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Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2020" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2020 zur Verfügung. Die Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2020 resultieren hauptsächlich aus  aus Anpassungen im optimierten Bruttoverfahren, Änderung der Finanzverwaltungsauffassung hinsichtlich einzelner Sachverhalte zum InvStG sowie die Abbildung der Corona-SteuerhilfegesetzenSteuerhilfegesetze. Darüber hinaus wurden viele Änderungen in den Validierungsregeln des ERIC ERiC vorgenommen. Im Weiteren wurde die im VZ 2019 begonnene Überarbeitung des Datenflusses bei Beteiligungen an Personengesellschaft fortgeführt.

Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier. Die Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärungen können Sie hier detailliert nachlesen.

Berechnung GewSt 1 A Zeile 87.1 mit Faktor

Überarbeitete Formulare / Anlagen

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Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Körperschaftsteuererklärung überarbeitet (Auszug):

KSt 1Mantelbogen
Anlage GKErmittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 
Anlage OGHinzurechnungen / Kürzungen bei Organträgern
Anlage WAWeitere Angaben / Anträge
Anlage KSt 1 FErmittlung des steuerlichen Einlagekontos
Anlage VerlusteBerechnung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10 d EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG 

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Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):

GewSt 1 AGewerbesteuererklärung
Anlage BEGBeteiligung an Körperschaften

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Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet (Auszug):

ESt 1 B  B
Anlage FB
FE 1 bis FE 5
FE-KAP 1 / FE-KAP 2
FE-KAP-INV

Neue Formulare / Anlagen

Feststellungsformulare

Die folgenden Anlagen bzw. Formulare wurden im VZ 2020für 2020 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung neu hinzugefügt:

Anlage Corona-HilfenCorona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse

Entfallene Formulare / Anlagen

????Es sind keine Anlagen bzw. Formulare entfallen.

Allgemeines

Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage

Der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage kann aktuell ausschließlich über das Online-Portal 'Mein ELSTER' gestellt werden. Bisher sind keine Planungen bekannt, dass dieser Antrag in der ERiC-Schnittstelle integriert werden soll. Weitere Informationen finden Sie beim BMF über diesen Link.

Laut Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung (Nummer 72) sind erfolgswirksam erfasste Forschungszulagen in der Zeile 51 Anlage GK zu erfassen (gesonderte GTC-Zeile 51.11; ID: 2020.000002)

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Note

Bitte beachten Sie, dass in der Gewerbesteuererklärung sowie in den Feststellungserklärungen max. maximal 10 Steuergestaltungen erklärt werden können. In der Körperschaftsteuererklärung können bereits 99 einzelne Steuergestaltungen erklärt werden. Bitte kontaktieren Sie uns, sofern Sie darüber hinaus weitere Steuergestaltungen melden müssen.

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Bei Personengesellschaften sowie Organgesellschaften ist für eine korrekte automatische Berechnung diverser Zeilen zwingend erforderlich, dass die Beteiligungsstruktur in den Basisdaten korrekt Basisdaten  ausgefüllt wird. Die Angaben werden nicht wie bisher ausschließlich für die Berechnung der Anlage BEG benötigt, sondern unter anderem auch für die Zeilen 34a, 61, 62 und 63 GewSt 1 A. Abweichend vom Vorjahr sind die Zeilen 61 bis 63 GewSt 1 A bei Personengesellschaften sowie Organgesellschaften als Pflichtfeld ausgestaltet.

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An der Erfassung der Zuwendungen sowie der den weiteren Angaben (Summe der gesamten Umsätze etc.) wurde durch diese Anpassung nicht nichts geändert. Lediglich die Berechnung der abzugsfähigen Zuwendungen wurde aufgeteilt.

Verlustvortrag

Der Dialog Entwicklung Verlustvortrag entfällt ab dem VZ 2020 für Gesellschaften mit dem Steuerrecht 'Deutschland'. Die Entwicklung und der Verlustvortrag des Verlustvortrages sowie die Berechnung des vortragsfähigen Verlustvortrags zum Ende des VZ wird über die entsprechenden Anlagen (Anlage Verluste, GewSt 1 A) vorgenommen.

Der Bruttobetrag im Dialog Verlustvortrag (im Bereich der Latenten Steuern) wird zukünftig aus den Angaben in den Detaildialogen gezogenermittelt.

Des Weiteren wurde der vortragsfähige Verlustvortrag für Zwecke der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer automatisiert. Der Verlustvortrag wird automatisch aus der Vorperiode bzw. der letzten true up True-Up-Periode in die laufende Steuerberechnung übernommen. Für diesen Zwecke wurde Zweck wurden in der Anlage Verluste die Zeile 11.1 bzw. in der GewSt 1 A die Zeile 140.1 eingefügt. Sofern hier Anpassungsbedarf besteht, kann der automatisch berechneter berechnete Wert manuell angepasst werden (Zeile 11.2 Anlage Verluste bzw. 140.2 GewSt 1 A).

Note

Bitte beachten Sie, dass Eingaben im Dialog Entwicklung Verlustvortrag im VZ 2019 (oder älter) nicht über die Bewegungsdatenkopie in den VZ 2020 kopiert werden können. Bitte prüfen Sie nach der Kopie die Eingaben in den Zeile 140 ff. GewSt 1 A.

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Bei Organgesellschaften sind die steuerpflichtigen Bezüge  ii. S. d. § 20 Absatz 1 Nummer 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a EStG sowie entsprechende Betriebsvermögensminderungen in der Zeile 21c bzw. Zeile 21d der Anlage OG zu erfassen. Die Angaben sind weiterhin über den Dialog § 8b KStG zu erfassen.  Die Die Verarbeitung der Sachverhalte erfolgt im übrigen vollautomatisch.

Tip

Bitte achten Sie bei der Erfassung bzw. beim Import von Sachverhalten im Dialog § 8b KStG darauf, dass  dass die im laufenden Wirtschaftsjahr entstandenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (für Zwecke des optimierten Bruttoverfahrens) gegebenenfalls mit 0,00 EUR erfasst bzw. importiert werden. Nur mit dieser Angabe kann die Verarbeitung korrekt erfolgen und einen elektronischen Versand an die Finanzverwaltung erfolgen.

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Eine neuer Dialog für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste i. S. d. § 15a EStG wird voraussichtlich im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Der neue Dialog wird dem Anwender dann  dann eine detaillierte Berechnung ermöglichen inklusive periodenübergreifender Funktionalitäten bieten. Eine manuelle Erfassung der Ergebnisse im Dialog Einkünfte ist weiterhin möglich.

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