Hinweise zur Jahresversion 2020


Sämtliche relevante Anpassungen im GTC-Produkt sind in den Release Notes 20.06.XX zusammengetragen.

Einige Themen möchten wir an dieser Stelle genauer ausführen.

Unterhalb dieser Seite finden Sie noch folgende weitere Informationen:

Gesellschaftsspezifische Steuersätze

(BRG 1300872 und 1300909)

Die Funktion der gesellschaftsspezifischen Steuersätze ist an sich nicht neu. Bisher umfasste diese Funktion jedoch nur die drei folgenden Steuersätze:

  • Durchschnittlicher Steuersatz (laufendes Jahr)
  • Durchschnittlicher Steuersatz (für latente Steuern)
  • GewSt-Anteil der latenten Steuern

Hinzugekommen sind mit der neuen Jahresversion nun drei weitere Steuersätze:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer/ Steuermesszahl
  • Zusätzliche Steuer

Sofern Sie mit der Funktion "gesellschaftsspezifische Steuersätze" bereits in der letzten GTC-Version gearbeitet haben, müssen Sie für die betroffenen Gesellschaften die drei neuen Steuersätze in den Gesellschaftsstammdaten nachpflegen. Wenn dies nicht geschieht, werden die Berechnungen jeweils mit dem Steuersatz 0,00 % durchgeführt.

Zudem können die gesellschaftsspezifischen Steuersätze nun auch im Bereich der Einzelgesellschaft im Basisdaten-Dialog angepasst werden. Dadurch muss die Anpassung der Steuersätze nicht zwangsläufig im Stammdatenbereich des GTC erfolgen, sofern die Gesellschaftsbearbeiter über das Recht "Basis Data - Edit" verfügen.

Import in den Dialog §8b-Sachverhalte

Mit dem Formularset 2019 hat sich der Aufbau des §8b-Sachverhalte verändert. Dadurch ist es nicht möglich das Import-Template aus dem Formularset 2018 zu verwenden.

Laden Sie das neue Import-Template herunter und benutzen dieses für die Erfassung Ihrer §8b-Sachverhalte. Sofern Sie Daten aus dem alten Import-Template kopieren, achten Sie darauf nicht die Struktur des 2019er-Templates zu verändern.