezeigt, bei denen zwar ein Beteiligungsverhältnis zur übergeordneten Einheit besteht, die aber bei einer anderen übergeordneten Einheit konsolidiert werden.
Organschaftsstruktur
Diese Anzeigeoption visualisiert die Stammdaten auf Grundlage der Angaben im Bereich Ertragsteuer - Organschaftsdaten. Es wird farblich zwischen Organträgern, Zwischenorganträgern und Organgesellschaften unterschieden. Gesellschaften, die in keine ertragsteuerliche Organschaft eingebunden sind, werden grau hinterlegt angezeigt. Ein Haken nach dem Gesellschaftsnamen zeigt an, dass bei der betreffenden Gesellschaft die Option Latente Steuern abgeben aktiviert ist.
Detailansicht
Allgemeine Informationen
Pflichtfelder sind durch einen roten Stern gekennzeichnet. Angaben, die für die Steuererklärung benötigt werden, sind durch einen blauen Stern hervorgehoben. Das gilt auch für Stammdaten, die für den Versand der E-Bilanz erhoben werden. Diese Daten können über eine Web Service-Schnittstelle in das Steuerbilanzmodul Tax Balance übertragen werden.
Zwingend benötigte Stammdaten sind im Reiter Gesellschaftsdaten zu hinterlegen. Die weiteren Reiter sind vor allem für die elektronische Steuererklärung bzw. E-Bilanz vorgesehen, daher wird auf diese im Folgenden nicht im Detail eingegangen.
Bezeichnung | Erläuterung |
---|---|
ID * | Die ID identifiziert eine Gesellschaft eindeutig. Es können bis zu 20 Stellen verwendet werden (Buchstaben und Zahlen). Die ID kann nur einmalig vergeben und nicht nachträglich geändert werden (gilt periodenübergreifend). Die Gesellschafts-ID sollte mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens (z.B. SAP) übereinstimmen, um die Funktionalität von eventuellen Schnittstellen zu gewährleisten. |
Name * | Der Name der Gesellschaft sollte den Rechtsformzusatz beinhalten. Diese Anforderung ist notwendig, falls mit dem GTC die Steuererklärung versendet wird. |
Kurzname | Die Angabe des Kurznamens ist optional. Auch hier bietet sich eine Übereinstimmung mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens an. Die Verwendung von Kurznamen (z.B. SAP-Gesellschaftskürzel) kann für Auswertungszwecke bzw. Reports sinnvoll sein. |
Rechtsformtyp * | Die Rechtsform wird aus einer Auswahlliste gewählt. Folgende Rechtsformen stehen zur Verfügung:
|
Zusätzliche Buchungskreise | Hier können weitere Buchungskreis-IDs aufgezählt werden, falls diese für Importe von Bewegungsdaten relevant sind. |
Land * | Als Land (Staat) ist das Land auszuwählen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz bzw. die Geschäftsleitung unterhält. Zur Auswahl stehen die Datensätze aus dem Stammdatendialog Länder. Die Steuersätze und Umrechnungskurse des ausgewählten Landes werden bei der Berechnung der tatsächlichen und latenten Steuern bzw. der Umrechnung von Reports in die Berichtswährung der Gesellschaft verwendet. |
Wesentlichkeit | Dieses Feld gibt die Wesentlichkeit der Gesellschaft an und kann sich beispielsweise auf den Fragenumfang im TQ oder Automatisierungsgrad im Massenimport zur Steuerberechnung auswirken. |
Steuernummer | Die Steuernummer wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll.
Beispiel: |
Zuständiges Finanzamt | Die Angabe des zuständigen Finanzamts wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll. Das zuständige Finanzamt wird automatisch aus der Steuernummer ermittelt (erste vier Stellen). Die Finanzamtsnummern (F)FF werden für das ELSTER-Steuernummerformat auf vier Stellen erweitert.
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Steuernummer des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) | Die Steuernummer des BZSt wird für Zwecke der Steuererklärung und der Quellensteueranmeldung benötigt. |
Tätigkeitsfeld / Geschäftsfeld / Gegenstand des Unternehmens | Diese Angabe ist optional und dient als Erweiterung möglicher Filteroptionen innerhalb der Reports bzw. Excel-Ansichten. So kann beispielweise die Ansicht im Stammdatendialog Gesellschaft auch nach Geschäftsfeldern sortiert werden. Dieses Attribut ist nicht mit Reporting Dimensionen zu verwechseln. Zudem wird die Angabe in den Steuererklärungen verwendet. |
Hebesatz / Lokaler Steuersatz | Bei der Befüllung dieses Datenfeldes ist zwischen den Gesellschaften zu unterscheiden, die auf das Land Deutschland geschlüsselt sind, und den Gesellschaften, die auf Ausland geschlüsselt sind. Dieser Wert wird nur für die Berechnung der tatsächlichen Steuern herangezogen und gilt nicht für die Ermittlung latenter Steuern. Deutschland: In diesem Feld wird der Gewerbesteuerhebesatz in % (z.B. 250%, 400%) eingetragen, der gemeinsam mit der Steuermesszahl (diese wird im Stammdatendialog Länder erfasst) zum effektiven Gewerbesteuersatz führt. Alternativ kann im Bereich Einzelgesellschaft im Dialog Basisdaten auch ein abweichender Gewerbesteuerhebesatz angegeben werden. Standardmäßig wird der Steuersatz der Stammdaten herangezogen und für die Berechnung der Gewerbesteuer verwendet. Nicht-Deutschland: Bei ausländischen Gesellschaften ist hier der lokale Ertragssteuersatz einzutragen. Dieser Wert wird als Vorschlagswert für die zweite ausländische Ertragsteuer (Local Tax) verwendet. Für Zwecke der Berücksichtigung regional unterschiedlicher lokaler Steuersätze, kann im Dialog Tatsächliche Steuern in der Spalte Gewerbesteuer (bzw. lokale Steuer) auch ein davon abweichender Steuersatz angegeben werden. Grundsätzlich muss für die Berechnung lokaler Ertragsteuern bei Auslandsgesellschaften im Stammdatendialog Gesellschaft bei der jeweiligen Gesellschaft die Option Spalte für lokale Steuer in Toolbox aktiviert sein. |
Zusatzinformationen NEU AB VERSION 22.00 | Hier können Sie weitere Informationen zur Gesellschaft in einem Freitextfeld erfassen. Dieses Feld wird ebenfalls im Bereich Einzelgesellschaft im Dialog Basisdaten angezeigt, so dass die Notizen dem Sachbearbeiter direkt zur Verfügung stehen. |
Kommentar (intern) NEU AB VERSION 22.00 | Hier können weitere Informationen erfasst werden, die ausschließlich im Bereich Stammdaten dem berechtigten Anwender zugänglich sein sollen. |
Ertragsteuer - Organschaftsdaten
Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet (z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern).
Bezeichnung | Erläuterung |
---|---|
Organtyp * | Durch dieses Merkmal wird die ertragsteuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einzelgesellschaft. |
Organträger * | Sofern eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert ist, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalone-Gesellschaft ist der Eintrag (---) auszuwählen. |
Neutrale Erfassung des organschaftlichen Ausgleichspostens | Wird diese Funktion aktiviert, so erfolgt keine Neutralisierung eines bei der Gewinnermittlung berücksichtigten Aufwands / Ertrags aus der Auflösung oder der Bildung von Ausgleichsposten i. S. des § 14 Abs. 4 KStG beim Organträger. Hintergrund ist, dass der Organträger die Veränderung des steuerlichen Ausgleichspostens nicht in der Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz berücksichtigt. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert (Empfehlung). |
Das Merkmal Organträger (oder Zwischenorganträger - ZOT) hat u.a. folgende Auswirkungen:
Deutsche Gesellschaft |
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Ausländische Gesellschaft |
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Anwendungsparameter
Der Blöcke Anwendungsparameter umfassen diverse Einstellungen der Gesellschaft, welche die Steuerberechnung direkt beeinflussen. Je nachdem, was hier eingestellt wird, wird im Bereich der Einzelgesellschaft unterschiedlich gerechnet.
Bezeichnung | Erläuterung |
---|---|
(Teil-) Konzern | Über dieses Attribut wird gesteuert, ob es sich bei der Gesellschaft um einen (Teil-)Konzern handelt, bei dem die Werte der untergeordneten Einzelgesellschaften (und ggf. weiterer Teilkonzerne) zusammengefasst werden. Die ermittelten Werte können um Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt werden. Zusätzlich steht der Gesellschaft auch der GTC-Hauptdialog (Teil-)Konzern zur Verfügung. In diesem Dialog kann der Arbeitsfortschritt der untergeordneten bzw. abhängigen Gesellschaften anhand der Meilensteine überwacht werden. Die Aggregation von Einzelgesellschaftsdaten für Zwecke der steuerlichen Überleitungsrechnung und weiterer Anhangsangaben erfolgt ebenfalls in diesem Hauptdialog. Das Merkmal (Teil-)Konzern ist außerdem eine Selektionskriterium für Reports. Beim Anhaken dieser Option werden 2 weitere Optionen eingeblendet:
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GewSt abzugsfähig | Für deutsche Gesellschaften ist dieses Feld seit 2008 nicht mehr relevant. In der ausländischen Steuerberechnung (Toolbox) wirkt sich die Einstellung entsprechend aus. In der Schweizer Steuerberechnung wirkt sich die Einstellung auf die Berechnung der Zeile 74 im Dialog Reingewinn aus. |
Bilanzart Lokal/IFRS (optional) | Die folgende Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn im GTC mit der Funktion Lokale Bilanzen gearbeitet wird: Standardmäßig ist hier die Einstellung (---) vorzunehmen. Damit auf Ebene der Einzelgesellschaft der Dialog HB/StB zur Verfügung steht, ist bei deutschen Gesellschaften die Bilanzart HGB auszuwählen. Für ausländische Gesellschaften ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant (Einstellung hat keine Auswirkungen). Der Dialog HB/StB kann genutzt werden, wenn das steuerliche Mehr-Minderergebnis in einer vom regulären Dialog Bilanzvergleich abweichenden Bilanzstruktur, ermittelt werden soll. Die Nutzung dieser Funktionalität erfordert die separate Pflege der HGB-Bilanzstruktur innerhalb der Stammdaten. |
Umlagenberechnung | Mit dem Auswahlmenü kann die Berechnung von Steuerumlagen (tatsächlicher Steuern) für die Steuerberechnung der laufenden Periode (nicht Late Adjustments) eingestellt werden. Die Option gilt sowohl bei deutschen als auch ausländischen Gesellschaften. Die Funktion bezieht sich nicht auf die latenten Steuern (hierfür steht die Funktion Latente Steuern abgeben zur Verfügung). Standardmäßig ist die Umlagenberechnung deaktiviert. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Die Umlagenberechnung ist im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Organschaft zu betrachten. Nur in diesen Fällen kommen Steuerumlagen in Frage. Deshalb sind die nachfolgenden Anmerkungen zu beachten: Organtyp: Standalone (Deutschland) Umlagen werden bei deutschen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern. Organtyp: Standalone (Ausland) Bei ausländischen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften führt die Aktivierung zur Ermittlung einer Steuerumlage. Die Umlage darf aus diesem Grund nicht aktiviert werden. In Ausnahmefällen kann eine Umlage auch bei steuerlich eigenständigen Gesellschaften notwendig sein, z.B. wenn eine negative externe Steuer berechnet werden soll. Es muss dann jedoch eine manuelle Umgliederung über den Dialog Tatsächliche Steuern in den externen Steueraufwand erfolgen. Organtyp: Organgesellschaft / Zwischenorganträger (Deutschland und Ausland) Ist die Umlagenberechnung aktiviert, wird sowohl für die erste Steuerart (Gewerbesteuer, Lokale Steuer) als auch für die zweite Steuerart (Körperschaftsteuer) eine Umlage berechnet und die Steuer dem Organträger zugerechnet. Im Standard ist sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer deaktiviert (siehe obige Abbildung). Soll nur für eine Steuerart eine Umlage berechnet werden, ist deaktiviert auszuwählen und ein Haken nur bei der Steuer zu setzen, für die keine Umlage ermittelt werden soll. Ist eine Umlage aktiviert, wird in der Zusammenfassung des Steueraufwands im Dialog Tatsächliche Steuern der Steueraufwand/ -ertrag unter Umlagen ausgewiesen. Organtyp: Organträger (Deutschland) Umlagen werden bei Organträgern nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern. Organtyp: Organträger (Ausland) Die Umlagenberechnung ist beim Organträger zu aktivieren. Dies führt dazu, dass der Organträger bei negativem Ergebnis eine negative Steuer ermittelt. Auf dieser Grundlage kann nach der Verrechnung der Steueraufwands des Organkreises beurteilt werden, ob ggf. ein Verlustvortrag vorliegt. Die Ertragsteuer wird als externe Steuer und nicht als Umlage angezeigt. |
Discont. Operation | Dieses Attribut ist auszuwählen, wenn die Voraussetzungen für einen abgehenden Geschäftsbereich erfüllt sind (z.B. nach IFRS 5). Dieses Feld hat keinen Einfluss auf die Berechnungen im GTC, es kann jedoch für Reporting-Zwecke als Selektionsmerkmal verwendet werden. |
Latente Steuern abgeben | Über dieses Attribut wird gesteuert, ob Organgesellschaften die latenten Steuern an den Organträger abgeben (sog. formelle Betrachtungsweise). Es ist darauf zu achten, dass der Gesellschaft ein Organträger oder Zwischenorganträger zugeordnet ist. Die Weiterleitung und der Empfang latenter Steuern werden im Dialog Ergebnisblatt angezeigt. Personengesellschaft: Darüber hinaus dient die Funktion auch der Weiterleitung von latenten Steuern von einer Personengesellschaft zum Mitunternehmer. Wird das Attribut bei einer Personengesellschaft gesetzt, wird der Anteil der latenten Steuern, der auf die Körperschaftsteuer entfällt, anteilig zum Mitunternehmer weitergeleitet. |
Latente Steuern saldieren (IFRS) | In IFRS-Perioden stehen folgende Optionen für die Saldierung latenter Steuern zur Verfügung:
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Latente Steuern saldieren (Handelsrecht) | Diese Funktion ist nur für Perioden relevant, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Nach HGB steht den Unternehmen für Zwecke latenter Steuern ein Saldierungswahlrecht zur Verfügung. Wenn die Checkbox aktiviert ist, wird das handelsrechtliche Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass latente Steuern im Dialog Ergebnisblatt saldiert werden. Zudem wird die Ausübung des Wahlrechts angezeigt. |
Bilanzvergleich manuell bearbeiten | Der Eingabe im Dialog Bilanzvergleich im Bereich Einzelgesellschaft kann sowohl automatisch (mittels Schnittstelle) als auch manuell erfolgen. Wird die Checkbox aktiviert, kann der Bilanzvergleich manuell bearbeitet werden. Dies betrifft sowohl die Dateneingabe als auch eventuelle Umgliederungen automatisch importierter Bilanzwerte. Standardmäßig ist die Option aktiviert und ermöglicht dem Anwender somit die Editierung des Bilanzvergleichs. |
Additional Tax | Dieses Attribut steht ausschließlich ausländischen Gesellschaften zur Verfügung. Auch diese Option bezieht sich auf den Dialog Bilanzvergleich und aktiviert das Einblenden eines zusätzlichen Tabellenblatts. Dies ist bei Gesellschaften sinnvoll, die abweichend vom durchschnittlichen Steuersatz mit einer weiteren Bemessungsgrundlage latente Steuern erfassen müssen. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:
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Vermögensverwaltend / Treuhandgesellschaft | Diese Funktion ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant. Durch dieses Merkmal wird die Steuerberechnung einer Personengesellschaft transparent für den Mitunternehmer (Anteilseigner) abgebildet. Alle gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen werden direkt dem Mitunternehmer zugerechnet. Auch die Berechnung der Zinsschranke ist nicht aktiv. Die Zinsen und Abschreibungen werden ausschließlich an den Mitunternehmer gemeldet. Für nicht betroffene Gesellschaften ist Standard auszuwählen. Beim Mitunternehmer erscheint im GewSt1A zusätzliche Spalte mit den gewerbesteuerlichen Modifikationen der untergeordneten Vermögensverwaltenden / Treuhandgesellschaft als Hinzurechnung zum eigenen Wert. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion derzeit nur in Perioden mit dem Formularset 2017 zur Verfügung steht. |
Spalte für Lokale Steuer Toolbox | Diese Funktion ist nur für ausländische Gesellschaften relevant. Im Dialog Tatsächliche Steuern wird durch die Aktivierung dieser Option neben der Berechnung der Körperschaftsteuer eine Spalte für die Gewerbesteuer (bzw. lokale Ertragsteuer) eingeblendet. Die Nutzung dieser Funktion ist sinnvoll, wenn beide Ertragsteuern eine abweichende Bemessungsgrundlage verwenden. Über die neue Spalte „Gewerbesteuer“ kann ausgehend vom Gewinn vor Steuern nach Local GAAP die Bemessungsgrundlage entwickelt und mit dem in dem in den Stammdaten hinterlegten lokalen Steuersatz bewertet werden. |
Beschränkt steuerpflichtig | Ab dem VZ 2016 besteht die Möglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Gesellschaften eine Steuererklärung abzugeben. |
Wechsel der funktionalen Währung | Für den Fall, dass die Gesellschaft ihre funktionale Währung wechselt, kann dies mit dieser Checkbox ausgewählt werden. Dadurch wird diese Gesellschaft wie eine neue Gesellschaft ohne Vorperioden-Werte behandelt. |
Ertragsteuerverbindlichkeiten und -forderungen | Diese Checkbox ermöglicht das Verwenden im Dialog „Veränderung der Steuerpositionen“. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:
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Anwendbarkeit der Konzernklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst b EStG) | Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften für Zwecke der Zinsschrankenberechnung relevant. |
Anwendbarkeit der Escapeklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst c EStG) | Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften relevant. Im Falle der Aktivierung dieser Option wird im Bereich Einzelgesellschaft im Dialog Anlage A bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen der in § 4h Abs. 2c EStG enthaltene Ausnahmetatbestand der sog. Escapeklausel berücksichtigt. |
Aktivierungswahlrecht (aktive latente Steuern) | Die folgende Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn es sich um eine Handelsrecht-Periode handelt: Diese Option betrifft nur Perioden, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Nach § 274 HGB besteht ein Aktivierungswahlrecht für den Überhang der aktiven latenten Steuern. Über die Checkbox wird gesteuert, ob die jeweilige Gesellschaft das Aktivierungswahlrecht dahingehend ausübt, dass die aktiven latenten Steuern angesetzt werden (Checkbox aktiviert). Wird die Option aktiviert, wird im Dialog Ergebnisblatt und im Dialog Report LS ein Aktivüberhang angezeigt. Die Ausübung der handelsrechtlichen Wahlrechte wird in HGB-Perioden im Dialogkopf des Dialogs Ergebnisblatt und Dialogs Report LS angezeigt. |
Mitarbeiterdaten
Die Angabe von Mitarbeiterdaten ist optional und dient lediglich als Information. Gesellschaftsspezifische Berechtigungen sind hiermit nicht verbunden.
Sinnvoll ist diese Angabe vor dem Hintergrund, dass Bilanzdaten (Rechnungswesen) und steuerliche Daten (Steuerabteilung) häufig von unterschiedlichen Personen bearbeitet werden. Zudem können diese Informationen auch den Auslandsgesellschaften bei der Befüllung des GTC behilflich sein. Falls Mitarbeiterdaten hinterlegt werden sollen, öffnet sich eine Auswahlliste mit den im GTC angelegten Benutzern. Diese werden im Stammdatenbereich im Dialog Benutzer separat administriert.
Weitere Angaben
Neben den bereits beschriebenen Gesellschaftsdaten können im Stammdatendialog Gesellschaft zusätzliche gesellschaftsspezifische Stammdaten in weiteren Reitern hinterlegt werden.
- Geschäftsanschrift
- Steuerberatung / Mitwirkung
- Bankverbindung
- registerliche Eintragungen
- Anschrift des Unternehmers
- Empfangsbevollmächtigter
- Anteilseigner (nur bei Kapitalgesellschaften)
- Beteiligungsstruktur
Mit diesen Angaben kann eine steuerliche Datenbank für Stammdaten aufgebaut werden. Relevant sind die Daten nur für deutsche Gesellschaften. Für Zwecke der elektronischen Steuererklärung sind einige Angaben zwingend, diese sind mit einem blauen Stern gekennzeichnet.
Zuordnung übergeordneter Einheiten
Die Zuordnung übergeordneter Einheiten ist für Zwecke der Erstellung von Konzernabschlüssen, aber auch für der Berechnung der tatsächlichen Steuern erforderlich.
Für die Zusammenführung von Gesellschaften im Konzern wird im GTC die Vollkonsolidierung zugrunde gelegt.
Bezeichnung | Erläuterung |
---|---|
Übergeordnete Einheit | Die übergeordnete Einheit wird aus einer Auswahlliste bestimmt. In der Liste sind die im GTC angelegten Gesellschaften der ausgewählten Periode enthalten. Bei der Erstanwendung des GTC müssen deshalb zunächst die obersten Konzerngesellschaften angelegt werden. Diese können dann bei den Tochtergesellschaften als übergeordnete Einheit zugewiesen werden. |
Zivilrechtliche Quote (%) | Für den Rechtsformtyp Personengesellschaft: Die Eingabe der zivilrechtlichen Quote ist für Zwecke der Steuerberechnung nicht relevant. Die zivilrechtliche Quote wird ausschließlich für ausgewählte Reports verwendet. |
Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen (%) | Die Angabe der Quote muss als Prozentwert (Zahl ohne Prozentzeichen) erfolgen. Die Daten werden u.a. für die grafische Darstellung der Konzernstruktur benötigt. Die Angabe der Beteiligungsverhältnisse determiniert die Weiterleitung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen deutscher Personengesellschaften an die Mitunternehmer (bzw. Gesellschafter) sowie das Auswahlmenü der Gesellschafter im Detaildialog ErgBil (Ergänzungsbilanz) des Dialogs Bilanzvergleich. |
Nr. des Beteiligten (Vordruck FB) | Diese Angabe wird für Zwecke der elektronischen Steuererklärung und des Exports von Stammdaten nach SmartTaxBalance benötigt (Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung – Vordruck FB). Die Angabe ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant. |
Art der Beteiligung | <TEXT> |
Art des Beteiligten | <TEXT> |
Privatvermögen | Die Beteiligung gehört zum Privatvermögen (Anlage FB). |
Konsolidierung | Dieses Feld ist zu aktivieren (Checkbox ist aktiviert), um eine Konsolidierung der angelegten/bearbeiteten Gesellschaft im Rahmen des Konzernabschlusses sicherzustellen. Das Feld kann nur bei einer einzigen übergeordneten Einheit aktiviert werden. Gesellschaften, bei denen das Feld nicht aktiviert ist, werden in der grafischen Konzernansicht mit Klammern versehen. |
Zuordnung umzuwandelnder Gesellschaften
Voraussetzung für die Nutzung dieser Funktion ist, dass im Feld Bilanzart der Wert HGB eingestellt wird und somit der Dialog HB/StB im Bereich Einzelgesellschaft freigeschaltet ist.
Über eine Auswahlliste werden die umzuwandelnde Gesellschaft und die Quote (Anteil der Verschmelzung) angegeben. Die Auswahlliste enthält alle Gesellschaften der gewählten Periode.
Im Bereich Einzelgesellschaft wird anschließend der Dialog Umwandlung angezeigt. In diesem Dialog lässt sich der Umwandlungsgewinn ermitteln. Außerdem wird im Dialog HB/StB ein zusätzlicher Report Umwandlung freigeschaltet.
Reporting Dimensionen
Für die (optionale) Zuordnung zu einer Reporting Dimension (bzw. Dimensionsausprägung) müssen zunächst im Stammdaten-Dialog Reporting Dimensionen Dimensionsausprägungen angelegt werden. Nach der Anlage (innerhalb derselben Periode) stehen die Datensätze in der Auswahlliste zur Verfügung.
Zuordnung des Positions-Mappings
Das gesellschaftsspezifische Mapping für Schnittstellen, kann über diesen Bereich zugeordnet werden.
Zuordnung der Verbindungs-Informationen
Verbindungs-Informationen der Administrationsseite werden hier hinzugefügt. Dies können externe FTP-Server, o.ä. sein, welche für die Import-Schnittstelle benötigt werden.
Interfaces
Schnittstellen-Konfigurationen, welche nicht als Standard-Schnittstelle definiert worden sind, können hier gesellschaftsspezifisch hinzugefügt werden.