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Des Weiteren wurde der vortragsfähige Verlustvortrag für Zwecke der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer automatisiert. Der Verlustvortrag wird automatisch aus der Vorperiode bzw. der letzten true up Periode in die laufende Steuerberechnung übernommen. Für diesen Zwecke wurde in der Anlage Verluste die Zeile 11.1 bzw. in der GewSt 1 A die Zeile 140.1 eingefügt. Sofern hier Anpassungsbedarf besteht, kann der automatisch berechneter Wert manuell angepasst werden (Zeile 11.2 Anlage Verluste bzw. 140.2 GewSt 1 A).

Note

Bitte beachten Sie, dass Eingaben im Dialog Entwicklung Verlustvortrag im VZ 2019 (oder älter) nicht über die Bewegungsdatenkopie in den VZ 2020 kopiert werden können. Bitte prüfen Sie nach der Kopie die Eingaben in den Zeile 140 ff. GewSt 1 A.


Körperschaftsteuererklärung

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