...
Tip | ||
---|---|---|
| ||
AMANA ist Mitglied der Arbeitsgruppe HGB Taxonomie beim XBRL Deutschland e.V. Gerne nehmen wir Anmerkungen zur Taxonomie entgegen und tragen diese in die Arbeitsgruppe. |
Taxonomiearten
In Tax Balance kann die Taxonomieart und Taxonomieversion initial bei der Funktion zur Anlage einer Steuerbilanz ("Stammdaten | Steuerbilanzen | Hinzufügen") oder nach der Anlage einer Steuerbilanz im Bereich "Einzelgesellschaft | GCD-Stammdaten | Angaben zur Berichtsperiode" eingestellt werden. Nachfolgender Screenshot zeigt die letztgenannte Möglichkeit:
Je nach Wirtschaftszweig werden im Taxonomiepaket unterschiedlichen unterschiedliche Taxonomiearten bereitgestellt:
- Kerntaxonomie für Unternehmen, die der Rechnungslegung des HGB unterliegen (Gliederungstiefe richtet sich für die Bilanz nach § 266 HGB und für die GuV nach § 275 HGB)
- Ergänzungstaxonomien für Bilanzierende, die besondere Rechnungslegungsvorschriften (KHBV, PBV, EigBVO o.ä., JAbschlVUV, JAbschlWUV) zu beachten haben, oder (im Fall von Land- und Forstwirtschaft) freiwillig sich am Musterabschluss des BMEL orientieren.
- Bankentaxonomie für Bilanzierende nach der RechKredV (Spezialtaxonomie für Kreditinstitute)
- Taxonomie für Zahlungsinstitute für Bilanzierende nach der RechZahlV (Spezialtaxonomie für Zahlungsinstitute)
- Versicherertaxonomie für Bilanzierende nach der RechVersV und RechPensV
...
- (Spezialtaxonomie für Versicherungsunternehmen)
Info | ||
---|---|---|
| ||
Frage: Gibt es Besonderheiten der E-Bilanz z.B. für bestimmte Branchen? Antwort: Die allgemeine Taxonomie (Kerntaxonomie) bildet die generelle Rechnungslegung des Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Aufsetzend auf der Kerntaxonomie wird in der Ergänzungstaxonomie (für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsunternehmen, Wohnungsunternehmen und kommunale Eigenbetriebe) den dort vorhandenen speziellen Rechnungslegungsverordnungen Rechnung getragen. Außerdem wird in der Ergänzungstaxonomie auch der Musterabschluss des BMEL berücksichtigt. Damit sind E-Bilanzen die diesen besonderen handelsrechtlichen bzw. behördlichen (für Land- und Forstwirte) Vorgaben zu entsprechen haben, mit dieser (Ergänzungs-) Taxonomie übermittelbar. Die Besonderheiten spezieller handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften werden in Spezialtaxonomien berücksichtigt. Diese sind vorhanden für:
Die Spezial- und Ergänzungstaxonomien bilden die handelsrechtliche Bilanzgliederung ab, vgl. § 330 HGB. Soweit eine Steuerbilanz übermittelt wird, bestehen seitens der Finanzverwaltung keine Anforderungen zur Einhaltung dieser besonderen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. In diesem Fall kann auch die Kerntaxonomie verwendet werden. |
...
Taxonomieversion: | veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom: | gültig für die Wirtschaftsjahre: | Bei abweichendem Wirtschaftsjahr |
---|---|---|---|
5.1 | 01.06.2012 | 2012 und 2013 | 2012/2013 und 2013/2014 |
5.2 | 27.06.2013 | 2013 und 2014 | 2013/2014 und 2014/2015 |
5.3 | 13.06.2014 | 2014 und 2015 | 2014/2015 und 2015/2016 |
5.4 | 25.06.2015 | 2015 und 2016 | 2015/2016 und 2016/2017 |
6.0 | 24.05.2016 | 2016 und 2017 | 2016/2017 und 2017/2018 |
6.1 | 16.05.2017 | 2017 und 2018 | 2017/2018 und 2018/2019 |
6.2 | 06.06.2018 | 2018 und 2019 | 2018/2019 und 2019/2020 |
6.3 | 02.07.2019 | 2019 und 2020 | 2019/2020 und 2020/2021 |
6.4 | 23.07.2020 | 2020 und 2021 | 2020/2021 und 2021/2022 |
6.5 | 23.07.2021 | 2021 und 2022 | 2021/2022 und 2022/2023 |
6.6 | 21.06.2022 | 2022 und 2023 | 2022/2023 und 2023/2024 |
Die Unterstreichungen stellen die Empfehlung auf Grundlage des BMF-Schreibens dar.In Tax Balance kann die Taxonomieversion initial bei der Funktion zur Anlage einer Steuerbilanz ("Stammdaten | Steuerbilanzen | Hinzufügen") oder im Bereich "Einzelgesellschaft | GCD-Stammdaten | Angaben zur Berichtsperiode" eingestellt werden.