Hinweise zum Jahresupdate


 Umsatzsteuervoranmeldung


Wichtige Hinweise zum Jahresupdate 2024

Die Jahresversion VAT@GTC 24.00 ist ab dem 11.01.2024 verfügbar. Bitte beachten Sie hierfür die aktuellen technischen Anforderungen.

Anpassungen des Mappings für die Voranmeldungen 2024

Mit dem Umsatzsteuervoranmeldungsformular 2024 hat das Bundesministerium für Finanzen keine Änderungen vorgenommen, somit verändert sich das Mapping nicht.


Vorschlag für das Mapping Voranmeldung 2024 → Jahreserklärung

Anpassungen des Mappings für die Voranmeldungen 2023

Mit dem Umsatzsteuervoranmeldungsformular 2023 hat das Bundesministerium für Finanzen das Layout des Vordrucks neugestaltet und die Nummerierung der Zeilen angepasst. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Feld-ID's, sodass daraus keine Änderungen für das Mapping hervorgehen.


Mit dem Umsatzsteuervoranmeldungsformular 2023 sind zwei neue Feld-ID's hinzugefügt worden.

Steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben

Feld-ID 87 zum Steuersatz von 0%

Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

Feld-ID 90 zum Steuersatz von 0%

Anpassungen des Mappings für die Voranmeldungen 2022

Das Umsatzsteuervoranmeldungsformular 2022 hat sich zum Vorjahr nicht geändert. Es folgen keine Änderungen für das Mapping.

Erklärung zu Zeile 24 (Feld-ID 76 und 80):

Das BMF gibt bekannt, dass "[...]mit Wirkung zum 1.1.2022 in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG jeweils die Angabe "10,7 Prozent" durch die Angabe "9,5 Prozent" ersetzt. Der neue Wert ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Zeilen 24 (Kennzahl - Kz - 76/80) des Seite 2 des Vordruckmusters USt 1 A zu berücksichtigen. Das Vordruckmuster USt 1 E wurde entsprechend angepasst." Die Anpassung hat keine Auswirkungen auf das Mapping der VA.

Link Vordruck BMF

Vorschlag für das Mapping Voranmeldung 2022→ Jahreserklärung



 Umsatzsteuerjahreserklärung

 Deutsch

Anpassungen des Mappings für die Jahreserklärung 2021

Gleichlaufend zur VA wurde die Feld-ID 637 hinzugefügt (in VA 2021 Feld-ID 37). 

Gleichlaufend zur VA wurde die Feld-ID 650 hinzugefügt (in VA 2021 Feld-ID 50). 

Gleichlaufend zur VA ist die Feld-ID 287 um die steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. 29 UStG erweitert. Der Text im Formular wurde nicht angepasst.

Gleichlaufend zur VA wurden Feld-ID 877 und 878 erweitert. Umsätze nach §13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG wurden um die Nr. 12, sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, erweitert und sind hier vom Leistungsempfänger nebst Steuer zu erklären.

Gleichlaufend zur VA sind in Feld-ID 209 die Umsätze nach §13b Abs. 2 Nr. 12 UStG vom leistenden Unternehmen zu erfassen. Der Text im Formular wurde nicht angepasst.

Feld-ID 213 und 214 werden ab dem 1.07.2021 um innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des §3a Abs. 5 Sätze 3 und 4 UStG und §3c Abs. 4 Sätze 1 und 2 UStG erweitert.

Feld-ID 208 und 206: Auf Grund der Änderung der Bestimmung des Orts der Lieferung nach § 3c UStG sind nur noch bis zum 30. Juni 2021 erbrachte Beförderungs- und Versendungslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet einzutragen. 

Feld-ID 791  wurde um "von bestimmten Gegenständen und Anlagegold" erweitert.


Feld-ID 367 fällt ersatzlos weg. Hier wurde infolge eines Wechsels der Besteuerungsgrundlage der Betrag der Anzahlungen, für die die anzurechnende Steuer in Zeile 56 angegeben worden ist, erfasst.


Anlage UN

Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen eines im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmers an Nichtunternehmer im
Inland sind für den Fall der Teilnahme an dem besonderen Verfahren nach § 18 Abs. 4c und 4d UStG nur noch bis zum 30. Juni 2021 in der Anlage UN in den Zeilen 27 bis 29 einzutragen. 


Hinweise und Formular des BMF