Sondervorauszahlung
Gemäß § 46 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) hat das Finanzamt dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern. Der Antrag ist in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Um von dieser sogenannten Dauerfristverlängerung Gebrauch machen zu können, muss der Unternehmer gemäß § 47 UStDV eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt entrichten. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr und ist bis zum gesetzlichen Zeitpunkt der Übermittlung der ersten Voranmeldung zu berechnen, anzumelden und zu entrichten.
Dezember Voranmeldung abschließen
Bevor die Sondervorauszahlungsperiode erstellt wird, sollten sämtliche Perioden des Vorjahres, falls vorhanden, abgeschlossen sein.
Sondervorauszahlungsperiode anlegen
Die Sondervorauszahlungsperiode wird über den Dialog Periode angelegt.
Die Stammdaten der Sondervorauszahlungsperiode sollten unter Stammdaten→Perioden→[anlegen] aus der Dezember VA des Vorjahres kopiert werden.
Übernahme der SVZ-Werte (Vorjahr im VAT@GTC abgebildet)
Die SVZ-Werte können im Dialog Umsatzsteuer→Meldung→[Übernahme SVZ-Werte] aus den vorhandenen Voranmeldungsperioden des Vorjahres mit einem Klick übernommen werden.
Manuelle Eingabe des SVZ-Werts (Vorjahr NICHT im VAT@GTC abgebildet)
Alternativ kann der SVZ-Wert über das [+]-Symbol manuell in das Feld eingetragen werden.
Fertigstellung der Meldung
Anschließend können die verbleibenden Felder bearbeitet werden und die Meldung kann über [Meldung abschließen] abgeschlossen werden.
Versendung der Meldung
Im Dialog Umsatzsteuer→SVZ versenden kann die Meldung jetzt versendet werden.
Mehr zur Sondervorauszahlung im Handbuch