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Für Zwecke der disquotalen Erfassung des laufenden Gewerbesteueraufwands bei quotaler Berechnungslogik wurde die neue Zeile 0.6.1 im Dialog Einkünfte eingefügt.

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Ein Import in das Formular ist aktuell nicht möglich.

Anlage FE-K 4

Mit der GTC-Version 21.00.02 können in der Anlage FE-K4 neben den unmittelbaren Sachverhalten im Sinne der § 8b Absatz 1 KStG und § 3 Nummer 41a EStG, zusätzlich auch Sachverhalte erklärt werden, die die Personengesellschaft über ihre Beteiligung an einer anderen Personengesellschaft bezogen hat (mittelbar). Dazu werden im Dropdown der Anlage FE-K4 sowohl die unmittelbaren als auch die mittelbaren Sachverhalte aus dem Dialog § 8b KStG angezeigt.

Bei der Periodenkopie mit Bewegungsdaten werden alle Informationen ohne Einschränkungen kopiert. 

Note

Bitte beachten Sie, dass die mittelbaren Sachverhalte nicht transferiert bzw. übernommen werden können, sofern die Bewegungsdaten über den Einzelgesellschaftsbereich ausschließlich nur für die Ober-Personengesellschaft kopiert werden.

Nach der Bewegungsdatenkopie ist bei der Ober-Personengesellschaft der Dialog BMG Transfer zu speichern, um die mittelbaren Sachverhalte zu aktualisieren.

Angaben für den MU

Die Verarbeitung von Sachverhalten im Sinne der Anlage AESt ist ab dem VZ 2020 überarbeitet worden. Bisher musste der Anwender im Reiter Verteilung sämtliche Vorschlagswerte manuell übernehmen. Ab dem VZ 2020 werden sämtliche Werte im Reiter Verteilung der Anlage AESt automatisch quotal berechnet. Sofern von dieser Verteilung abgewichen werden soll, kann dies über die Checkbox 'Manuelle Erfassung der Werte mit Vorschlagswerten' erfolgen. Sobald die Checkbox aktiviert wird, werden alle berechneten Werte in der Eingabezeilen übernommen und können anschließend manuell überschrieben werden.

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