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Steuerberechnung

Einkünfte

Der Dialog Einkünfte wurde für den VZ 2020 überarbeitet. Aufgrund der im VZ 2019 begonnenen und im VZ 2020 fortgeführten Anpassungen im Datenfluss bei Beteiligungen an Personengesellschaften wurden nicht mehr benötigte Zeile im Dialog Einkünfte gelöscht. Des Weiteren wurde die Synchronisation der Zeilen 31 bis 31.16 mit den entsprechenden Zeilen in der GewSt 1 A überarbeitet.

Für Zwecke der disquotalen Erfassung des laufenden Gewerbesteueraufwands bei quotaler Berechnungslogik wurde die neue Zeile 6.1 im Dialog Einkünfte eingefügt.

Datenfluss (Transfer zum Anteilseigner)

Bis zum VZ 2019 erfolgte der Datentransfer sowohl über den Dialog Einkünfte als auch über den Dialog Kapitalkonten/§15a. Um den Datenfluss zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, entfällt ab dem VZ 2020 der Dialog Kapitalkonten/§15a. Die Kapitalkontenentwicklung wird dann nur noch im Rahmen der Erstellung der E-Bilanz vorgenommen.

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Berechnung § 15a EStG

Für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste im Sinne des § 15a EStG konnte bisher der Dialog Kapitalkonten/§15a genutzt werden. Aufgrund des Wegfalls dieses Dialogs gibt es aktuell keine Möglichkeit die Berechnung toolbasiert durchzuführen.

Ein neuer Dialog für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste im Sinne des § 15a EStG wird voraussichtlich im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Der neue Dialog wird dem Anwender dann eine detaillierte Berechnung ermöglichen und zusätzlich periodenübergreifende Funktionalitäten bieten. Eine manuelle Erfassung der Ergebnisse im Dialog Einkünfte ist weiterhin möglich.

Feststellungen

Anlage FB

Die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' sind bis zum VZ 2019 in der Anlage FB (Basisdaten) als Bewegungsdaten zu pflegen. Ab dem VZ 2020 sind diese Angaben in die Stammdaten überführt worden. Die Angaben sind jetzt in den Stammdaten der Personengesellschaft in der Tabelle 'Zuordnung übergeordneter Einheiten' zu pflegen und werden in die Anlage FB übernommen.

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Bitte beachten Sie, dass dies nur für Feststellungsbeteiligte gilt, die im GTC als Gesellschaft angelegt sind. Bei Feststellungsbeteiligten, die nur in der Anlage FB angelegt sind, sind die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' weiterhin zu pflegen.

Anlage Corona-Hilfen

Mit dem VZ 2020 hat die Finanzverwaltung das Formular Anlage Corona-Hilfen eingeführt. Diese Anlage ist zwingend elektronisch zu übermitteln. Im Formular wird abgefragt, ob im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie staatliche Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse durch den Steuerpflichtigen bezogen wurden. Einzutragen ist für jeden Betrieb der Saldo aus den im Kalenderjahr 2020 erhaltenen und 2020 zurückgezahlten Hilfsgeldern.

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Ein Import in das Formular ist aktuell nicht möglich.

Angaben für den MU

Die Verarbeitung von Sachverhalten im Sinne der Anlage AESt ist ab dem VZ 2020 überarbeitet worden. Bisher musste der Anwender im Reiter Verteilung sämtliche Vorschlagswerte manuell übernehmen. Ab dem VZ 2020 werden sämtliche Werte im Reiter Verteilung der Anlage AESt automatisch quotal berechnet. Sofern von dieser Verteilung abgewichen werden soll, kann dies über die Checkbox 'Manuelle Erfassung der Werte mit Vorschlagswerten' erfolgen. Sobald die Checkbox aktiviert wird, werden alle berechneten Werte in der Eingabezeilen übernommen und können anschließend manuell überschrieben werden.

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