170205079 - SteuerlicherGewinnUngleichJahresueberschussGuVZahlungsinstitute - ERiC 31 - Bilanz_6.2
Beschreibung
Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil "GuV" angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil "steuerliche Gewinnermittlung" angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Zahlungsinstitutetaxonomie).
Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2
- Tz. B.14.3.2.6
Fehler-/Infotext
Die Angaben zu den Positionen 'isPi.netIncome' und 'fpl.netIncome' weichen voneinander ab. Dies ist bei der vorliegenden Ausprägung von 'genInfo.company.id.legalStatus' nicht zulässig.