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Tip

Bitte achten Sie bei der Erfassung bzw. beim Import von Sachverhalten im Dialog § 8b KStG darauf, dass die im laufenden Wirtschaftsjahr entstandenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (für Zwecke des optimierten Bruttoverfahrens) gegebenenfalls mit 0,00 EUR erfasst bzw. importiert werden. Nur mit dieser Angabe kann die Verarbeitung korrekt durchgeführt werden und ein elektronischer Versand an die Finanzverwaltung erfolgen.

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In der Anlage OG wurden die Zeilen 21c, 21d, 22 und 23 neu eingefügt bzw. inhaltlich angepasst. Aufgrund der Anpassungen in der Anlage GK (siehe Bezüge nach § 20 Absatz 1 EStG und Steuerbefreiung nach § 44 InvStG) sind diese Zeilen notwendig, um die Korrekturposten im Rahmen des optimierten Bruttoverfahrens korrekt berechnen zu können. Alle Zeilen werden vollautomatisch aus den entsprechenden Sachverhalten berechnet.

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Anlage WA
Anlage WA

Anlage WA

Angaben zu erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen (Zeile 40)

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Die Zeile 40 ist ein Pflichtfeld und somit ist die Angabe zu den Corona-Zuschüssen gegebenenfalls mit 0,00 EUR vorzunehmen. Die Zeile 40 kann mit der technischen ID TAX.TCURTAX2011.2020.001601 bei einem Import berücksichtigt werden.

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