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Rollen anlegen und verwalten

Im Stammdatendialog Rollen werden Rechte verwaltet. Das im GTC implementierte Rollenkonzept ermöglicht eine differenzierte Steuerung des Zugriffs auf die Daten. Das Vier-Augen-Prinzip zur Qualitätssicherung der Daten wird dadurch unterstützt. Die angelegten Rollen sind in der Übersicht des Dialogs aufgelistet.

Eine Rolle ist die Zusammenstellung mehrerer Berechtigungen – zunächst ohne konkrete Zuweisung zu Gesellschaften. Die im Dialog Rollen angelegten Berechtigungen können im Dialog Benutzer Anwenderindividuell zugewiesen werden.

Name [  ]

Anlage einer neuen Rolle

Nach einem Klick auf den Button [  ] öffnet sich ein Unterdialog in dem für die anzulegende Rolle ein Name festgelegt werden muss. Der Rollenname ist frei wählbar und kann zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden.

Die ID wird vom GTC vergeben und dient zur eindeutigen Kennzeichnung der jeweiligen Rolle.

Zuweisung von Berechtigungen zu einer angelegten Rolle

Berechtigungen [Objekt-Wert]

Nach der Anlage der Rolle können Berechtigungen zugewiesen werden. Hierzu steht ein Drop-Down-Menü mit Auswahlboxen zur Verfügung. Die Auswahlliste zeigt alle möglichen Kombinationen von Objekten [z.B. Stammdatenbereich Master Data] und Werten [Read, Edit] an.


Eine Übersicht der möglichen Objekt-Werte und der damit verbundenen Berechtigungen bzw. Eigenschaften, kann bei AMANA angefordert werden. Über das Plus-Symbol können mehrere Berechtigungen pro Rolle definiert werden.

Cascading

Wird die Auswahlbox Cascading ausgewählt, wird die jeweilige Berechtigung kaskadierend vergeben [Attribut ist somit nur für gesellschaftsspezifische Berechtigungen relevant]. Wird beispielweise im Dialog Benutzer einem Anwender das Recht zugewiesen bei der Obergesellschaft den Bilanzvergleich zu editieren, gilt diese Berechtigung auch für untergeordnete Einzelgesellschaften. Häufiger Anwendungsfall ist hierbei z.B. ein Teilkonzern: Dem Teilkonzernverantwortlichen muss nicht pro Einzelgesellschaft des Teilkonzern eine Rolle vergeben werden. Die zugewiesene Rolle muss nur für die Obergesellschaft zugewiesen werden und gilt dann kaskadierend für alle untergeordneten Gesellschaften.

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