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Das Template muss als Eigener Report im GlobalTaxCenter hinterlegt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie /wiki/spaces/GTCD20/pages/5932155.
Wenn Sie diesen Report Ihren bereits bestehenden Auswertungen gegenüberstellen, lassen sich leicht die Zeilen identifizieren, die angepasst bzw. ergänzt werden müssen.
Andere grundsätzliche Anpassungen der Mappings in die Steuererklärungsformulare aufgrund von Änderungen in den Vordrucken sollten sich nicht ergeben. Mappings, deren technische ID mit dem Präfix "2018." beginnt, können grundsätzlich auch im VZ 2019 benutzt werden. Sollen die neuen Zeilen in die Berechnung importiert werden, ist eine Anpassung des jeweiligen Import-Mappings notwendig.
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Für Investmenterträge im Sinne des § 34 InvStG aus einem Spezial-Investmentfonds ist eine eigene Anlage AESt elektronisch zu übermitteln. Diese Erträge sind nicht über ein Land zu erklären, sondern über den Spezial-Investmentfonds selbst (§ 47 Absatz 3 InvStG). Diese Anlage AESt wird automatisch angelegt und ist nicht gesondert über die Basisdaten anzulegen. Voraussetzung ist, dass die ISIN sowie Hilfsweise ein Land in den einzelnen Sachverhalten gepflegt wird. Werden mehrere Sachverhalte aus einem Spezial-Investmentfonds angelegt, werden diese mit Hilfe der ISIN in einer Anlage AESt zusammengefasst.
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- Anlage WA (Zeilen 29a und 29b)
- GewSt 1 A (Zeilen 32a und 32b)
- ESt 1 B (Zeilen 38 und 39)
Mittelbare Organschaften
Allgemein
Ist eine Personengesellschaft Organträger, sind auf Ebene der unmittelbaren und mittelbaren Mitunternehmer weiter Anlagen für Zwecke der Steuererklärung auszufüllen und zu übermitteln. Ist der Mitunternehmer (unmittelbar sowie mittelbar) eine Personengesellschaft, muss diese Gesellschaft die Anlage FE-OT übermitteln. Ist der Mitunternehmer mittelbar eine Kapitalgesellschaft, ist diese wie ein Organträger zu behandeln. Auf Ebene dieser Kapitalgesellschaft ist die Anlage OT zu übermitteln.
In dem Fall, in dem der Mitunternehmer eine Kapitalgesellschaft ist, gilt die Besonderheit, dass das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft nicht in den Zeilen 14 bzw. 14a der Anlage GK erfasst werden darf. Eine Erfassung in diesen Zeilen würde zu einer doppelten Berücksichtigung des zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft führen. Des Weiteren dürfen auf Ebene der Kapitalgesellschaft keine Angaben in den Zeilen 164 bis 171 der Anlage GK vorgenommen werden.
Umsetzung im GTC
Die Anlage FE-OT ist für jede Organgesellschaft gesondert zu übermitteln. Im GTC werden die einzelnen Organgesellschaften im Dialog FE-OT als gesonderter Tab dargestellt. Die Berechnung der Anlage FE-OT erfolgt automatisch über den BMG-Transfer. Die Werte werden - entsprechend des Datenflusses bei Kapitalgesellschaften - über die Eingaben auf Ebene der Organgesellschaft berechnet. Mit dem speichern des BMG-Transfers werden die Daten in die entsprechende Anlage FE-OT berücksichtigt.
Die Verteilung erfolgt anhand der Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen bei quotaler Berechnung. Bei disquotaler Berechnung (Angabe erfolgt in den Basisdaten) werden Vorschlagswerte je Mitunternehmer berechnet.
Ausschlussfälle
Aktuell sind folgende Ausschlussfälle im Bereich der Körperschaftsteuererklärung bekannt:
- Sofern bei einer Organgesellschaft zwei Wirtschaftsjahre im Kalenderjahr enden und in diesen die Organgesellschaft mit unterschiedlichen Organträgern Gewinnabführungsverträge abgeschlossen hat.
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