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Die Einkommensermittlung berücksichtigt standardmäßig nur die Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax):

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Wird in den Stammdaten bei der ausgewählten Gesellschaft die Checkbox Gewerbesteuer in Toolbox aktiviert [  ] so kann auch diese bei der Einkommensermittlung in einer separaten Spalte berücksichtigt werden. Dadurch können für die beiden Steuerarten unterschiedliche Bemessungsgrundlagen herangezogen werden:

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Zudem besteht die Möglichkeit, pro Zeile einen Kommentar einzugeben.

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Die Vorschlagswerte [davon temporäre Differenzen; davon permanente Differenzen] lassen sich auf Grundlage der Bilanzentwicklung mit Hilfe des Reports Vergleich HGB-StB [Image RemovedImage Added] pro Bilanzposten nachvollziehen.

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Das steuerpflichtige Einkommen wird für Zwecke der Körperschaftssteuer mit dem in den Stammdaten hinterlegten Steuersatz multipliziert. Der Steuersatz der Gewerbesteuer wird für die Ermittlung der lokalen Steuer verwendet. 

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Für Zwecke der TRR gilt: Die einzelnen außerbilanziellen Korrekturen in der Spalte Körperschaftsteuer werden sachverhaltsbezogen in der TRR berücksichtigt [z.B. steuerfreie Dividenden oder nicht abzugsfähige Aufwendungen]. Außerbilanzielle Korrekturen für Zwecke der lokalen Ertragsteuer werden in der TRR-Zeile Lokale Ertragsteuer [nur Ausland] in Summe verarbeitet. 

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Führt die Einkommensermittlung zu einem steuerlichen Verlust, ist für die Zuführung zum Verlustvortrag die Zeile 13 [Steuerpflichtiges Einkommen für Körperschafts-/Lokale Steuer] maßgeblich:

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Der berechnete Verlustvortrag ist mit dem Subdialog Entwicklung Verlustvortrag im Dialog Verlustvortrag verknüpft:

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Szenario: Nutzung von Verlustvorträgen

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Für die korrekte Darstellung einer Tax Group müssen also die folgenden Zeilen aktiviert werden:

11.0

Automatischer Transfer der steuerpflichtigen Einkünfte

20.1.99

davon Steuerumlagen des Einkommenstransfers

20.2.97

Steuerumlagen auf Zeile 11.0 (automatisch)

20.2.98

Steuerumlagen auf Zeile 11.0 (Korrektur)