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Wenn eine Korrektur angelegt wird, wird der Zähler im Meilenstein hochgezählt und der Status auf in Bearbeitung (Gelber Meilenstein) gesetzt. Dies geschieht nicht nur für die Gesellschaft selber, die korrigiert wird, sondern auch für die übergeordneten Kumulierten Meldungen, die bis zu diesem Zeitpunkt auf versendet standen. Die anderen Gesellschaften bleiben im Status versendet. Wenn mehrere Einzelmeldungen zusammen korrigiert werden müssen, müssen für die weiteren Meldungen ebenfalls Korrekturen angelegt werden. Der Meilenstein von übergeordneten Meldungen wird jedoch nur einmal hochgezählt. Erst wenn die Meldung wieder versendet wurde und erneut korrigiert wird, wird erneut hochgezählt.

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Wurde eine Korrektur versendet, so wird neben dem Meilenstein des Organkreises oder der Standalone der Betrag angezeigt, um welchen sich der ans Finanzamt zu leistende Betrag (bzw. die Rückerstattung) geändert hat im Vergleich zur vorherigen Meldung.

Bei der Erstellung einer Korrektur einer Voranmeldung, wenn die entsprechende Jahreserklärung bereits bearbeitet wird oder wurde, gibt es eine erweiterte Warnung, bevor die Korrektur tatsächlich erstellt wird.

  • Wenn die Jahreserklärung schon angelegt und bearbeitet wurde, aber noch nicht übermittelt wurde, kommt der Warnhinweis, dass nach der Korrektur der Voranmeldung die Übernahme der Voranmeldungswerte in die Jahreserklärung erneut angestoßen werden muss.
  • Wenn die Korrektur einer Voranmeldung erstellt werden soll, obwohl die entsprechende Jahreserklärung bereits übermittelt wurde, gibt es eine erweiterte Warnmeldung, ob wirklich die Korrektur der Voranmeldung angelegt werden soll. In diesem Fall muss in der Regel nur die Jahreserklärung korrigiert werden.