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  • Die zu ändernden Gesellschaften werden in einer Auswahlliste selektiert. Die Auswahlliste enthält alle Gesellschaften der betrachteten Periode.
  • In der Spalte Ändern müssen die anzupassenden Attribute markiert werden, in der Spalte Werte wird der zu setzende neue Wert angegeben.
  • Über die Schaltfläche Änderungen ausführen wird die Massenänderung anschließend durchgeführt.


Info
titleHinweis - Auswahl der Gesellschaften

Mit der Version 24.1.1 wurden die ersten Funktionen aus der technischen Umstellung produktiv genommen. Die neue Art der Auswahlliste (Dropdown) unterstützt nicht mehr die bekannten Filter "Alle" und "Keine".

Um weiterhin alle Einträge einer Liste auswählen zu können, klappen Sie die Liste auf und benutzen anschließend die Tastenkombination STRG + A.

Darstellungsoptionen

Im Stammdatendialog Gesellschaft kann im Dialogkopf eine von drei Anzeigeoptionen ausgewählt werden:

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Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet (z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern).

BezeichnungErläuterung

Organtyp *

Durch dieses Merkmal wird die ertragsteuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. 

Einzelgesellschaft.

Organträger *

Sofern eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert ist, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen.

Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalone-Gesellschaft ist der Eintrag (---) auszuwählen.

Neutrale Erfassung des organschaftlichen Ausgleichspostens

Wird diese Funktion aktiviert, so erfolgt keine Neutralisierung eines bei der Gewinnermittlung berücksichtigten Aufwands / Ertrags aus der Auflösung oder der Bildung von Ausgleichsposten i. S. des § 14 Abs. 4 KStG beim Organträger. Hintergrund ist, dass der Organträger die Veränderung des steuerlichen Ausgleichspostens nicht in der Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz berücksichtigt. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert (Empfehlung).

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