Hinweise zu Personengesellschaften


Steuerberechnung

Einkünfte

Der Dialog Einkünfte wurde für den VZ 2020 überarbeitet. Aufgrund der im VZ 2019 begonnenen und im VZ 2020 fortgeführten Anpassungen im Datenfluss bei Beteiligungen an Personengesellschaften wurden nicht mehr benötigte Zeile im Dialog Einkünfte gelöscht. Des Weiteren wurde die Synchronisation der Zeilen 31 bis 31.16 mit den entsprechenden Zeilen in der GewSt 1 A überarbeitet.

Für Zwecke der disquotalen Erfassung des laufenden Gewerbesteueraufwands bei quotaler Berechnungslogik wurde die neue Zeile 0.6.1 im Dialog Einkünfte eingefügt.

Datenfluss (Transfer zum Anteilseigner)

Bis zum VZ 2019 erfolgte der Datentransfer sowohl über den Dialog Einkünfte als auch über den Dialog Kapitalkonten/§15a. Um den Datenfluss zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, entfällt ab dem VZ 2020 der Dialog Kapitalkonten/§15a. Die Kapitalkontenentwicklung wird dann nur noch im Rahmen der Erstellung der E-Bilanz vorgenommen.

Für Zwecke des Datenflusses an den Anteilseigner werden somit ausschließlich Eingaben im Dialog Einkünfte herangezogen. Entsprechend dem Datentransfer bei Organgesellschaften ist der Dialog Transfer zum Anteilseigner auf Ebene der Personengesellschaft erweitert worden. Hier kann der Anwender die aggregierten Daten, die an die Anteilseigner 1:1 weitergeleitet werden, einsehen. Für diesen Zweck wurden im Dialog Transfer zum Anteilseigner die Zeilen 14.1 bis 14.9 sowie 14 aufgenommen. Diese stellen die Steuerberechnung im Dialog Einkünfte in verkürzter Weise dar und entsprechen im Ergebnis der Zeile 30 des Dialogs Einkünfte.

Der Datenfluss folgt - vereinfacht - dem folgenden Schema:

Berechnung § 15a EStG

Für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste im Sinne des § 15a EStG konnte bisher der Dialog Kapitalkonten/§15a genutzt werden. Aufgrund des Wegfalls dieses Dialogs gibt es aktuell keine Möglichkeit die Berechnung toolbasiert durchzuführen.

Ein neuer Dialog für Zwecke der Berechnung der ausgleichsfähigen und verrechenbaren Verluste im Sinne des § 15a EStG wird voraussichtlich im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Der neue Dialog wird dem Anwender dann eine detaillierte Berechnung ermöglichen und zusätzlich periodenübergreifende Funktionalitäten bieten. Eine manuelle Erfassung der Ergebnisse im Dialog Einkünfte ist weiterhin möglich.

Feststellungen

Anlage FB

Die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' sind bis zum VZ 2019 in der Anlage FB (Basisdaten) als Bewegungsdaten zu pflegen. Ab dem VZ 2020 sind diese Angaben in die Stammdaten überführt worden. Die Angaben sind jetzt in den Stammdaten der Personengesellschaft in der Tabelle 'Zuordnung übergeordneter Einheiten' zu pflegen und werden in die Anlage FB übernommen.

Bei der Stammdatenkopie im Rahmen der Periodenanlage sowie der Bewegungsdatenkopie können diese Angaben nicht aus einem VZ 2019 oder älter übernommen werden. Die Angaben sind somit grundsätzlich im VZ 2020 letztmalig zu pflegen und können dann fortgeschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur für Feststellungsbeteiligte gilt, die im GTC als Gesellschaft angelegt sind. Bei Feststellungsbeteiligten, die nur in der Anlage FB angelegt sind, sind die Angaben zur 'Art der Beteiligung' sowie 'Art des Beteiligten' weiterhin zu pflegen.

Anlage Corona-Hilfen

Mit dem VZ 2020 hat die Finanzverwaltung das Formular Anlage Corona-Hilfen eingeführt. Diese Anlage ist zwingend elektronisch zu übermitteln. Im Formular wird abgefragt, ob im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie staatliche Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse durch den Steuerpflichtigen bezogen wurden. Einzutragen ist für jeden Betrieb der Saldo aus den im Kalenderjahr 2020 erhaltenen und 2020 zurückgezahlten Hilfsgeldern.

Das Formular können Sie im Bereich der Feststellungen auswählen und ausfüllen.

Ein Import in das Formular ist aktuell nicht möglich.

Anlage FE-K 4

Mit der GTC-Version 21.00.02 können in der Anlage FE-K4 neben den unmittelbaren Sachverhalten im Sinne der § 8b Absatz 1 KStG und § 3 Nummer 41a EStG, zusätzlich auch Sachverhalte erklärt werden, die die Personengesellschaft über ihre Beteiligung an einer anderen Personengesellschaft bezogen hat (mittelbar). Dazu werden im Dropdown der Anlage FE-K4 sowohl die unmittelbaren als auch die mittelbaren Sachverhalte aus dem Dialog § 8b KStG angezeigt.

Bei der Periodenkopie mit Bewegungsdaten werden alle Informationen ohne Einschränkungen kopiert. 

Bitte beachten Sie, dass die mittelbaren Sachverhalte nicht transferiert bzw. übernommen werden können, sofern die Bewegungsdaten über den Einzelgesellschaftsbereich ausschließlich nur für die Ober-Personengesellschaft kopiert werden.

Nach der Bewegungsdatenkopie ist bei der Ober-Personengesellschaft der Dialog BMG Transfer zu speichern, um die mittelbaren Sachverhalte zu aktualisieren.

Angaben für den MU

Die Verarbeitung von Sachverhalten im Sinne der Anlage AESt ist ab dem VZ 2020 überarbeitet worden. Bisher musste der Anwender im Reiter Verteilung sämtliche Vorschlagswerte manuell übernehmen. Ab dem VZ 2020 werden sämtliche Werte im Reiter Verteilung der Anlage AESt automatisch quotal berechnet. Sofern von dieser Verteilung abgewichen werden soll, kann dies über die Checkbox 'Manuelle Erfassung der Werte mit Vorschlagswerten' erfolgen. Sobald die Checkbox aktiviert wird, werden alle berechneten Werte in der Eingabezeilen übernommen und können anschließend manuell überschrieben werden.

Wir sind auf Ihr Feedback angewiesen!

Wir möchten Sie bitten, AMANA ein Feedback zur automatischen Verteilung mit optionaler Anpassung zu geben.

Aktuell ist für künftige VZ geplant, dass Zeilen bzw. ganze Feststellungsformulare automatisch aus den Dialogen Einkünfte, § 8b KStG und (Spezial-)Investmenterträge berechnet werden sollen. Mit Hilfe einer Einstellung im Dialog kann dann von dieser automatischen Verteilung abgewichen werden.

Soll AMANA dieses Vorgehen bei der Weiterentwicklung der Feststellungsformulare weiter verfolgen? Haben Sie weitere Anregungen dazu? Bitte kontaktieren Sie uns!