Vorwort
Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 ergeben sich folgende Änderungen in der Steuerberechnung im Vergleich zu den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.
Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2020" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2020 zur Verfügung. Die Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2020 resultieren hauptsächlich aus Anpassungen im optimierten Bruttoverfahren, Änderung der Finanzverwaltungsauffassung hinsichtlich einzelner Sachverhalte zum InvStG sowie die Abbildung der Corona-Steuerhilfegesetzen. Darüber hinaus wurden viele Änderungen in die Validierungsregeln des ERIC vorgenommen. Im Weiteren wurde die im VZ 2019 begonnene Überarbeitung des Datenflusses bei Beteiligungen an Personengesellschaft fortgeführt. <<TODO>>
Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier.
Berechnung GewSt 1 A Zeile 87.1 mit Faktor
Personengesellschaften: übergeordnete Einheiten - Angaben zur Art der Beteiligung