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Diese Reihenfolge spiegelt die Arbeitsschritte zur Durchführung der Umwandlung wieder und wird im Folgenden erläutert. Der Umwandlungsvorgang ist erst beendet, wenn der übernehmende Rechtsträger den Status „abgeschlossen“ zugewiesen bekommen hat. Das eventuelle Zurücksetzen des Status erfolgt in der Umwandlungsverwaltung und ist jederzeit möglich.
Tip | ||
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Umwandlungsvorgänge können ohne größeren manuellen Aufwand wieder rückgängig gemacht werden. |