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Vorwort
Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 ergeben sich folgende einige Änderungen in der Steuerberechnung im Vergleich zu den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.
Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2020" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2020 zur Verfügung. Die Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2020 resultieren hauptsächlich aus aus Anpassungen im optimierten Bruttoverfahren, Änderung der Finanzverwaltungsauffassung hinsichtlich einzelner Sachverhalte zum InvStG sowie die aus der Abbildung der Corona-Steuerhilfegesetzen. Darüber hinaus wurden viele Änderungen in die den Validierungsregeln des ERIC ERiC vorgenommen. Im Weiteren wurde die im VZ 2019 2019 begonnene Überarbeitung des Datenflusses bei Beteiligungen an Personengesellschaft Personengesellschaften fortgeführt. <<TODO>>
Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier.
Berechnung GewSt 1 A Zeile 87.1 mit Faktor
Personengesellschaften: übergeordnete Einheiten - Angaben zur Art der Beteiligung
Überarbeitete Formulare / Anlagen
Körperschaftsteuer
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Körperschaftsteuererklärung überarbeitet (Auszug):
...
Gewerbesteuer
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):
...
Feststellungsformulare
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):
...
Neue Formulare / Anlagen
Feststellungsformulare
Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020für Zwecke der Gewerbesteuererklärung neu:
...
Entfallene Formulare / Anlagen
????
Körperschaftsteuererklärung
Anlage WA
Feststellungen
Anlage FB
Die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' sind bis zum VZ 2019 in der Anlage FB (Basisdaten) als Bewegungsdaten zu pflegen. Ab dem VZ 2020 sind diese Angaben in die Stammdaten überführt worden. Die Angaben sind jetzt in den Stammdaten der Personengesellschaft in der Tabelle 'Zuordnung übergeordneter Einheiten' zu pflegen und werden die Anlage FB übernommen.
Bei der Stammdatenkopie bei der Periodenanlage sowie der Bewegungsdatenkopie können diese Angaben nicht aus einem VZ 2019 oder älter übernommen werden. Die Angaben sind somit grundsätzlich im VZ 2020 letztmalig zu pflegen und können dann fortgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur für Feststellungsbeteiligte gilt, die im GTC als Gesellschaft angelegt sind. Bei Feststellungsbeteiligten die nur in der Anlage FB angelegt sind, sind die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' weiterhin zu pflegen.Die Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärungen können Sie hier detailliert nachlesen.
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Uns bereits gemeldete Fehler bzw. offene Themen sind in einem gesonderten Kapitel dokumentiert. Dort können Sie zudem nachverfolgen, mit welcher Version diese Fehler behoben worden sind. |
Alle weiteren Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
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