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21.00.01 (vom 30.06.2021)
Ticket | Kategorie | Dialog | Versionshinweis | Formularset | BRG |
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102001 | EG - Steuerrechnung (Inland) | Zuwendungen | Situation: Bis dato stellte das GTC nur eine Variante zur Ermittlung der Zuwendungshöchstbeträge zur Verfügung. Dies kann dementsprechend zu einer fehlerhaften Kürzung nach § 9 Nr. 5 GewStG in der GewSt 1 A führen. Lösung: Es wird eine gesonderte Ermittlung der Zuwendungshöchstbeträge nach § 9 Abs.1 Nr. 2 KStG und nach § 9 Nr. 5 GewStG zur angeboten, da diese Höchstbeträge in bestimmten Fällen betragsmäßig unterschiedlich sein können. Zudem werden nun die Zuwendungsvorträge für körperschaft- und gewerbesteuerrechtliche Zwecke getrennt ermittelt, da auch diese in bestimmten Fällen unterschiedlich sein können. Im Rahmen dieser Anpassung erfolgte die Anpassung in den VZ 2018 und 2019. Im VZ 2020 ist diese Fallentscheidung bereits enthalten. | 2018, 2019 | 1300957 |
93218 | EG - Steuerrechnung (Inland) | Feststellung | Situation: Der Vorschlagswert in der Anlage FE 3 Zeile 3 wurde nicht korrekt berechnet. Zuwendungen ohne die entsprechende Bescheinigung wurden berücksichtigt. Lösung: Der Vorschlagswert in der Anlage FE 3 Zeile 3 berücksichtigt nun korrekt die Zuwendungen an Empfänger im Inland mit Zuwendungsbestätigung inkl. Zuwendungen aus Personengesellschaften | 2018, 2019 | 1300958 |
103171 | EG - Steuerrechnung (Inland) | Anlage GK | Situation: Mit Hilfe der Zeile "MM-Check" in der Anlage GK soll geprüft werden, ob die § 60 Abs. EStDV-Abweichungen korrekt auf (vor-)organschaftliche Minder-/Mehrabführungen (über die Zeilen D.11.2.1 bis D.11.2.10 der Anlage GK) verteilt wurden. Sofern jedoch Einlagen des Gesellschafters im Sinne des § 8 Absatz 3 Satz 3 KStG erfolgswirksam gebucht wurden, ging die MM-Check-Zeile nicht auf. Lösung: Ab VZ 2020 wurde die Berechnung der Zeile "MM-Check" in der Anlage GK angepasst. In der Zeile "MM-Check" werden nun auch die Einlagen des Gesellschafters im Sinne des § 8 Absatz 3 Satz 3 KStG berücksichtigt, sofern diese erfolgswirksam erfasst wurden und über die Zeilen 63 bzw. 64 der Anlage GK zu korrigieren sind. | 2020 | 1300959 |
103730 | EG - Steuerrechnung (Inland) | Transfer zum Anteilseigner | Situation: Aufgrund einiger Anpassungen im Datenfluss bei Personengesellschaften wird der periodenfremde Gewerbesteueraufwand (Zeile 0.7 und 0.7.1 Einkünfte) doppelt in der Zeile 14.7 des Dialogs "Transfer zum Anteilseigner" berücksichtigt. In diesem Fall werden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft in falscher Höhe an die Mitunternehmer transferiert.
Lösung: Mit der Berechnungsgrundlage 1300960 wurde die Berechnung der Zeile 14.7 des Dialogs "Transfer zum Anteilseigner" hinsichtlich der Berücksichtigung des periodenfremden Gewerbeaufwands angepasst. | 2020 | 1300960 |
103729 | EG - Steuerrechnung (Inland) | Einkünfte | Situation: Durch den Wegfall des Dialogs "Kapitalkonten / § 15a" war es notwendig, den Datenfluss bei mehrstufigen Personengesellschaften anzupassen. Für die richtige Verarbeitung von Ergebnissen aus Personengesellschaften war auch die Anpassung der Berechnung der Zeile 6.2 im Einkünftedialog notwendig. Diese erfolgte bisher nicht. Lösung: Die korrekte Verarbeitung von Ergebnissen aus Personengesellschaften in der Zeile 6.2 Einkünfte auf Ebene des Mitunternehmers erfolgt nun mit der Berechnungsgrundlage 1300961 | 2020 | 1300961 |
103731 | EG - Steuerrechnung (Inland) | GewSt 1A | Situation: Durch den Wegfall des Dialogs Entwicklung Verlustvortrag ist es notwendig auf Ebene von Organgesellschaften den vortragsfähigen Gewerbeverlust zum Schluss des Erhebungszeitraum im Vordruck GewSt 1 A zu berechnen. Dies erfolgt bisher nicht. Lösung: Die Berechnung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum Schluss des Erhebungszeitraum erfolgt unter Berücksichtigung des entsprechenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr mit der BRG 1300962 auch bei Organgesellschaften. | 2020 | 1300962 |
102582 | EG - Steuerrechnung (Inland) | GewSt 1A | Situation: Die Einschränkung der Verlustverrechnung im Anwendungsfall des § 2 Absatz 4 Sätze 3 und 4 UmwStG (d.h. bei positiven Einkünften eines übertragenden oder einbringenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum und Verlustpositionen des übernehmenden Rechtsträgers) ist unvollständig in der GewSt 1 A. Dadurch werden der Gewerbeertrag und der Verlustvortrag in diesen Fällen fehlerhaft ermittelt.
Lösung: Im Anwendungsfall des § 2 Absatz 4 Sätze 3 und 4 UmwStG werden die positiven Einkünfte eines übertragenden oder einbringenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum gemäß der Vorschrift nicht mit Verlustpositionen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet. Der Gewerbeertrag und der Verlustvortrag werden korrekt ermittelt. | 2019, 2020 | 1300963 |
104293 | EG - Steuerrechnung (Inland) | Kapitalkonten/§15a | Situation: Aufgrund des Wegfalls des Dialogs "Kapitalkonten/ § 15a" war es notwendig, ab dem Veranlagungszeitraum 2020 einen neuen Dialog für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste im Sinne des § 15a EStG zur Verfügung zu stellen. Lösung: Der neue § 15a EStG-Dialog ist nun verfügbar. Mit der Berechnungsgrundlage 1300964 wurden für diesen Zweck zudem einige Berechnungen innerhalb des Einkünftedialogs angepasst, um eine richtige Verarbeitung der Ergebnisse im Sinne des § 15a EStG sicherzustellen. | 2020 | 1300964 |