Im vorangegangenen Kapitel wurde beschrieben, wie der BP-Prozess im GTC abgebildet werden kann. Hier soll die konkrete Anlage der Perioden und die Verarbeitung der Daten im Hintergrund erläutert werden.
Bei Aktivierung des BP-Moduls im GTC werden pro Jahr drei verschiedene Perioden erwartet, eine Jahresabschlussperiode, eine Veranlagungsperiode und eine BP Periode. Diese Klassifizierung wird bei jeder Periode unter dem Menüpunkt "Periodenstand" definiert.
Hinsichtlich der Verarbeitung der BP-Sachverhalte in der Berichtsperiode gilt folgendes: Nur die aktuelle Periode, in welcher die Berechnung der Steuerrückstellung stattfindet soll, muss die folgenden Parameter erfüllen:
- Periodenstand = "Reporting"
- Steuerberechnung = nicht geschlossen (ist die einzige offene Periode hinsichtlich ihrer Vorperioden)
Es soll zu diesem Zeitpunkt in dieser Kette noch keine Veranlagung oder BP-Periode im System geben. Dies soll im Folgenden an einem Beispiel verdeutlicht werden.
Wir befinden uns im Jahr 2019 und haben einen offenen BP-Zeitraum von 2016 bis 2018. Im GTC haben wir zu den Jahren 2016 bis 2019 jeweils mindesten eine Reporting Periode, eine Veranlagung Periode und eine BP Periode. Jede BP-Periode hat im Menüpunkt "Verwandte Reporting-Periode" die wenige Reporting-Periode des Jahres, welche die Datengrundlage für die Berechnung bildet. In der Regel ist dies die Periode mit dem letzten Stand des jeweiligen Jahres. Alle drei Priodenstränge sind jeweils verkettet, also ist die Vorperiode vom Jahresabschluss 2017 der Jahresabschluss-Periode 2016, die Vorperiode von der StE 2017 die StE 2016 und von der BP 2017 die BP 2016. Die BP-Perioden des vorangegangenen BP-Zeitraums sollten geschlossen werden.
Der zentrale Dialog des BP-Moduls ist der Dialog "Steuerückstellungen". Dieser Dialog ist eine Kopie des Dialogs Tatsächliche Steuern der jeweiligen BP-Periode und der zu bearbeitenden Reporting Periode als letzte Spalte. Ist ein eine Reporting Periode z.B. Jahresabschluss 2020 eine offene Periode und die letzte in der Kette (d-h. diese Periode ins in keiner Periode als Vorperiode hinterlegt) so greift der Rückstellungsdialog auf die Dialoge Tatsächliche Steuern der jeweiligen BP-Perioden und stellt noch den Dialog Tatsächliche Steuern von sich selbst dar. Ruft man jedoch den Rückstellungsdialog in der Periode JA 2019 auf, so wird ein Snapshot dieses Dialogs aufgerufen. Hintergrund ist, dass die Stände der BP-Sachverhalte sowie die Zinsen und die Zahlungen zu einem früheren Zeitpunkt einen anderen Stand hatten als zum Zeitpunkt JA 2020.
Bei jeder Änderungen der BP-Sachverhalte und der anschließenden Übernahme dieser durch die jeweilige Gesellschaft in der Periode JA 2020 sowie der anschließenden Verarbeitung durch den Organträger (Klick auf den Link "BP-Sachverhalte verarbeiten" im Dialog Einzelgesellschaft / BP-Sachverhalte) werden die Dialoge Tatsächliche Steuern jeder offenen BP-Periode neu durchgerechnet und die Verlustvorträge neu ermittelt. Somit wir der aktuelle Stand unter Berücksichtigung der aktualisierten BP-Sachverhalte im Rückstellungsdialog der Periode JA 2020 dargestellt. Der Dialog Rückstellung bleibt in den Vorgänger Perioden unverändert, da dieser ein Snapshot eines älteren Standes ist.
Wann das GTC nun die aktuellen Tatsächlichen Steuern aus den jeweiligen BP-Perioden zu Grunde legt und wann es sich um die Anzeige eines Snapshots handelt wir dadurch festgelegt, dass beim Aufruf des Dialogs Rückstellungen geprüft wird ob es eine offene Nachfolgeperiode im System gibt.
ab hier intern in Arbeit.
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Abbildung bzw Anwendung zu welchem Zweck?
Erfassung der BP-Sachverhalte
Übernahme der BP-Sachverhalte
Verarbeitung der BP-Sachverhalte
- Bilanziell
- Außerbilanziell
- Stammdaten
- Verlustvorträge
BP-Korrektur Berechnung, welche im Dialog Entwicklung VV stattfindet:
GewSt
Zeile 37 = Gewerbeertrag vor Gewerbesteuer, Freibetrag, Rundung und Verlustabzug
Zeile 38_2 = Gewerbesteuerlicher Verlustabzug
KSt
Zeile 42 = zu versteuerndes Einkommen vor Verlustabzug
Zeile 43_2 = Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug (Basis: zvE vor Verlustabzug abzgl. Eigenes zvE der OG)
-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode <0
BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 37 vor BP der Vorperiode - Zeile 37 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur
-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode >=0
BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 38_2 vor BP der Vorperiode - Zeile 38_2 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur
-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode >0
BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 37 vor BP der Vorperiode - Zeile 38_2 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur
Das gleiche kann man mit 42 = 37 und 43_2=38_2 durchspielen.
- TRR
- Periodenfremde Effekte (latent und tatsächlich) inkl. TRR Effekte
Die Veränderungen der BP-Sachverhalte können dann über einen Report (vgl. Kapitel 4.10.2.1), in dem die Veränderung der BP-Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr dargestellt werden, abgefragt werden.
Berechnung periodenfremder Effekte im GlobalTaxCenter
Tatsächliche periodenfremde Effekte im GTC
Nach IAS 12.80b ist es notwendig, die periodenfremden tatsächlichen Steuern im Anhang anzugeben. Anpassungen im Bereich der tatsächlichen Steuern, die einen Effekt auf die aktuelle Steuerbilanz haben, führen entweder zu einer dem tatsächlichen Steuereffekt entgegen laufenden periodenfremden latenten Steuer (soweit der Effekt temporär ist) oder zu einer Veränderung der permanenten Differenzen.
Zur Identifizierung der periodenfremden tatsächlichen Steuern ist der Stand der im vorangegangenen Jahresabschluss erfassten tatsächlichen Steuern (einschließlich dem Vorjahr) zu dem aktuellen Stand der tatsächlichen Steuern zu vergleichen. Technisch betrachtet handelt es sich hierbei um einen Vergleich des Dialogs "Rückstellungen" zum Zeitpunkt des vorangegangenen Jahresabschlusses mit dem jetzt aktuellen Stand des Reports ohne Berücksichtigung des aktuellen Jahres (vgl. Abbildung 70). Der ermittelte Wert wird als Vorschlagswert in der aktuellen Reportingperiode im Dialog "Tatsächliche Steuern" ausgewiesen.
Im Dialog "Rückstellungen" werden die außerhalb des GTC berechneten Zinsen manuell eingetragen. Der Wert pro Jahr enthält diejenigen Zinsen, die im laufenden Jahr enstanden sind. Aus diesem Grund ist der Vorschlagswert manuell um die Zinsen des laufenden Jahres zu korrigieren.
Das Feld "periodenfremde tatsächliche Steuern" ist automatisch mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde tatsächliche Steuern") verknüpft (siehe Anlage 3).
Die Berechnungsformel dahinter
Latente periodenfremde Effekte im GTC
Für die Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern ist die Auswirkung der Veränderungen der Vorjahres-Steuerberechnungen auf die aktuelle Steuerbilanz zu identifizieren.
Ein solcher Effekt ergibt sich bspw. auch, wenn sich durch die Erstellung der Steuererklärung in einem Folgejahr eine Änderung einer Bilanzposition ergibt (vgl. auch Abbildung 71).
Die Lösung im GTC sieht vor, die Steuerbilanz des Jahresabschlusses zunächst über eine automatische Übernahme als Basis für die Steuerberechnung in der Veranlagungsperiode heranzuziehen. Soweit die Steuererklärung durchgeführt wurde, können die hier erfassten Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht automatisch in die Steuerberechnung des neuen Jahres übertragen werden. Dort erfolgt die Anpassung auf den aktuellen Stand des Jahresabschlusses. Die Veränderungen der latenten Steuern im GTC beinhalten damit einerseits die Effekte aus der Umstellung auf Erklärungsbasis andererseits aus der unterjährigen Fortentwicklung der Bilanzansätze.
Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern aus den BP-Sachverhalten:
Die periodenfremden latenten Steuern aus BP-Sachverhalten ergeben sich durch den Vergleich der Bemessungsgrundlage der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die Attribute "technisch permanent" und "in Steuerbilanz überführt" über alle Jahre der Vorperioden mit den Bemessungsgrundlagen der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die oben genannten Attribute des aktuellen Jahres für die Vorjahre. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die BP-Sachverhalte mit unterschiedlichen Steuersätzen bewertet werden. Dies bedeutet, dass nur die Bemessungsgrundlagen mit denselben Steuersätzen verglichen werden dürfen. Das GTC ermittelt diese Werte automatisch im Hintergrund für die drei Steuersarten: KST & GewSt, KST und GewSt.
Dieser Effekt wird als periodenfremde latente Steuern im Dialog "Sonstige" als Vorschlagswert mit den periodenfremden latenten Steuern aus der Umstellung auf Erklärungsbasis ausgewiesen (siehe hierzu Kapitel 4.10.1.1, Report „Periodenfremde latente Steuern“). Der gesonderte Effekte aus den BP-Sachverhalten kann dem Report "Periodenfremde latente Steuern" entnommen werden.
Das Feld "Periodenfremde latente Steuern" ist mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde latente Steuern") verknüpft, siehe Anlage 3.
Die Berechnungsformel dahinter
- Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises GewSt aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus Vorjahr * GewSt.
„+“
- Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises KST aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus Vorjahr * KST.
„+“
- Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises GewSt&KST aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus Vorjahr * GeWST&KST.
= Vorschlagswert
- Hier müssen noch die Waherscheinlichkeiten in sofern berücksichtigt werden, dass nur die BP-Sachverhalte mit einer Wahrscheinlichkeit >50% herangezogen werden.
BP-Logik hinter den einzelnene BP Zeilen
im Dialog Tatsächliche Steuern gibt es folgende für den Datentransfer relevante BP Zeilen:
BPI _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp "BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“,
BPII _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – perm "BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Perm“,
BPIII außerbilanzielle Sachverhalte - aus BP "BP_KSt“
BPIV Korrektur KSt. BP-Sachverhalte (wenn nicht für GewSt. relevant) "BP_GewSt_Korrektur_KSt“,
BPV StB Mehr- Mindergewinn (temp.) - aus BP (nur GewSt.) "BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Temp“,
BPVI StB Mehr- Mindergewinn (perm.) - aus BP (nur GewSt.) "BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Perm“,
BPVII Sachverhalte aus BP GewSt "BP_GewSt
Welche Zeile des Dialogs Tatsächliche Steuern mit welchem Betrag befüllt wird hängt von den folgenden Auswahlkriterien ab:
Kategorie: bilanziell/außerbilanziell,
bei bilanziell von: temporär und permanent
Steuerart: KST, GEWST und KST&GEWST und
Folgenden Zusammenhang gibt es:
Zeile | Einstellungen in BP-Sachverhalt |
---|---|
BP I _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp „BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“ | bilanziell, temporär und KST |
BP II _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – perm „BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Perm“ | bilanziell, permanent und KST |
BP III außerbilanzielle Sachverhalte - aus BP „BP_KSt“ | außerbilanziell, KST und KST&GEWST |
BP IV Korrektur KSt. BP-Sachverhalte (wenn nicht für GewSt. relevant) „BP_GewSt_Korrektur_KSt“ | KST*(-1) _ Alle BP-Sachverhalte (KST, KST & GEWST)- BP_Sachverhalte (KST & GEWST) |
BP V StB Mehr- Mindergewinn (temp.) - aus BP (nur GewSt.) „BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Temp“ | bilanziell, temporär und GEWST |
BP VI StB Mehr- Mindergewinn (perm.) - aus BP (nur GewSt.) „BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Perm“ | bilanziell, permanent und GEWST |
BP VII Sachverhalte aus BP GewSt „BP_GewSt | außerbilanziell, GEWST |
Einträge in außerbilanziellen Effekten haben keine Auswirkung auf die Übertragung in die BP Zeilen! Es gibt folgende Einträge:
1. ---
2. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
3. §8b KStG Sachverhalte
4. GewSt. Hinzurechnungen
5. GewSt. Kürzungen
6. AstG Korrekturen
7. Anpassung des Verlustvortrages
Beispiele
Wie bilde ich BP-Zeiträume ab?
Standardfälle im Beispiel
Sondersachverhalte
Simulationen