Hinweise zur Jahresversion 2020
Sämtliche relevante Anpassungen im GTC-Produkt sind in den Release Notes 20.06.XX zusammengetragen.
Einige Themen möchten wir an dieser Stelle genauer ausführen.
Unterhalb dieser Seite finden Sie noch folgende weitere Informationen:
- Neuerungen StE-Formulare VZ 2019
- Bekannte Fehler in der Berechnung der latenten und laufenden Steuern
- Bekannte Fehler im Modul Tax Return
- Information zu Corona-Hilfen
Gesellschaftsspezifische Steuersätze
(BRG 1300872 und 1300909)
Die Funktion der gesellschaftsspezifischen Steuersätze ist an sich nicht neu. Bisher umfasste diese Funktion jedoch nur die drei folgenden Steuersätze:
- Durchschnittlicher Steuersatz (laufendes Jahr)
- Durchschnittlicher Steuersatz (für latente Steuern)
- GewSt-Anteil der latenten Steuern
Hinzugekommen sind mit der neuen Jahresversion nun drei weitere Steuersätze:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer/ Steuermesszahl
- Zusätzliche Steuer
Sofern Sie mit der Funktion "gesellschaftsspezifische Steuersätze" bereits in der letzten GTC-Version gearbeitet haben, müssen Sie für die betroffenen Gesellschaften die drei neuen Steuersätze in den Gesellschaftsstammdaten nachpflegen. Wenn dies nicht geschieht, werden die Berechnungen jeweils mit dem Steuersatz 0,00 % durchgeführt.
Zudem können die gesellschaftsspezifischen Steuersätze nun auch im Bereich der Einzelgesellschaft im Basisdaten-Dialog angepasst werden. Dadurch muss die Anpassung der Steuersätze nicht zwangsläufig im Stammdatenbereich des GTC erfolgen, sofern die Gesellschaftsbearbeiter über das Recht "Basis Data - Edit" verfügen.
Import in den Dialog §8b-Sachverhalte
Mit dem Formularset 2019 hat sich der Aufbau des §8b-Sachverhalte verändert. Dadurch ist es nicht möglich das Import-Template aus dem Formularset 2018 zu verwenden.
Laden Sie das neue Import-Template herunter und benutzen dieses für die Erfassung Ihrer §8b-Sachverhalte. Sofern Sie Daten aus dem alten Import-Template kopieren, achten Sie darauf nicht die Struktur des 2019er-Templates zu verändern.