Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 16 Next »


 Deutsch

Anpassungen des Mappings für die Jahreserklärung 2021

Gleichlaufend zur VA wurde die Feld-ID 637 hinzugefügt (in VA 2021 Feld-ID 37). 

Gleichlaufend zur VA wurde die Feld-ID 650 hinzugefügt (in VA 2021 Feld-ID 50). 

Gleichlaufend zur VA ist die Feld-ID 287 um die steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. 29 UStG erweitert. Der Text im Formular wurde nicht angepasst.

Gleichlaufend zur VA wurden Feld-ID 877 und 878 erweitert. Umsätze nach §13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG wurden um die Nr. 12, sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, erweitert und sind hier vom Leistungsempfänger nebst Steuer zu erklären.

Gleichlaufend zur VA sind in Feld-ID 209 die Umsätze nach §13b Abs. 2 Nr. 12 UStG vom leistenden Unternehmen zu erfassen. Der Text im Formular wurde nicht angepasst.

Feld-ID 213 und 214 werden ab dem 1.07.2021 um innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des §3a Abs. 5 Sätze 3 und 4 UStG und §3c Abs. 4 Sätze 1 und 2 UStG erweitert.

Feld-ID 208 und 206: Auf Grund der Änderung der Bestimmung des Orts der Lieferung nach § 3c UStG sind nur noch bis zum 30. Juni 2021 erbrachte Beförderungs- und Versendungslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet einzutragen. 

Feld-ID 791  wurde um "von bestimmten Gegenständen und Anlagegold" erweitert.


Feld-ID 367 fällt ersatzlos weg. Hier wurde infolge eines Wechsels der Besteuerungsgrundlage der Betrag der Anzahlungen, für die die anzurechnende Steuer in Zeile 56 angegeben worden ist, erfasst.


Anlage UN

Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen eines im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmers an Nichtunternehmer im
Inland sind für den Fall der Teilnahme an dem besonderen Verfahren nach § 18 Abs. 4c und 4d UStG nur noch bis zum 30. Juni 2021 in der Anlage UN in den Zeilen 27 bis 29 einzutragen. 


Hinweise und Formular des BMF

Feldbezeichnungen 2021


Zeile in der JEFeldbezeichnung im VAT@GTC
67ur37
68ur38b
69ur39
70ur40
104ur51
147je86x1/je86x2
148je87x1/je87x2
149je88x1/je88x2
169je108 (SVZ)

Feldbezeichnungen 2020

Zeile in der JEFeldbezeichnung im VAT@GTC
67ur37
68ur38b
69ur39
70ur40
104ur51
147je86x1/je86x2
148je87x1/je87x2
149je88x1/je88x2


Feldbezeichnungen 2019

Zeile in der JEFeldbezeichnung im VAT@GTC
67ur37
68ur38b
69ur39
70ur40
106ur51
147je86x1/je86x2
148je87x1/je87x2
149je88x1/je88x2



Feldbezeichnungen 2018

Zeile in der JEFeldbezeichnung im VAT@GTC
67ur37
68ur38b
69ur39
70ur40
108ur51
147je86x1/je86x2
148je87x1/je87x2
149je88x1/je88x2

 English

Field names 2020


Line in the DeclarationField name in VAT@GTC
67ur37
68ur38b
69ur39
70ur40
104ur51
147je86x1/je86x2
148je87x1/je87x2
149je88x1/je88x2


Field names 2019


Line in the DeclarationField name in VAT@GTC
67ur37
68ur38b
69ur39
70ur40
106ur51
147je86x1/je86x2
148je87x1/je87x2
149je88x1/je88x2



Field names 2018


Line in the DeclarationField name in VAT@GTC
67ur37
68ur38b
69ur39
70ur40
108ur51
147je86x1/je86x2
148je87x1/je87x2
149je88x1/je88x2



  • No labels