Es gibt in SmartTaxBalance Schreibschutzfunktionen (Gesellschaft sperren), um Dateninkonsistenz zu verhindern. Durch das Öffnen einer Steuerbilanz wird die dazugehörige Gesellschaft gesperrt, damit Änderungen nicht durch einen anderen Anwender überschrieben werden können.
Ob eine Gesellschaft gesperrt ist, wird durch ein Schloss im Startbildschirm angezeigt und einen entsprechenden Warnhinweis, wenn vor dem Namen der Gesellschaft angezeigt. Wenn man versucht eine Steuerbilanz der einer geschlossenen Gesellschaft zu öffnen wird man darüber informiert, welcher Nutzer die Gesellschaft seit Wann sperrt.
Der Status der Sperrungen lässt sich im Startbildschirm über das Kontextmenü (per Rechtsklick) der Gesellschaft aktualisieren. Bei der Aktualisierung wird eine Gesellschaft nicht entsperrt. Es wird lediglich der Server erneut angefragt, welche Sperrungen existieren.
Zudem Eine Sperrung kann die Sperrung über das Kontextmenü aufgehoben werden. Dies sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit dem sperrenden Nutzer geschehen. Die Freigabe erfolgt durch Schließen des Steuerbilanzcockpits.Dies ist notwendig, falls ein Anwender die Steuerbilanz nicht wieder verlassen hat oder die Anwendung unerwartet beendet wurdeüber den Menüpunkt "Gesellschaft entsperren" des Kontextmenüs aufgehoben werden. Ein Öffnen der Steuerbilanzen dieser Gesellschaft ist dann wieder möglich. Normalerweise erfolgt das Entsperren der Gesellschaft durch das Schließen des Steuerbilanzcockpits.
Wird das Steuerbilanzcockpit nicht über den üblichen Weg geschlossen, zum Beispiel durch Stromausfall oder Absturz der Anwendung, bleibt die Sperrung bestehen. Eine manuelle Entsperrung sollte nur vorgenommen werden wenn es sich um solch einen Fehlerfall handelt. Im Zweifelsfall kann eine Rücksprache mit dem sperrenden Anwender vor einer Entsperrung helfen.
Die Funktionalität „Gesellschaft entsperren“ ist eine eigene Berechtigung. Diese muss explizit vergeben erteilt werden. Sie ist in der Berechtigung „Alles bearbeiten“ enthaltenDie Berechtigung „Alles bearbeiten“ beinhaltet das Recht „Gesellschaft entsperren“. Eigene Sperrungen können ohne entsprechendes Recht aufgehoben werden.