/
Verkuerzte Steuerberechnung: Dialog Tatsaechliche Steuern

Verkuerzte Steuerberechnung: Dialog Tatsaechliche Steuern


Der Dialog Tatsรคchliche Steuern wird standardmรครŸig gekรผrzt dargestellt. Alle Zeilen mit dem Wert o,oo in allen Spalten werden ausgeblendet und kรถnnen mit dem Button [] wieder eingeblendet werden.

Rechenlogik und Anzeigeoptionen

Im Dialogkopf kann die Steuerberechnung รผber einen Klick auf [] oder [] verlรคngert oder verkรผrzt werden. Die zweite Spalte des Dialogs zeigt die Rechenlogik [+/-], mit der die manuell eingetragenen oder automatisch vorgegebenen Werte jeder Zeile berรผcksichtigt werden.

Steuerberechnung

Organgesellschaften, Zwischenorgantrรคger und Personengesellschaften mรผssen vorweg nachrichtliche Informationen zur Zinsschranke sowie zu vororganschaftlichen und organschaftlichen Ergebnisabfรผhrungen erfassen. Diese Informationen werden auf der nachgelagerten Stufe fรผr Zwecke der Steuerermittlung verwendet.

Die Angaben zur Zinsschranke werden รผber den Organkreis pro Organgesellschaft eingegeben und aufsummiert. Organtrรคger und Zwischenorgantrรคger geben nur eigene Betrรคge ein. Die Betrรคge der jeweiligen Organtรถchter werden aus dem BMG-Transfer รผbernommen und den eigenen Werten hinzugerechnet. Der Organtrรคger bekommt diese Informationen fรผr seine Zinsschrankenberechnung zur Verfรผgung gestellt und kann diese anschlieรŸend automatisch berรผcksichtigen.

(Vor-)organschaftliche Mehr- und Minderabfรผhrungen:

Vermรถgensunterschiede auf Ebene der Organgesellschaft fรผhren dazu, dass der an den Organtrรคger abgefรผhrte Gewinn den Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft unterschreitet [Minderabfรผhrungen] oder รผberschreitet [Mehrabfรผhrungen]. Infolgedessen ist nach ยงย 14ย Abs.ย 4ย KStG auf Ebene des Organtrรคgers ein aktiver oder passiver Ausgleichsposten fรผr Organschaftsverhรคltnisse zu bilden. Besonderheiten ergeben sich bei vororganschaftlichen Vermรถgensunterschieden.

Die auรŸerhalb vom GlobalTaxCenter (z. B. in SmartTaxBalance) berechneten organschaftlichen und vororganschaftlichen Vermรถgensunterschiede der Organgesellschaft sind in das GlobalTaxCenter fรผr die Erstellung der Steuererklรคrung zu รผbernehmen. Die organschaftlichen Ausgleichsposten werden pro Organgesellschaft fortentwickelt und im Global Tax Center im Dialog Tatsรคchliche Steuern eingetragen.

Die Zeilen werden entsprechend ihrer Bezeichnung weiterverwendet. Hier eine kurze Erlรคuterung:

N-4.0: Summe aller vororganschaftlichen Mehrabfรผhrungen (Summe aus N-4.1 bis N-4.3).

N-4.1: Hier sind vororganschaftliche Mehrabfรผhrungen i. S. d. ยง 14 Abs. 3 S. 1 KStG zu erfassen soweit diese nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen. Werden Daten aus SmartTaxBalance importiert, so wird der entsprechende Importwert als Vorschlagswert in dieser Zeile eingefรผgt. Ist eine andere Wรผrdigung notwendig, so ist der Vorschlagswert entsprechend der steuerrechtlichen Behandlung in die Zeilen N-4.2 oder N-4.3 einzutragen und entsprechend der Wert in Zeile N-4.1 zu reduzieren.

Werte in dieser Zeile N4.1 werden in die Anlage OG und im Formular KSt1F der jeweiligen Organgesellschaft fรผr die Erstellung der Steuererklรคrung รผbernommen. Zusรคtzlich lรถsen Sie beim Organtrรคger mit Speichern des Bemessungsgrundlagentransfers einen automatisch generierten Sachverhalt i. S. d. ยง 8b Abs. 1 KStG mit entsprechender Kapitalertragsteuer aus.

N-4.2: Hier sind vororganschaftliche Mehrabfรผhrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto einzutragen. Die Eintragung hier wird in KSt1F und Anlage OG entsprechend weiterverarbeitet. Es erfolgt keine automatische Anlage eines 8b-Sachverhalts.

N-4.3: Hier sind vororganschaftliche Mehrabfรผhrungen, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen,ย einzutragen. Die Eintragung wird in KSt1F und Anlage OG entsprechend weiterverarbeitet. Im Unterschied zur Zeile N-4.1 erfolgt keine Eintragung eines Sachverhalts i. S. d. ยง 8b Abs. 1 KStG mit entsprechender Kapitalertragsteuer beim Organtrรคger. Soweit es sich um eine steuerfreie Ausschรผttung handelt, ist ein entsprechender Sachverhalt manuell beim Organtrรคger anzulegen. (vororganschaftliche Mehrabfรผhrung ohne KapESta-Einbehaltung)

N-5.1: Hier sind vororganschaftliche Minderabfรผhrungen i. S. d. ยง 14 Abs. 3 S.2 KStG einzutragen. Eine entsprechende Verarbeitung in KSt1F und Anlage OG erfolgt bei der jeweiligen Organgesellschaft.

N- 6: Hier sind organschaftliche Mehrabfรผhrungen i. S. des ยง 14 Abs. 4 S.1 KStG einzutragen. Die Werte werden in die Anlage OG รผbernommen und dem Organtrรคger รผber den BMG-Transfer fรผr die Verarbeitung in Anlage OT und KSt1A zur Verfรผgung gestellt.

N- 7: Hier sind organschaftliche Minderabfรผhrungen i. S. des ยง 14 Abs. 4 S.1 KStG einzutragen. Die Werte werden in die Anlage OG รผbernommen und dem Organtrรคger รผber den BMG-Transfer fรผr die Verarbeitung in Anlage OT und KSt1A zur Verfรผgung gestellt.

MM_Check: Hier wird als Hilfestellung eine Validierung zwischen steuerlichen Mehr-Minderergebnis i. S. d. ยง 60 Abs. 2 EStDV ohne True Up und Aufteilung in organschaftliche und vororangschaftliche Mehr- und Minderabfรผhrungen vorgenommen. Die Validierung hat keinen Einfluss auf den Meilenstein oder andere Wertรผbernahmen, sondern stellt ausschlieรŸlich eine Hilfestellung dar.

Steuerberechnung

Die Steuerberechnung im Dialog Tatsรคchliche Steuern startet mit dem Gewinn [+]/Verlust [-] laut GuV nach Steuern der Gesellschaft [Zeile 0.1]. Alternativ kann รผber sog. Flags [Kundenspezifische Systemeinstellungen] der Ausgangspunkt Handelsbilanzergebnis vor Ertragsteuern und Rรผcklagen [Zeile 1.1] gewรคhlt werden.

Wird mit dem Gewinn [+]/Verlust [-] laut GuV nach Steuern gestartet, erfolgt eine รœberleitung auf das Handelsbilanzergebnis vor Ertragsteuern und Rรผcklagen [Zeile 1.1]. Dieses Ergebnis wird in Zeile 1.2 fรผr [Zwischen-]organtrรคger um erhaltene Umlagen gemindert, da diese รผber den BMG-Transfer automatisiert an den Organtrรคger gemeldet werden. Ergebnis dieser Berechnung ist die Zeile 1.3 Handelsbilanzergebnis vor Ertragsteuern und Rรผcklagen nach erhaltenen Umlagen.

Dieser Betrag ist Ausgangspunkt fรผr zwei Berechnungen: Zunรคchst wird in den Zeilen 1.3 bis 1.10 das Handelsbilanzergebnis bzw. Gewinnabfรผhrung [netto] berechnet. Im Anschluss daran erfolgt die รœberleitung zum zu versteuernden Einkommen [z.v.E; Zeile 28]. Zunรคchst wird unter Berรผcksichtigung der Abweichungen nach ยง 60 Abs. 2 EStDV der Steuerbilanzgewinn ermittelt [Zeilen 1.3 bis 3]. Der Wert fรผr das steuerliche Mehr-/Minderergebnis [Anteil temporรคr und permanent] wird durch das GTC basierend auf dem Bilanzvergleich des aktuellen und vorherigen Jahres [in den Stammdaten unter Perioden definierte Vorperiode] als Vorschlagswert angezeigt. Die Unterscheidung zwischen temporรคr und permanent erfolgt fรผr Zwecke der TRR. Reports ermรถglichen eine Nachvollziehbarkeit des Vorschlagswerts [Vergleich HGB โ€“ StB im Hauptdialog Reports]. Auch True-Up Effekte werden bei entsprechender Konfiguration der Periodenstruktur als Vorschlagswert angezeigt und kรถnnen per Report detailliert analysiert werden.

AnschlieรŸend werden gemรครŸ der Systematik zur Ermittlung des z.v.E. auรŸerbilanzielle Hinzurechnungen und Kรผrzungen [wie z.B. nicht abzugsfรคhige Betriebsausgaben und steuerfreie Ertrรคge] erfasst.

Die Eingabe von gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen [Zeile 29] und Kรผrzungen [Zeile 32] leitet รผber vom z.v.E. zum Gewerbeertrag vor Gewerbesteuer.

Das so modifizierte Einkommen vor Gewerbesteuer ergibt den Gewerbeetrag vor Gewerbesteuer, Freibetrag, Rundung und Verlustabzug [Zeile 37]. Dieser ist Ausgangspunkt fรผr die Berechnung der Gewerbesteuer [Zeilen 38.1 bis 40]. Bei dieser Berechnung werden evtl. Verlustvortrรคge unter Berรผcksichtigung der Mindestbesteuerung sowie die Hebesรคtze aus den Stammdaten, der Gewerbesteuermessbetrag sowie ein evtl. Freibetrag i.S.d ยง 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG fรผr Personengesellschaften berรผcksichtigt. Die auf diesem Wege ermittelte Gewerbesteuer geht in die Berechnung der Gewerbesteuerrรผckstellung [Zeilen 74 bis 77] sowie der Ermittlung der Summe der tatsรคchlichen Steuern vom Einkommen und Ertrag [Zeile 62] ein.

Das z.v.E laut Zeile 28 bildet ebenso den Ausgangspunkt fรผr die Berechnung der Kรถrperschaftsteuer [Zeilen 42 bis 49.3]. Das z.v.E wird angepasst um: Verlustabzug, Ausgleichszahlung sowie eigenes z.v.E der Organgesellschaft.

Bei Organgesellschaften und Zwischenorgantrรคgern wird auf Basis der ermittelten Bemessungsgrundlage ggf. eine Steuerumlage berechnet.

Im Nachgang an die Berechnung der Kรถrperschafsteuer findet in den Zeilen 50 sowie 50.1 die Berechnung des festzusetzenden Solidaritรคtszuschlags statt.

In den Zeilen 55.1 bis 55.7 erfolgt die Aufstellung aller anrechenbaren und nicht anrechenbaren Steuern [eigene, der Organgesellschaften sowie aus Personengesellschaften].

Im Anschluss daran erfolgt die Zusammenfassung der tatsรคchlichen Steuern vom Einkommen und Ertrag zur Vervollstรคndigung, sowie zur Darstellung fรผr die steuerliche รœberleitungsrechnung [TRR].

In den Zeilen 64 bis 77 erfolgt die Ermittlung der Zufรผhrung zur Kรถrperschaftsteuer, Gewerbesteuer- und Solidaritรคtszuschlagsrรผckstellung.

Die Zeilen 87 ff. dienen der Umgliederung von im Eigenkapital und im Other Comprehensive Income erfasten Ertragsteuern.

In der Zeile 88 erfolgt die Abbildung der Aufzinsung des KSt-Guthabens.

Die Zeile 88 bildet den Abschluss der Steuerberechnung. Nachrichtlich erfolgt im Anschluss daran zunรคchst eine Zusammenstellung von Werten fรผr die TRR [N11-NV17] sowie zur Abbildung der Bruttomethode [N30 bis N38.3].

Hinweise zur Nutzung von bzw. Zufรผhrung zu Verlustvortrรคgen

Die Verlustnutzung wird in der Zeile 38.2 fรผr die Gewerbesteuer und in Zeile 43.2 fรผr die Kรถrperschaftssteuer automatisch ermittelt. Zuvor ist der verfรผgbare Verlustvortrag in der Zeile 38.1 bzw. 43.1 einzutragen. Die Mindestbesteuerung wird automatisch berรผcksichtigt.

Die Vorschlagswerte stammen aus dem Dialog Verlustvortrag [Unterdialog Entwicklung Verlustvortrag] und entsprechen dem Stand der Vorperiode zzgl. der Anpassung der Vorperiode [z.B. aufgrund abweichender Steuererklรคrung]. Die Verlustnutzung wird wiederum fรผr die Entwicklung des Verlustvortrags berรผcksichtigt.

Wenn der Gewerbeertrag [Zeile 37] oder das Einkommen vor Gewerbesteuer [Zeile 28] negativ ist, so wird dieser Betrag automatisch im Dialog Entwicklung Verlustvortrag als Zufรผhrung aktuelle Periode und Erhรถhung des kรถrperschaftsteuerlichen- oder gewerbesteuerlichen Verlustvortrags angezeigt.

Zu beachten ist, dass die Funktion fรผr die Nutzung oder Zufรผhrung von Verlustvortrรคgen deaktiviert ist, wenn die Gesellschaft Teil einer Organschaft ist und daher ihre Bemessungsgrundlagen an den Organtrรคger transferiert.

Hinweise zu periodenfremden tatsรคchlichen Steuern und Quellensteuern

Periodenfremde tatsรคchliche Steuern werden im GTC nicht berechnet [Ausnahme: Nutzung des BP-Moduls]. Die Werte sind extern zu ermitteln und manuell einzugeben. In den vorgesehenen Zeilen sind ausschlieรŸlich eigene periodenfremde Steuern zu erfassen. Diese werden als externe Steueraufwand gebucht. In der Zeile 60.1 sind zudem die nicht anrechenbaren auslรคndischen Quellensteuern einzutragen sowie sie nicht schon aus den Zeile 27.2 [Auslรคndische Steuern auf Einkรผnfte aus Betriebsstรคtten] , 27.3 [Auslรคndische Steuern auf Einkรผnfte aus Betriebsstรคtten] und 27.5 [Andere auslรคndische Steuern] in die Zusammenfassung Zeile 60.2, 60.3 und 60.4 รผbernommen werden.

Hinweise zu den verwendeten Steuersรคtzen

Der verwendete Steuersatz fรผr die Kรถrperschaftsteuer und den Solidaritรคtszuschlag wird den Stammdaten entnommen [Dialog Lรคnder]. Der Gewerbesteuersatz wird aus dem Gewerbesteuermessbetrag sowie dem gesellschaftsindividuellen Hebesatz [Dialog Gesellschaft] ermittelt. Falls im Dialog Basisdaten im Hauptdialog Einzelgesellschaft jedoch ein abweichender Hebesatz definiert ist, wird dieser vorrangig verwendet.

Transfer von Bemessungsgrundlagen

Bei Zwischenorgantrรคgern, Organtrรคgern sowie Mitunternehmern von Personengesellschaften werden die Bemessungsgrundlagen der untergeordneten Gesellschaft[en] in die Berechnung der tatsรคchlichen Steuern einbezogen. Im Dialog Tatsรคchliche Steuern werden dann neben der Spalte Eigene Werte die separate Spalte fรผr Werte aus OG eingeblendet. In der Spalte Summe werden die Werte zur vollstรคndigen Steuerberechnung aufaddiert. Fรผr Zwecke der [Stand-Alone] TRR ist die Spalte Eigene Werte relevant.

Die Werte der Organgesellschaft bzw. Personengesellschaft werden dem Dialog BMG-Transfer entnommen. Fรผr Zwecke der Datenรผbernahme muss dieser Dialog deshalb zuvor gespeichert werden.

Hinweise zur Zusammenfassung der berechneten und manuell erfassten Ertragsteuern

Die errechneten Steuern werden abhรคngig von der Konfiguration der Stammdaten [Umlagen] als Steuerumlage oder Steuer angezeigt. Wenn Organgesellschaften nicht mit Umlagen belastet werden, erscheint hier kein Wert. Die fiktiv ermittelten Umlagen werden unter der Berechnung in den Zeilen N11 [Fiktive Kรถrperschaftssteuer-Umlage] bis N14 [Differenz zur erwarteten Gewerbesteuer] nachrichtlich angezeigt. Zeile 62 [Summe der tatsรคchlichen Steuern vom Einkommen und Ertrag] muss daher dem Steueraufwand der Gesellschaft fรผr die Reportingperiode entsprechen. Nicht gezeigt werden Umlagen, die von Organtrรคgern und Zwischenorgantrรคgern den Organgesellschaften weiterbelastet werden; diese werden in den Zeile 1.7 [Kรถrperschaftsteuer], 1.8 [Solidaritรคtszuschlag] und 1.9 [Gewerbesteuer] in der Spalte Werte aus OG gezeigt.

Related content