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Vorwort
Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 ergeben sich folgende einige Änderungen in der Steuerberechnung im Vergleich zu den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.
Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2020" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2020 zur Verfügung. Die Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2020 resultieren hauptsächlich aus aus Anpassungen im optimierten Bruttoverfahren, Änderung der Finanzverwaltungsauffassung hinsichtlich einzelner Sachverhalte zum InvStG sowie die aus der Abbildung der Corona-Steuerhilfegesetzen. Darüber hinaus wurden viele Änderungen in die den Validierungsregeln des ERIC ERiC vorgenommen. Im Weiteren wurde die im VZ 2019 2019 begonnene Überarbeitung des Datenflusses bei Beteiligungen an Personengesellschaft Personengesellschaften fortgeführt. <<TODO>>
Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier. Die Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärungen können Sie hier detailliert nachlesen.
Berechnung GewSt 1 A Zeile 87.1 mit Faktor
Personengesellschaften: übergeordnete Einheiten - Angaben zur Art der Beteiligung
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Uns bereits gemeldete Fehler bzw. offene Themen sind in einem gesonderten Kapitel dokumentiert. Dort können Sie zudem nachverfolgen, mit welcher Version diese Fehler behoben worden sind. |
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