Hinweise zu XML-Konvertern

Ein XML-Konverter sorgt dafür, dass für ein Land unter Berücksichtigung der Eigenheiten und Vorgaben jenes Landes DAC6-Meldungen als XML-Datei im DAC6-Modul erstellt werden können. Standardmäßig sind die XML-Konverter automatisch aktiviert und in der neuesten Version verfügbar, sofern es sich um eine aktuelle Version des DAC6-Moduls handelt. Für folgende Länder können derzeit Meldung abgegeben werden:

LandVersion

Belgien

EU: 4.04

Eigenes: 1.3

Deutschland

EU: 4.01 (lt. CobrA 4.04 äquivalent)

Eigenes: 1.07

Frankreich

EU: 4.04

Eigenes: 1.5

Griechenland

EU: 4.04

Eigenes: 2.05

IrlandEU: 4.04
Italien

EU: 4.04

Eigenes: 2.0

MaltaEU: 3.02
Niederlande

EU: 4.04

Eigenes: 1.5

ZypernEU: 4.04

Da die Ländervorgaben teils unterschiedlich sind, werden nachfolgend Besonderheiten und Abweichungen zum deutschen XML-Schema erfasst. Diese beziehen sich auf zusätzliche Angaben in der Stammdaten oder weitere Felder in der Bewertung

Belgien

Für Belgien wurden zusätzliche Felder im Dialog Bewertung hinzugefügt. Diese sind teilweise, abhängig der gewählten Kennzeichen, verpflichtend anzugeben.


Gesetzliche Grundlage der Meldepflicht: Gesetzliche Grundlage für die Meldung

CRS Avoidance Gestaltung: Dialogoptionen werden angezeigt, wenn das Kennzeichen D1 ausgewählt wurde

Opaque Offshore Structure: Dialogoptionen werden angezeigt, wenn das Kennzeichen D2 ausgewählt wurde

Frankreich

In Frankreich sind sind die Felder E-Mail-Adresse und Identifikationsnummer Pflichtangaben. Beide Angaben können in den jeweiligen Stammdatendialogen Gesellschaften oder Intermediäre angepasst werden.


E-Mail-Adresse: Die E-Mail-Adresse der Person, die für Rückfragen der französischen Finanzbehörde zur Verfügung steht

Identifikationsnummer: Nummer zur Identifikation im Format: SIREN, SIRET, GIIN, AMF, LEI oder einem Äquivalent

Europa

Alle erzeugten XML-Dateien, welche das EU-Schema benutzen, müssen nach der Erzeugung bearbeitet werden. Laut der europäischen Dokumentation bleiben die Felder ArrangementID und DisclosureID in der XML-Datei leer, falls es sich um eine initiale Meldung handelt bzw. noch keine IDs vorhanden sind. Jedoch schreibt das XML-Schema vor, dass die Felder immer befüllt sein müssen. Aus diesem Grund werden ArrangementID und DisclosureID mit Standardwerten aufgefüllt, damit die Validierung im DAC6-Modul stimmt. Die Korrektur der XML-Datei kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:


ArrangementID Alt: <ArrangementID MarketableArrangement="false">ITA00000000000000</ArrangementID> 

ArrangementID Neu: <ArrangementID MarketableArrangement="false"></ArrangementID>


DisclosureID Alt: <DisclosureID>ITD00000000000000</DisclosureID>

DisclosureID Neu: <DisclosureID></DisclosureID>

Italien

Die E-Mail-Adresse ist verpflichtend und muss in den Stammdaten Gesellschaften oder Intermediäre hinterlegt werden.  


E-Mail-Adresse: Die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Gesellschaft